Prozeß zur Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Diskutiere Prozeß zur Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Modellbau allgemein Forum im Bereich Modellbau; Der entsprechende Abschnitt lautet (3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der...
Maik

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Original geschrieben von Peter
...
Ob es uns gefällt oder nicht, es existiert in diesem Gesetz keine "Grauzone", Ausnahmen sind eindeutig geregelt: Kunst oder geschichtliche Aufklärung!
Für "uns" Modellbauer treffen beide Ausnahmen nicht zu, es sein denn der breite Modellbau wird irgendwann mal als Kunst oder geschichtliche Aufklärung eingestuft, was ich jedoch für völlig unrealistisch halte. ...
Der entsprechende Abschnitt lautet

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

Wenn ich ein solches Modell als authentisches Abbild eines Originales baue, tue ich das doch quasi im Sinne einer "Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens" oder zumindest zu "ähnlichen Zwecken" :p


Naja, mal abwarten.
 
Shadow

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Space Cadet
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Mit der Schaffung des § 86a im StGB sollten ja nicht die Maßstabsmodellbauer bei der Ausübung ihres Hobbys eingeschränkt werden. So war das nicht geplant und wie es hier auch schon richtig angesprochen wurde, liegt das Problem eher bei einigen Mitbürgern, bei denen eine Mischung aus Langeweile und Übereifer vorhanden ist. Warum sich einige Staatsanwälte diesem Thema überhaupt widmen, können wir nicht wissen, Mangel an Arbeit wird es wohl nicht sein. Hier können wir nur auf die Vernunft der zuständigen Juristen appellieren.

Dass der § 86a keine Ausnahmeregel für Modellbauer erhalten wird, hat Peter ja schon geschrieben. Ich möchte es noch einmal verdeutlichen. Stellen wir uns einmal vor, es baut ein Modellbauer einen StuKa im Maßstab 1:32, auf dem Seitenruder befindet sich ein 'verbotenes Symbol' und er stellt das gut gebaute Flugzeug zwischen viele andere Modelle der deutschen Luftwaffe auf einer Ausstellung aus. OK, alle werden sagen, das ist Modellbau.

Nun bauen ein paar Leute viele StuKas im Maßstab 1:4, auf allen Seitenrudern befinden sich 'verbotene Symbole' und sie stellen die gut gebauten Flugzeug mit wenigen anderen Modellen gleicher Bauart auf einer Ausstellung in einer Halle aus. OK, alle werden sagen, das ist Modellbau und das ist eine Modellbauausstellung.

Jetzt bauen ein paar Leute mit extrem kurzen Haaren viele StuKas im Maßstab 1:4, auf allen Seitenrudern befinden sich 'verbotene Symbole' und sie stellen die schlecht gebauten Flugzeug mit wenigen anderen Modellen gleicher Bauart und mit 'verbotenen Symbolen' auf einer Ausstellung in einer Halle aus. An der Theke gibt es nur Dosenbier. OK, da wird es schon schwieriger! Wer sagt jetzt noch, das ist Modellbau und das ist eine Modellbauausstellung?

Im Extremfall werden nun aus alten Spanplatten nur noch die Seitenruder grob mit der Stichsäge ausgeschnitten und die entsprechenden Symbole mit einer Spraydose aufgetragen. Die 'Modellbauausstellung' ist öffentlich. Ist das noch eine Modellbauausstellung?

Nun werden einige denken: 'Der spinnt der Shadow!'...

Aber versucht mal die Grenze festzulegen! Wo fängt der Modellbau an? Wie groß muß der Anteil an Modellen mit nicht vorhandenen NS-Symbolen auf Ausstellungen sein? Dürfen die Abmessungen der Symbole gewisse Ausmaße nicht überschreiten? Sind Modelle im Maßstab 1:4 keine Modelle mehr? Ist eine Darstellung eines Teils des Originals ein Modell, also z.B. ein Seitenruder? Wo liegt die Grenze zwischen grob ausgesägtem Seitenruder und schlecht gebautem Modell?

Um den spitzfindigen Verteidigern der angesprochenen rechten Szene keine 'Ausreden' bei juristischen Auseinandersetzungen zu geben, wird es keine Lockerung des § 86a geben. Wem kein Fluchtweg geboten wird, der wird auch nicht fliehen können.

Wir können da nur auf das Fingerspitzengefühl der Staatsanwälte vertrauen, die dem Modellbauer keine Vorwürfe machen, wenn das kleine Papierschildchen bei einem 'plötzlich auftretendem Windstoß in der geschlossenen Halle' gerade eben erst vom Seitenruder gerutscht ist ;)
 
BOBO

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§86 fehlt!!!

Hallo Modellbauer´s!
Peters angaben sind unkorrekt, denn der § besteht aus §86 UND §86a!!

Hier das fehelnde Stück und die Sache sieht etwas anders aus!!

§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

(1) Wer Propagandamittel

1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,

2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,

3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder

4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,

im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
Diesbezüglich wäre meine Website www.JG300.de ein fetter Stein des Anstoßes! Ist es aber nicht, da hier die Absatz 3 zur Geltung kommt.

