Rettungshubschrauber muss nach Vogelschlag notlanden

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langnase73

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Ein Rettungshubschrauber der DRF muss auf dem Weg von Hannover nach Bremen nach Vogelschlag notlanden.
 
lagunats

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zwischen einer Not und Sicherheitslandung sollte man schon unterscheiden können... :wink2:
 

jackrabbit

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Hallo,

zwischen einer Not und Sicherheitslandung sollte man schon unterscheiden können... :wink2:
also ich komme mit dem Beitrag #1 und dem kurzen Zeitungsartikel klar und weiß jetzt nicht,
wem da ein Vorwurf mangelnden Sachverstandes gemacht werden soll.

Oder ist es nur eine Frotzelei zwischen Freunden? :wink2:

Grüsse
 
_Michael

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Space Cadet
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zwischen einer Not und Sicherheitslandung sollte man schon unterscheiden können... :wink2:
Man kann hier durchaus von einer Notlandung sprechen. Wikipedia (leider ohne weiterführende Quelle) nennt z.B. "nicht einzuordnende Mängel oder Beschädigungen am Flugzeug" [1]. Ein auf die Fliegerei spezialisierter Jurist schreibt, dass es sich dann um eine Notlandung handelt, wenn der Pilot "keine freie Wahl, ob er landen will oder nicht" [2] hat. Bei einem beschädigten Rotorblatt treffen diese Bedingungen wohl weitgehend zu.

[1] Landung – Wikipedia
[2] Recht: Not- und Sicherheitslandung - fliegermagazin
 
lagunats

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hier geht es aber um den oben zu lesenden Fall...

"Durch den Zusammenstoß kam es zu keinerlei Auffälligkeiten oder Störungen während des Flugs"
"Aus Sicherheitsgründen ist nach einem solchen Zusammenstoß mit einem Vogel als Standardverfahren eine Landung und Überprüfung des Rettungshubschraubers vorgesehen und wurde folgerichtig von der gestrigen Crew durchgeführt"

da brauch man also den Vorgang nicht künstlich aufbauschen und ne NOTlandung draus machen...
 
_Michael

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"Durch den Zusammenstoß kam es zu keinerlei Auffälligkeiten oder Störungen während des Flugs"
"Aus Sicherheitsgründen ist nach einem solchen Zusammenstoß mit einem Vogel als Standardverfahren eine Landung und Überprüfung des Rettungshubschraubers vorgesehen und wurde folgerichtig von der gestrigen Crew durchgeführt"
Die Polizeimeldung [1] nennt allerdings ebenfalls eine Notlandung, sowie ein leicht beschädigtes Rotorblatt und dass der Hubschrauber verladen und abtransportiert würde. Was davon jetzt genau stimmt und was nicht, sei dahingestellt. Aber der sofortige Vorwurf der Inkompetenz an den Journalisten ist dann wohl doch etwas übertrieben.

[1] POL-NI: Außergewöhnlicher Unfall im Flugverkehr mit Notlandung
 

jackrabbit

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Hallo,

steht in dem verlinkten ersten Artikel doch auch richtig drin:
"Der Pilot habe seine Maschine nach der Kollision am Donnerstagnachmittag sicherheitshalber nahe der Gemeinde Eystrup gelandet, wie die Polizei mitteilte."

Der Artikel hat drei kurze Absätze.
Der Begriff "Notlandung" kommt nur im ersten Absatz einmal vor und wird dann (vor der Polizei) als Landung sicherheitshalber erklärt.
Das in der headline/ Überschrift "Notlandung" auch steht ist für mich veständlich, da kaum jemand außerhalb Luftverkehr-Interessierter etwas mit dem Begriff "Sicherheitslandung" anfangen kann.

Und dem Piloten des Hubschraubers wird es auch herzlich egal sein. :rolleyes1:

Grüsse
 
TomTom1969

TomTom1969

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Und wenn die Polizei erstmal schreibt (auch wenn es so jetzt nicht ist), der Helikopter wird verladen und abtransportiert, um ihn wieder instandzusetzen, heisst das für mich: nicht flugtüchtig. Warum soll man da als Spiegel-Reporter nicht von einer Notlandung schreiben?
 

12pepe34

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Dann hat der Pilot halt zur "Sicherheit" eine "Notlandung" gemacht. Oder in der "Not" eine "Sicherheitslandung".
 
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