Regeln für Privatflugzeuge

Diskutiere Regeln für Privatflugzeuge im Luftfahrtgrundlagen Forum im Bereich Grundlagen, Navigation u. Technik; Hallo in die Runde, eine Frage an die Experten: Ich wohne in der Nähe eines Berliner Flughafens. Welche Regeln gelten hier für Privatflugzeuge...

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Flugschüler
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Hallo in die Runde,

eine Frage an die Experten: Ich wohne in der Nähe eines Berliner Flughafens. Welche Regeln gelten hier für Privatflugzeuge, die über Wohngebiet fliegen. (Start/Landung nicht zwingend von diesem Flughafen, z. B. auch in Brandenburg)
Konkret:
Wie ist die Mindesthöhe? Gibt es Einschränkungen für Nachtflug bzw. Flug an Sonn- und Feiertagen?

Gerne auch mit Link auf die entsprechenden Verordnungen. Bei eigener Suche kam ich nicht zu eindeutigen Ergebnissen.

Danke!
 
gero

gero

Alien
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Hallo,

da gibt es natürlich einige Regeln. Entscheidend ist zum einen, ob das "Privatflugzeug" nach Sichtflugregeln ("VFR") oder nach Instrumentenflugregeln ("IFR") unterwegs ist. Ich beziehe mich jetzt mal auf die Sichtflugregeln, da kenn ich mich aus.

Es gibt Lufträume. In manche darf man nur mit einer Freigabe einfliegen, in manche überhaupt nicht. In anderen darf man fliegen, wenn Mindest-Wetterbedingungen (Wolken, Sichten) gegeben sind. In weiten Teilen des Landes ist am Boden der Luftraum "G", da darf geflogen werden, wenn :
  • die Flugsicht mindestens 1500 m (Hubschrauber 800 m) beträgt,
  • man zu jeder Zeit den Erdboden sehen kann
  • man fliegen kann, ohne Wolken zu berühren.
Oberhalb des "G"-Luftraumes sieht es dann etwas anders aus, da sind dann Mindest-Wolkenabstände einzuhalten und größere Sichten erforderlich.

Und dann gibt es noch Mindestflughöhen. Die haben sich vor kurzem mit einer Änderung des Luftrechts geändert. Jetzt lautet die Vorschrift für Flüge nach Sichtflugregeln:
  • über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien 300 m (1000 Fuss) über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 600 m
  • alle übrigen Fälle 150 m (500 Fuss) über Grund
Bei Flügen nach Instrumentenflugregeln sind diese Mindesthöhen größer.

Sonderregeln für Nacht gibt es insoweit, daß nicht jedes Flugzeug / nicht jeder Pilot nachts fliegen darf.

Und zu den Lärmgrenzwerten, die ein Flugzeug erfüllen muß, um überhaupt fliegen zu dürfen, gäbe es auch einiges zu schreiben, aber das willst Du wahrscheinlich alles gar nicht wissen.

Im Zweifelsfall: "Ja, der darf das". Genaueres ist davon abhängig, wo konkret Du wohnst und wo genau das Flugzeug geflogen ist.

gero

 
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Guest
gero hat das wichtigste geschrieben, nur eine Ergänzung: In der Nähe der Berliner Flughäfen gilt ab 1000 Fuß nicht Luftraum G sondern E, der höhere Anforderungen hat und abseits von Flugplätzen erst in 2500 Fuß beginnt. Aber direkt über Berlin darf man ohne Freigabe durch einen Fluglotsen ohnehin nicht fliegen.
 

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Testpilot
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Man kann oft auch nicht wissen, ob es sich um Privatfliegerei handelt. Im Einzelfall kann ein Flieger auch für diverse Dinge Ausnahmegenehmigungen haben.

mfg
 

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Flugschüler
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Danke Euch, die Antworten sind sehr hilfreich für mich!
 
Intrepid

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Und dann gibt es noch Mindestflughöhen. Die haben sich vor kurzem mit einer Änderung des Luftrechts geändert. Jetzt lautet die Vorschrift für Flüge nach Sichtflugregeln:
  • über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien 300 m (1000 Fuss) über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 600 m
  • alle übrigen Fälle 150 m (500 Fuss) über Grund
... aber immer so hoch, dass man im Falle eines Triebwerkausfalles noch sicher landen kann. Wenn man es streng nimmt, über der Berliner Innenstadt nur mit Rettungsgerät oder mindestens zwei Motoren oder aber hoch mit Freigabe im Luftraum C/D.
 
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Rhönlerche

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Das ist aber nur eine Empfehlung und keine Vorschrift. Man darf sehr wohl einmotorig über Berlin fliegen. Und im Anflug auf Flugplätze und Flughäfen darf man die Mindesthöhe unterschreiten.
 