Die von mir vor einiger Zeit angestrengten Aktivitäten zur anwaltlichen Beartung sind im vollen Gange. Ein entsprechenden Memorandum und höffentlich auch öffentlicher Brief ist in Arbeit. (Diesen Thread hat man dann einfach verschwinden lassen.)

Leider sehen finnische und lettische HKs zum Verwechseln ähnlich
:?!, aber das müssen die Beamten halt nicht wissen:FFTeufel:

In jedem Bundesland wird die Handhabung anders gerichtet, es kommt auf den Staatsanwalt ab.
 
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Markus_P

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Re: §86 fehlt!!!

Original geschrieben von BOBO
Peters angaben sind unkorrekt[...]
Das sehe ich nicht so, denn Peter hatte die von Dir hervorgehobenen Ausnahmen schliesslich auch angesprochen. Diese treffen nicht auf den Modellbau bzw das entsprechende Modell zu, wohl aber auf die dazugehörige Recherche, also das Sammeln von historischem Bildmaterial etc. hier kann die historische Aufarbeitung geltend gemacht werden. Ein Modell ist aber leider kein historisches Objekt, es ist etwas neu hergestelltes, daher trifft diese Ausnahme auch nicht zu!
 
Erdferkel

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Wuups.. glatt übersehen:rolleyes:
Kann ja mal passieren schliesslich ist Samstag morgen:FFTeufel:
 
ufisch

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wie heißt dieses Gebilde, Möbiusschleife? :FFTeufel:
 
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Talon4Henk

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Ich kann dazu nur noch eines anbringen:
in Fürstenfeldbruck gibt es eine historische Ausstellung zur Geschichte der Luftaufklärung. Auch hier mußten vor einigen Jahren alle Hakenkreuze auf den Bildern abgedeckt werden, da die Ausstellung nicht die Vorraussetzung eines Museums erfüllt, sondern nur eine militärhistorische Ausstellung konstituiert.
Auch in Schleswig im Raum, in dem die Geschichte des Fliegerhorstes in Modellen und Bildern dargestellt wird, mußten entsprechende Symbole überklebt werden.
Gruß aus den USA, wo das wehen von Hakenkreuzflaggen bei einigen Leuten zum Alltag gehört.
 

Tavin

Guest
Original geschrieben von ufisch
wie heißt dieses Gebilde, Möbiusschleife? :FFTeufel:
nö, bei einer Möbiusschleife kommt einem alles seitenverkehrt vor wenn man die Schleife eimal durchgegabgen ist (Rechts -> Links , Links ->Rechts). Nach dem zweiten Durchgang ist alles wieder normall (auserdem heist es eigentlich Möbiusband).
 
uti

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Wenn unsere bescheuerte Presse nicht ständig Wind drum machen würde und man die "kaputten" überhaupt nicht beachtet, verschwinden manche Sachen von selber. Aber immer wieder gibt es Leute die anscheinend nicht ausgelastet sind.
Und ist so manches nicht Auslegungssache. Nicht umsonst sind deutsche Paragrafen "Gummiparagrafen".

Anscheinend dürfen auch nur die Deutschen keine Geschichte haben, oder.
 

AM72

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Ja Erdferkel - da steht nicht warum Er den Laden dicht gemacht hat.
Und so gut kann ich kein Englisch und überhaupt - wir sind immer noch ein deutsches Forum was die Sprache betrifft.
Wohl dem der so gut fremdländisch kann - nur dann kann er ja solche Texte mal kurz in deutsch umreisen - oder ?
 
Erdferkel

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Zu dem Forum:

Grob gesagt mutmassen die, das es sich dabei um eine Aktion im Bezug auf das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole handelt. Gab es ja schon mehrfach Geschichten von Händlern und Modellbauern die den Staatsschutz im Haus hatten, weil sie Decalbögen o.ä geordert hatten auf denen ein Hackenkreuz prangte.
 

AM72

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Aha :)
na ja - da kann TL-Decals doch seine Bude auch dicht machen ? - da bekommt die Teile in allen Grössen in schönster Qualität ...:?!
 
AE

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Im Verkehrsmuseum Dresden sind an den Modellen und an den Fotos die "Sonderkennzeichen" des III. Reiches nicht aufgebracht bzw. wegretuschiert.
Selbst der Hinweis Museum hilft nicht. Welche Chancen soll da ein privater Modellbauer haben?
Soviel zum Thema exakte Wiedergabe von Geschichte!
 
Markus_P

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Original geschrieben von Arne
Aha :)
na ja - da kann TL-Decals doch seine Bude auch dicht machen ? - da bekommt die Teile in allen Grössen in schönster Qualität ...:?!
Nicht direkt... auf TL´s Seite werden nur "geteilte" Symbole angeboten, was der Endverbraucher damit dann macht (zusammensetzten :FFTeufel: ), dafür trägt TL dann keine Verantwortung mehr... sind ja "nur" 2 Winkel...

Außerhalb Deutschlands sind teilweise "komplette" Markings oder auch Spritzschablonen erhältlich und finden natürlich auch ihren Weg nach Deutschland... vielleicht gehen ja die Ermittlungen in die Richtung...
 
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    hakenkreuz auf flugmodellen

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    verfällt der paragraf 86a irgendwann

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    https://www.flugzeugforum.de/threads/prozess-zur-verwendung-von-kennzeichen-verfassungswidriger-organisationen.14809/

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