Rot- Grün Schwäche

Diskutiere Rot- Grün Schwäche im Speziell Forum im Bereich Luftfahrzeuge; Moin, Vorweg: Ich bin rot- grün farbenblind. Beim Ishihara- Test schleichen sich bei mir immer 4-6 (von 24)Fehler ein. Ich bin zwar erst 13, denke...

KingA

Sportflieger
Dabei seit
29.03.2020
Beiträge
11
Zustimmungen
1
Moin,
Vorweg: Ich bin rot- grün farbenblind. Beim Ishihara- Test schleichen sich bei mir immer 4-6 (von 24)Fehler ein. Ich bin zwar erst 13, denke aber dennoch viel über meine Zukunft und vor Allem auf die Reihenfolge meiner nächsten Schritte nach. Ich möchte nämlich schnellstmögliche Klarheit, damit ich mir notfalls einen "Plan B" überlegen kann, wenn es nichts wird mit dem Pilot werden. Außerdem zerbreche ich mir den Kopf über den Lantern- und den CVD- Test. Hat hier irgendwer Erfahrung/ Ratschläge/ Meinungen über diese Themen? Würde mich über Antworten aller Art freuen
 
#
Schau mal hier: Rot- Grün Schwäche. Dort wird jeder fündig!

Registrieren bzw. einloggen, um diese und auch andere Anzeigen zu deaktivieren

Rhönlerche

Alien
Dabei seit
27.03.2002
Beiträge
8.718
Zustimmungen
2.778
Ort
Deutschland
Ich würde mal direkt zu einem Flugarzt gehen und eine flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchung machen, dann hast Du Klarheit. Rot-grün wird ausdrücklich getestet und es könnte/dürfte ein Hinderungsgrund sein, jedenfalls für eine Profi-Karriere. Manchmal gibt es aber auch Ausnahmen. Vielleicht geht ja trotzdem sowas wie Segelfliegen oder UL? Denn Test kannst Du gleich dafür nutzen, sofern Du durchkommst.
Viel Glück.
 

KingA

Sportflieger
Dabei seit
29.03.2020
Beiträge
11
Zustimmungen
1
An Segelflug & UL bin ich leider nicht so stark interessiert. Ich möchte Berufspilot bei einer Airline werden. Gibt es eine Art Mindestalter für das Medical Class1 bzw. könnte ich es theoretisch schon jetzt erwerben?
 

Rhönlerche

Alien
Dabei seit
27.03.2002
Beiträge
8.718
Zustimmungen
2.778
Ort
Deutschland
Da Du ab 14 alleine Segelfliegen darfst, müsste es gehen. Das gilt aber nicht ewig und muss ab und zu erneuert werden, wie ein TÜV ungefähr.
Die Eingangsuntersuchung ist strenger und einmal rundum. (Ich hatte sie zunächst auch nur fürs Segelfliegen gemacht) Damit hast Du auf jeden Fall Klarheit. Ich würde das machen.
 

KingA

Sportflieger
Dabei seit
29.03.2020
Beiträge
11
Zustimmungen
1
Vielen Dank für dein tolles und schnelles Feedback!!
 
Del Sönkos

Del Sönkos

Space Cadet
Dabei seit
17.05.2006
Beiträge
1.327
Zustimmungen
1.378
Ort
Hamburg
Ich kann meinem Vorredner nur zustimmen und ergänzen. Wenn dich einlesen willst, hast du in dieser Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 gleich die Gesetzesgrundlage, an die sich alle halten müssen. In dem Kapitel MED ab Seite 173 wird das Thema Tauglichkeit beschrieben und tatsächlich scheint es kein Mindestalter zu geben. Allerdings musst du ein Bewerber für eine bestimmte Lizenz sein und bist so indirekt über die Lizenz an ein Mindestalter gekoppelt. Die Fristen, wie oft du die Tauglichkeit überprüfen musst, hängt im Wesentlichen vom Alter und des Tauglichkeitszeugnisses ab (wird aber genau in der o.g. EU-Verodnung geregelt).

Ich würde jetzt mal in einem Segelflugverein erste Erfahrungen sammeln und dann kommt der Rest von ganz allein. Segelflieger sind in der Regel später sehr gute Piloten, weil sie von Beginn an ohne Motor fliegen und so gerade in den Basics sehr geübt sind. Vor 17 macht es wenig Sinn, sich konkrete Gedanken über die Berufspilotenausbildung zu machen - nutze doch Die Zeit bis dahin. Außerdem kannst du so auch Geld sparen, weil du später mit einer Segelfluglizenz mit weniger Stunden die Motorfluglizenz erwerben kannst.

