Rechte an Flugzeugwrack

Diskutiere Rechte an Flugzeugwrack im WK I & WK II Forum im Bereich Geschichte der Fliegerei; Hallo, vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen. Sollte man ein sehr gut erhaltenes deutsches Flugzeugwrack aus dem 2. Weltkrieg auf...

Me109K4

Flugschüler
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Hallo,
vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen.
Sollte man ein sehr gut erhaltenes deutsches Flugzeugwrack aus dem 2. Weltkrieg auf deutschem Boden finden, wie verhält es sich mit dem Eigentumsrechten? Es handelt sich um nicht um ein Grab, der Pilot ist ausgestiegen.
Der Wert des Wracks ist sichlich nicht unerheblich, steht einem ein Finderlohn oder ähnliches zu?


MfG
 
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MiGhty29

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tja...
GENAU DAS ist wohl der "Zeitgeist" heutzutage...
wer ich bin?
Geht Euch wohl mal gar nichts an!
Habe ich was zu geben?NEIN!
Ich will!
Ein Auftritt wie in einem schlechten Chat!
Traurig das!

Gruss Uwe
 
Christoph West

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Gruss Uwe
Vielleicht ist das Wrack ja voller Gold... :)
 
mig-jet

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Jetzt mal ein praktisches Beispiel.
Ich ersteigere bei ebay die Cockpithaube einer Me-109. Laut Gesetzgebung wäre dann der Kauf ja illegal, da das Teil eigentlich gar nicht zum Verkauf stehen dürfte. Noch schlimmer ist der Flohmarkt, wo ja keine Rechnung ausgestellt wird.
Beispiel Nummer 2.
Ich setze auf meine Homepage ein Bild von dem erworbenen Teil, kann ich dem Fall mit rechtlichen Folgen rechnen.
Gruß, Marc
 
Spoelle

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GENAU DAS ist wohl der "Zeitgeist" heutzutage...
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Gruss Uwe
Dafür wurde ich neulich hier noch gescholten... bloß nett sein zu den neuen Usern :rolleyes:
 

Jubernd

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Hallo,
vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen.
Sollte man ein sehr gut erhaltenes deutsches Flugzeugwrack aus dem 2. Weltkrieg auf deutschem Boden finden, wie verhält es sich mit dem Eigentumsrechten? Es handelt sich um nicht um ein Grab, der Pilot ist ausgestiegen.
Der Wert des Wracks ist sichlich nicht unerheblich, steht einem ein Finderlohn oder ähnliches zu?

MfG
Gib es auf. Es bringt nur Ärger. Du darfst bei Strafe nicht graben, und mit der seltenen Ausnahmegenehmigung bestimmt Koblenz, wo das Teil hin kommt. Auf den Kosten bleibst Du sitzen. Solltest Du auf eine Umweltverschmutzung stoßen, wird es teuer. Also lass es verrotten. Der Staat will es so. Ein kleines Stück Blech kannst Du mitnehmen und in die Vitrine stellen.
Vom Finderlohn ganz zu schweigen, denn Abstürze wurden regelmäßig nach dem Krieg von den Grundeigentümern gemeldet. Aber selbst die mussten den Krater auf eigene Kosten verfüllen.
 

Jubernd

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Jetzt mal ein praktisches Beispiel.
Ich ersteigere bei ebay die Cockpithaube einer Me-109. Laut Gesetzgebung wäre dann der Kauf ja illegal, da das Teil eigentlich gar nicht zum Verkauf stehen dürfte. Noch schlimmer ist der Flohmarkt, wo ja keine Rechnung ausgestellt wird.
Beispiel Nummer 2.
Ich setze auf meine Homepage ein Bild von dem erworbenen Teil, kann ich dem Fall mit rechtlichen Folgen rechnen.
Gruß, Marc
Eigentlich ist die OFD nur an teuren Teilen, wie Motoren, interessiert. Kleinteile existiern hier zu Millionen im Privatbesitz und würden die maßlos überfordern.
 

borsto

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Man beachte aber die Beiträge von Thomas. In Wahrheit ist die ganze Rechtslage unklar und wird nur durch verschwurbelte Hilfskonstruktionen am Leben erhalten. Wir haben die Sache durch. Und aufgegeben.
In Wahrheit ist die ganze Rechtslage kristallklar und der Artikel 134 Abs. 1 des Grundgesetzes ist keine verschwurbelte Hilfskonstruktion. Der Artikel gilt immer noch.

borsto
 

Jubernd

Testpilot
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In Wahrheit ist die ganze Rechtslage kristallklar und der Artikel 134 Abs. 1 des Grundgesetzes ist keine verschwurbelte Hilfskonstruktion. Der Artikel gilt immer noch.

borsto
Eine einfache Klage würde das ein für alle Mal klären. Das haben mir mehrere Anwälte versichert. Was für Liegenschaften und denen gleichgestellten Schiffen, Schiffswracks und meinetwegen auch kompletten Flugzeugwracks gilt, gilt nicht auf alle Ewigkeit auch für Wehrmachtsschrott, bei welchem sich der "Eigentümer" alle Rechte einbehält, aber sich allen Verpflichtungen entzieht. Es gibt in der Bundesrepublik das allein dafür gültige BGB. Und nach dreißig Jahren Untätigkeit trotz damals erfolgter Fundmeldungen ist für den Eigentümer einfach nur Sense. Aber ich will mich nicht wiederholen. Das Thema ist für mich gegessen.
 
Thema:

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