Intrepid

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Das ist aber nur eine Empfehlung und keine Vorschrift.
Nein, das ist SERA 3105 und eine Vorschrift für alle zivilen Luftfahrzeuge, die über keine Ausnahmegenehmigung verfügen. Und ob Du einmotorig über Berlin fliegen kannst, hängt von der Gleitzahl und den verfügbaren Notlandefeldern entlang des Flugpfades ab.

Es gilt immer der höhere Wert. Die 150 respektive 300 Meter aus SERA 5005 darf man nicht unterschreiten, egal wie gut ein einmotoriges Flugzeug gleiten kann. Und wenn es in diesen Höhen kein Notlandefeld erreichen kann, gilt SERA 3105.

Abpropos Ausnahmegenehmigung: Bestandteil des Antrages ist es, nachzuweisen, dass weder Personen noch Sachen gefährdet werden. Sprich: die Notlandefelder entlang des Flugweges zu benennen.
 

Rhönlerche

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Und in welcher Vorschrift steht jetzt, dass man nicht einmotorig über Berlin fliegen darf?
 
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Und in welcher Vorschrift steht jetzt, dass man nicht einmotorig über Berlin fliegen darf?
Wer hat das behauptet? Wer einmotorig über Berlin fliegt, hat seine Flughöhen nach SERA 3105 und 5005 zu beachten und das können durchaus mehr als 300 Meter über dem höchsten Hinderniss im Umkreis von 600 Metern sein. Sprich Luftraum C.
 

Rhönlerche

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Ich bezog mich auf Post #6, "wenn man es streng nimmt" der zunächst schärfer formuliert klang. Wurde da editiert?
 
Intrepid

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Wurde da editiert?
Nicht von mir. Das entspricht auch dem, was ich denke und für die Realität halte: mit Flugzeugen wie beispielsweise C172 oder P28A wird man legal einige Gebiete der Berliner Stadtbebauung umfliegen müssen, wenn man nicht höher als 2500 ft MSL fliegt. Die beobachtete Praxis zeigt, dass sich nicht jeder Pilot an diese Regeln hält.
 

Michael aus G.

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Die beobachtete Praxis zeigt, dass sich nicht jeder Pilot an diese Regeln hält.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Sind halt eben die selben Menschen wie im Straßenverkehr. Warum sollten die sich in der Luft anders benehmen?
 
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Warum sollten die sich in der Luft anders benehmen?
Ich bin Realist, sie werden sich in der Luft nicht anders benehmen, weil sie keine Strafe zu erwarten haben. Es ist aber illegal und - viel wichtiger - gegen den Sicherheitsgedanken, einmotorig jederzeit ein geeignetes Notlandefeld erreichen zu können.
 

Michael aus G.

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Es ist aber illegal und - viel wichtiger - gegen den Sicherheitsgedanken, einmotorig jederzeit ein geeignetes Notlandefeld erreichen zu können.
Da gebe ich dir völlig recht. Insbesondere da man ja hier nicht rechts ranfahren kann.
 
Intrepid

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Da gebe ich dir völlig recht. Insbesondere da man ja hier nicht rechts ranfahren kann.
Das, was der Pilot machen muss, um sich Klarheit zu verschaffen, wo er fliegen darf und wo nicht, nennt man Flugvorbereitung. Wenn man den Gedanken hegt, rechts ranfahren könnte eine Lösung sein, ist die Flugvorbereitung mangelhaft.
 

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Flugschüler
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Hallo nochmal in die Experten-Runde,
hier ganz konkret ein Screenshot von Flightradar24. Mag sein, dass die Daten nicht exakt sind, aber der Flieger war auf jeden Fall sehr tief und laut, so dass die 418 Fuß schon stimmen könnten.
Hat sich der Pilot vorschriftsmäßig verhalten?
 
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Guest
Ich habe mir gerade die komplette Aufzeichnung angesehen, es schaut – obwohl die Position eher ungenau ist – schon nach einem tiefen Überflug und Durchstarten aus; die Maschine ist anscheinend danach nach Süden geflogen und verschwand bei Luckenwalde bei FR24. Der Pilot ist aber generell nach Tegel "nur" in ca. 1200 ft Höhe geflogen.
 
Intrepid

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Der Pilot ist aber generell nach Tegel "nur" in ca. 1200 ft Höhe geflogen.
Wenn ich das mit meinen eingeschränkten Möglichkeiten unterwegs richtig erkannt habe, handelt es sich bei dem Flugzeug um eine Cirrus mit Fallschirm-Rettungssystem. Da ich für gewöhnlich nur in den Kampf ziehe, wenn ich erwarten kann, zu gewinnen, würde ich hier nicht als Ankläger vor Gericht ziehen wollen.
 
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