Du kannst so oder so eigentlich in einem Segelflugverein nur gewinnen.

So oder so: Viel Erfolg!
 
Zuletzt bearbeitet:

KingA

Sportflieger
Dabei seit
29.03.2020
Beiträge
11
Zustimmungen
1
Vielen Dank, dann melde ich mich mit 17 nochmal:wink2:
 

n/a

Guest
Hallo @KingA, nach diesem Link ist bei einer sogenannten „Farbuntüchtigkeit“ bei einer Untersuchung auf Klasse 1 (gewerblicher Flugbetrieb) immer auf untauglich zu entscheiden, bei einer Untersuchung auf Klasse 2 (übriger Flugbetrieb, z. B. auch Segelflug) kommt der Eintrag VCL ins Medical, der steht für „Nur Tagflug“. Hier steht dann noch für die Klasse 1, auf den Ishihara-Test, bezogen: „Die ersten 15 von 24 ISHIHARA-Tafeln müssen fehlerfrei sein, Farbtest bei Wiederholungsuntersuchung wenn indiziert.“

Sprich, Segelflug und privates Motorfliegen sollte – das kann im Einzelfall natürlich immer noch ärztlich anders entschieden werden – kein Problem sein, beruflich könnte das schwierig werden, wobei du auch hier schauen solltest, wie das bei dir aussieht.

Viele Grüße
 
schwarzmaier777

schwarzmaier777

Testpilot
Dabei seit
19.03.2007
Beiträge
853
Zustimmungen
466
Ort
südlich Ulm
Die Vorgehensweise in der Flugmedizin ist so, das die Erstuntersuchung für class 1 medcial (zwingend für CPL) bei einem AMC gemacht werden muss.

Hier muss man wissen, dass es "Hardliner" AMC`s gibt, die keinerlei Verständnis für diese angeborene Schwäche haben. Da lässt man dich die komplette Untersuchung incl. 500 EU Kosten durchlaufen um dir dann zu sagen, dass du nicht durchkommst.

Such ein AMC und mach nur die Augen zuerst - die sagen dir auch welche Test du nutzen kannst.


Post #3

Daran hat sich auch mit EASA nix geändert - dafür bekommt man jetzt seit 2013 mit -6 Dioptrien und 100 % class 1 medical.

Das BAZL hat eine guten praxistauglichen Test - bei dem haben wir Farbsehkrüppel eine Chance haben durchzukommen (beim deutschen Test geht das Gerücht, dass den nicht mal ein Farbsehender ohne Mühe besteht ...)

Logischerweise erkennt die LH den Test aber nicht an .....

iwann soll es einen CPL "light" geben mit class 2 medical um z.B. gewerblich Fallschirmspringer abzusetzen.

Das Hinrrissige ist ja, das der eigentliche CPL an sich noch nicht mal IFR beinhaltet also immer nach Sicht geflogen wird - das was für Farbschwache als Restriktion gilt.

Übrigend gilt ein solcher Test bestanden lebenslang.

VG
Ingo
 
Del Sönkos

Del Sönkos

Space Cadet
Dabei seit
17.05.2006
Beiträge
1.327
Zustimmungen
1.378
Ort
Hamburg
iwann soll es einen CPL "light" geben mit class 2 medical um z.B. gewerblich Fallschirmspringer abzusetzen.
Ist bereits zum Teil geschehen:
Denn die EU VO 2019/27 ändert mit Wirkung vom 30. Januar 2019 den Abschnitt MED.A.030 dahingehend, dass unter (c) das Medical der Klasse I nun nur noch für die Ausübung der Rechte des CPLs gebraucht wird. Nicht für den Besitz!
Quelle: Pilot und Flugzeug

Die o.g. VO hilft aber nur beim "Downgrade" von Kl. 1 auf 2, um seinen bereit bestehenden CPL zu erhalten. Dennoch ein erster Schritt, dem hoffentlich noch weitere folgen!
 

KingA

Sportflieger
Dabei seit
29.03.2020
Beiträge
11
Zustimmungen
1
Hi Ingo! Danke erstmal für deine Antwort. Ich bin genau deiner Meinung! Erkennt Swiss denn den Test der BAZL an? Der gesamte Farbsehstandard ist einfach nur lächerlich. Ich wünschte ich wäre in Australien.
LG
P.S. : Kannst du mir Fliegerärzte empfehlen/ vor welchen warnen?
 
