Privatpilotenlizenz in den USA - umschreibungspflicht?

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Kenneth

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Muß man bei der Theorieprüfung hierzulande immer noch wissen, wo ICAO seinen Sitz hat, und wie viele Flugstunden man haben muss, um die Sprühflugberechtigung zu erwerben?
 
schwarzmaier777

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Naja Ingo, das schon. (wieso denn innerhalb von 2 Wochen? Ein Besuch bei der AOPA in Egelsbach reicht und dann haste den Wisch. Sache von 10 Minuten wenn paar mal im Jahr ein FAA Prüfer dort ist). Aber dann ist es immer noch NUR eine Validation auf Basis einer gültigen deutschen Lizenz. Ist die weg, ist auch die Validation hinfällig.
ich weiss - hab ich bewusst nicht angesprochen weil 400 £ (oder so - is schon wieder 6 Jahre her) + AOPA Mitgliedschaft zwingend für einmal von UK nach FfM fliegen und 10 min lächeln und Papiere unterschreiben ......

aber hat ja mit Dem hier nix zu tun - ja toll wenn fliegerisch so gut in USA geschult wird - ich schrieb doch "... da stehen sich die Deutschen selbst im Weg....."

Was man wirklich kann, interessiert doch Keinen - Hauptsache Theorie und Bestimmungen Gesetze Paragrafen und Papiere sind blütenrein....

Achso ja und dass der Kollege ja nix macht, was man selber nicht darf und immer schön wachsamer Nachbar ....

Ingo
 
Spartacus

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Ich sollte wohl etwas präziser sein - ich habe einen Forschungsaufenthalt in den USA Ende des Jahres für 3-4 Monate, da würde das ziemlich gut passen, das nebenher zu machen;

Nun zu euren Antworten: Wie wäre es denn z.B. mit einer deutschen PPL? Wenn ich sagen wir die PPL habe, dann aber 10 Jahre überhaupt nichts mache - ich dachte, dann ist sie im Grunde genommen komplett verfallen? Oder irre ich mich?
Wie andere schon geschrieben haben: Wenn Du absehen kannst, 10 Jahre lang nicht zu fliegen, dann solltest Du den PPL erst machen, wenn die 10 Jahre rum sind. Den Flugschein kann man auch mit Ü50 noch machen (ich habe die Prüfung mit 43 gemacht) :)
Den Schein zu machen, nur weil man gerade in den USA ist, lohnt dann einfach nicht.
Aber egal, ob Du den EASA PPL machst oder den US PPL: Die Lizenz als solche verfällt nicht.

Evtl. verfallen Ratings, die man dann wiederholen bzw. auffrischen muss, und auf jeden Fall verfällt in D Deine Berechtigung, Passagiere mitzunehmen (dafür braucht man mind. 3 Starts/Landungen in den letzten 90 Tagen).

Und wenn Du den 2jährlichen Checkflug und die notwendigen Stunden nicht fliegst, wird Dir der nächste Fluglehrer einen "Überprüfungsflug" vorschlagen, auf dessen Basis man Dir dann ein Angebot über die erforderliche Zahl und den Inhalt von Übrungsstunden bis zur "Reaktivierung" Deiner Rechte ermittelt werden.
Ich war 2 Jahre im Ausland und bin dort nicht geflogen. Danach habe ich einen solchen Überprüfungsflug, und dann 5 Übungsstunden gemacht, bevor man mich wieder zum TRE (Type Rating Examiner) gelassen hat, der mir die Ratingprüfung abgenommen hat (Im Heli muss ich jedes Jahr eine Ratingprüfung bestehen, das ist anders als bei den Flächenflugzeugen).

Als Inhaber einer PPL in D bist Du aber auf jeden Fall noch verpflichtet, deine ZÜP auch aktuell zu halten, wenn Du die Rechte aus der Lizenz nicht ausübst. Das sind noch mal alle 5 Jahre ein Formular und so um die 40€ Gebühren.
Ach ja: Das Medical kommt auch dazu. Je nach Alter alle 2 oder sogar jedes Jahr. Auch noch mal Kosten. Wenn Du das verfallen lässt, musst Du dann wieder eine neue Erstuntersuchung erdulden, die teurer ist.

Aber eines stimmt: Wer einmal vorne links gesessen hat, will da eigentlich nicht wieder weg :)
 
Intrepid

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Wie andere schon geschrieben haben: Wenn Du absehen kannst, 10 Jahre lang nicht zu fliegen, dann solltest Du den PPL erst machen, wenn die 10 Jahre rum sind.
Na ja, es spricht nichts dagegen, jetzt einen PPL zu machen und in 10 Jahren zu erneuern. Aber egal, ob Du dass mit einem EASA- oder US-PPL machst, Du wirst dann so oder so eine neue etwas abgespeckte Ausbildung über Dich ergehen lassen müssen.

Lerne einfach Fliegen, wenn Du Zeit und Gelegenheit hast. Und mach' Dir nicht so komische Gedanken, was Du eventuell bei der Erneuerung sparen könntest. Die meisten brauchen eh mehr Flugzeit, als der Gesetzgeber vorschreibt. Das Maß der Dinge sind nicht die Mindeststunden, sondern das Gelingen aller Übungen aus dem Syllabus.

Ist doch egal, wenn da mal 1.000 Stunden im Flugbuch stehen, ob davon die ersten 40 oder 50 zur Ausbildung zählen (bei manchen sind es 60 oder 70).
 
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