Zuletzt bearbeitet:

n/a

Guest
Das Hinrrissige ist ja, das der eigentliche CPL an sich noch nicht mal IFR beinhaltet also immer nach Sicht geflogen wird - das was für Farbschwache als Restriktion gilt.
Nein, Farbschwache dürfen nicht bei Nacht fliegen und die Nachtflugqualifikation hat nicht direkt mit einem Instrument Rating zu tun; ich darf aber natürlich auch nachts fliegen, wenn ich ein IR habe. Mit der Einschränkung VCL dürfte man VFR fliegen, IFR fliegen aber nicht gewerblich und nicht nachts. Zu Sinn und Unsinn dieser Regelung äußere ich mich nicht, da seid ihr als offensichtlich Betroffene näher dran.
 

n/a

Guest
Kannst du mir Fliegerärzte empfehlen/ vor welchen warnen?
Wenn es um die Klasse 1 geht, also irgendwann mal gewerblich zu fliegen oder das jetzt klären zu können, da reicht wie @schwarzmaier777 schreibt, der Fliegerarzt um die Ecke nicht aus, das muss in einem Aeromedical Center (AeMC) gemacht werden, die gibt es nur fünfmal:
  • MAC Airport Center in Frankfurt
  • Flugmedizinisches Begutachtungszentrum Luftwaffe in Fürstenfeldbruck
  • Flugmedizinisches Zentrum in Hamburg
  • Flugmedizinisches Zentrum des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt in Köln
  • Aeromedical Center Germany Stuttgart
Liste des LBA
 
schwarzmaier777

schwarzmaier777

Testpilot
Dabei seit
19.03.2007
Beiträge
853
Zustimmungen
466
Ort
südlich Ulm
Ist bereits zum Teil geschehen:
Denn die EU VO 2019/27 ändert mit Wirkung vom 30. Januar 2019 den Abschnitt MED.A.030 dahingehend, dass unter (c) das Medical der Klasse I nun nur noch für die Ausübung der Rechte des CPLs gebraucht wird. Nicht für den Besitz!
Quelle: Pilot und Flugzeug

Die o.g. VO hilft aber nur beim "Downgrade" von Kl. 1 auf 2, um seinen bereit bestehenden CPL zu erhalten. Dennoch ein erster Schritt, dem hoffentlich noch weitere folgen!
Klar da will man die PPL`er "ruhigstellen" - damit wir wieder Fluglehrer PPL "oberhalb"LAPL bekommen - um uns gleich wieder mit der ZÜP zu treten (Verkürzung auf 3 Jahre Gültigkeit). Es wäre auch zu einfach - und das im wahrsten Sinne - die CPL Voraussetzung für FI PPL wieder abzuschaffen - weil völlig überzogen !!!

Was Anderes fällt mir nicht ein wozu die Verordnung in der Fliegerei sonst nützt - welche Rechte ohne "Knüppel" in der Hand ausüben gibts noch .... ?

Ingo
 
Zuletzt bearbeitet:
Del Sönkos

Del Sönkos

Space Cadet
Dabei seit
17.05.2006
Beiträge
1.327
Zustimmungen
1.378
Ort
Hamburg
Klar da will man die PPL`er "ruhigstellen" - damit wir wieder Fluglehrer PPL "oberhalb"LAPL bekommen - um uns gleich wieder mit der ZÜP zu treten (Verkürzung auf 3 Jahre Gültigkeit). Es wäre auch zu einfach - und das im wahrsten Sinne - die CPL Voraussetzung für FI PPL wieder abzuschaffen - weil völlig überzogen !!!

Was Anderes fällt mir nicht ein wozu die Verordnung in der Fliegerei sonst nützt - welche Rechte ohne "Knüppel" in der Hand ausüben gibts noch .... ?

Ingo
Ich kann deinen Frust verstehen, aber für die ZÜP kann die EASA nun wirklich nichts! Das haben wir uns auf nationaler Ebene selbst zu verdanken :wink2:
Daher finde ich es einen postiven Schritt, dass die EASA es nun erlaubt, mit dem Medical Kl. 2 überhaupt noch die Rechte als CPLer ausüben zu dürfen.

Ich finde, dass gerade die EASA auch für die GA auch positive Punkte umgesetzt hat und das LBA oft der Bremser war...
 
schwarzmaier777

schwarzmaier777

Testpilot
Dabei seit
19.03.2007
Beiträge
853
Zustimmungen
466
Ort
südlich Ulm
Ich kann deinen Frust verstehen, aber für die ZÜP kann die EASA nun wirklich nichts! Das haben wir uns auf nationaler Ebene selbst zu verdanken :wink2:
Daher finde ich es einen postiven Schritt, dass die EASA es nun erlaubt, mit dem Medical Kl. 2 überhaupt noch die Rechte als CPLer ausüben zu dürfen.

Ich finde, dass gerade die EASA auch für die GA auch positive Punkte umgesetzt hat und das LBA oft der Bremser war...
Genau es ist nie die EASA oder die EU - es sind immer die Nationalen Behörden !!! Aber das kapiert die Masse der Leute in D nicht .... und die Behörden behaupten immer nur EU Recht umsetzen zu müssen - und genau das "müssen" stimmt nicht - sonst müsste man als Behörde dazu stehen - und da wollen ja alle auf einen der 709 Sitze (Futter.....) wiedergewählt werden. :evil:

Müssige Diskussion wenn ich so die Kommentare (auch im anderen Thread) dazu lese. Typisch deutsch.

Mal sehen wenn einer der Poster wg Blutdruck von 92/140 vom LBA gegroundet würde und der lokale AME ihn eigentlich weiterfliegen lassen würde.... (nur als Beispiel) ....

Es geht auch bei der Farbschwäche weniger um die Bestimmungen an sich - als vielmehr - wie überall - um sinnvoll pragmatische Auslegung. Und manchmal hat es noch nicht mal was mit Luftfahrt zu tun - wie die CPL Pflicht für gewerbl. absetzen. (Stichwort Mineralölsteuer). Das ich als Farbsehkrüppel da jetzt rausfalle - obwohl ich mehere hundert Stunden Vorkommnissfrei geflogen bin, ist einfach Pech für mich ..... Und ich wette wenn man eine Statistik aufstellt und unfallfrei von PPL und CPL gegnüberstellt kommt ein überraschende Ergebnis raus.

Weil jetzt nämlich unerfahrene CPLer direkt nach der Ausbildung einsteigen - das was ich an Vorkommnissen kenne spricht Bände ...

Iss gleich wie bei FI für PPL ...

Aber gut is alles OT - ich weiss .

Hab mir ein anderes teures Hobby gesucht ....

Ingo
 
Thema:

Rot- Grün Schwäche

Rot- Grün Schwäche - Ähnliche Themen

  • Grüne Verkehrsflugzeuge unterschiedliche Konzepte, Sugar Volt, Greenliner, Open Rotor

    Grüne Verkehrsflugzeuge unterschiedliche Konzepte, Sugar Volt, Greenliner, Open Rotor: Boeing hat einen interessanten Entwurf für ein Hybrid Flugzeug, also einen Prius der Lüfte, wie der Artikel so schön schreibt. Ich finde auch das...
  • Fakten schaffen-rot grün Schwäche

    Fakten schaffen-rot grün Schwäche: Im Internet liest man nichts eindeutiges. Von untauglich, Einschränkung (kein Nachtflug) bis uneingeschränkt tauglich. Würde diesen Thread gern...
  • Grundlegendes zur Autorotation

    Grundlegendes zur Autorotation: <Mod>Dieses Thema war ursprünglich eine kleine Nachricht über einen "Hubschrauberabsturz" oder eine misslungene Autorotation. Weil sich daraus...
  • grüne/rote/gelbe/blaue Männchen

    grüne/rote/gelbe/blaue Männchen: Noch eine Frage- welche Typen auf Flugzeugträgern tragen welche farbl. Uniform ???
  • Schweizer Luftwaffe in England: Grüne protestieren

    Schweizer Luftwaffe in England: Grüne protestieren: Die Grünen protestieren gegen die Teilnahme der Schweizer Luftwaffe an der internationalen Luftverteidigungsübung NOMAD 2004 in Grossbritannien...
  • Ähnliche Themen

    Sucheingaben

    https://www.flugzeugforum.de/threads/rot-gruen-schwaeche.94960/

    ,

    Jet Pilot werden wenn man farbenblind ist

    ,

    rot grün test Segelflug

    ,
    ishihara test ppl
    , flughafen sicherheitskontrollorgan trotz rot grün schwäche, rot grün schwäche bern medical class 1, Instrumentenflug vcl, vcl ifr, rot grün schwäche instrumentenflugregeln, Pilot werden mit Rot-Grün Schwäche, segelfliegen farbenblind
    Oben