Ryanair

Diskutiere Ryanair im Airlines Forum im Bereich Einsatz bei; Da kann ich Ryanair ja irgendwie verstehen, ABER mal ne andere Frage: Wenn man bucht, man bekommt eine Buchungsbestätigung, etc. Dann wurde doch...
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Space Cadet
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Da kann ich Ryanair ja irgendwie verstehen, ABER mal ne andere Frage: Wenn man bucht, man bekommt eine Buchungsbestätigung, etc. Dann wurde doch ein Beförderungsvertrag abgeschlossen, oder nicht? Also wenn ich mit demjenigen (Kunde) keine Geschäfte machen will, dann dürfte man ihm doch erst gar nicht nen neues TX verkaufen.
So nutzt die Airline ja die neue Zahlung als "Druckmittel", die wird wahrscheinlich auch nicht erstattet, zumindest nicht so schnell. Oder man wird versuchen das zu verrechnen. Also TX kaufen lassen, die Beförderung verweigern, dann müsste Ryanair ja die Knete zurückgeben, aber man könnte es ja verrechnen mit den "ausstehenden" Kosten.
 
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Alien
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Das echte Problem ist, dass "Corona" ein Sonderfall darstellt. Der gebuchte Flug findet statt. Also zahl das Ticket. Aber ich darf in das Urlaubsdorf nicht rein, Quarantäne usw. also brauche ich unverschuldet diesen Flug nicht. Eine gesetzliche Regelung, wer den Schaden zu tragen hat, gibt es nicht. Es bleibt nur der Rechtsweg und wie das ausgeht, da darf man gespannt sein.
Wenn die Airline das zahlen muss, will diese mit Sicherheit Entschädigung und die zahlt letztlich der Steuerzahler über die laufenden Steuererhöhungen, z.B. CO2-Steuer seit 2021 auf die fossilen Brennstoffen. Das sieht dann jeder an seiner Strom-, Öl- oder Gasrechnung.
 
mcnoch

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Jetzt aber bitte nicht britische Fälle mit deutschem Recht vermischen, denn in Deutschland sind diese Fälle anders geregelt und durch die Reisewarnungen Rücktrittsgründe geschaffen worden. Das einige Fluglinien aus Liquiditätsgründen trotzdem etwas anderes behaupten ist dann noch mal eine Sache der Durchsetzbarkeit von Rückzahlungsansprüchen.
 
macfly

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Space Cadet
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Wenn man bucht, man bekommt eine Buchungsbestätigung, etc. Dann wurde doch ein Beförderungsvertrag abgeschlossen, oder nicht?
Oder man wird versuchen das zu verrechnen. Also TX kaufen lassen, die Beförderung verweigern, dann müsste Ryanair ja die Knete zurückgeben, aber man könnte es ja verrechnen mit den "ausstehenden" Kosten.
Laut Ryanair AGB darf die Beförderung (trotz Ticket) verweigert werden, u.a. wenn
"Sie schulden uns jegliches Geld für frühere Flüge, deren Zahlung nicht eingelöst werden konnte, verweigert oder uns belastet wurde."

Die Verweigerung wäre also durch die AGB gedeckt - aber eben nur, wenn man annimmt, dass der Kunde seine Zahlung für das ursprüngliche Ticket unberechtigt zurückgebucht hat und daher überhaupt eine Schuld bestand (was aber zweifelhaft ist, weil eine Reisewarnung oder sogar Einreisebeschränkung vorgelegen haben wird).

Das Geld für die verweigerte Beförderung dürfen sie trotzdem nicht einfach mit dem früheren Ticket verrechnen. Das dürften sie nur, wenn der "Schuldner" bei der zweiten Zahlung keinen Zweck angegeben hat. Dann darf der Gläubiger die Zahlung zur Tilgung der "unsichersten" (bei Krediten), ansonsten der jeweils ältesten Schuld verwenden. Bei einer Buchung über ein Online-Ticket System dürfte aber völlig eindeutig sein, für welchen Zweck der "Schuldner" seine Zahlung tätigt. Das neue Ticket war also korrekt bezahlt. Wenn Rynair die Beförderung verweigert, müssten sie dieses zweite Ticket also eigentlich erstatten. Eigentlich. Wird Rynair natürlich nicht interessieren und es drauf ankommen lassen... Geschäftsgebaren irgendwo zwischen "bauernschlau" und Gaunerei...
 
pok

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Was spricht denn dagegen, sich diese neue abgepresste Zahlung auch wieder als „Chargeback" beim Kreditkartenunternehmen zurückzuholen.
Da es sich anscheinend um eine faktische Nötigung handelt, ist es diesmal sogar von den AGB des Kreditkartenunternehmens eindeutig gedeckt.
 
macfly

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Haha, stimmt, wenn die Rückbuchung beim ersten Mal klappte, müsste sie beim zweiten Mal erst Recht funktionieren - die Leistung wurde beim zweiten Flug ja definitiv verweigert. Dann bliebe Ryanair nur noch die "Genugtuung", sich an den Kunden bitter gerächt zu haben, in dem sie ihre Reisepläne versaut haben. Die ganze Sache hätte Rynair dann nichts eingebracht - abgesehen von der Festigung ihres zweifelhaften Rufs...

Die Frage ist allerdings, ob man sich durch solche Rückbuchungen nicht das Schufa-Rating versaut? Ryanair wird sicher beide geplatzten Zahlungen einfach der Schufa melden - auf Fairness von Ryanair braucht man ja wohl kaum zu hoffen.
 

Philipus II

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Einen Versuch ist das auf jeden Fall Wert, denke ich. Die Bereitschaft Chargebacks umzusetzen ist je nach Kreditkartenherausgeber sehr unterschiedlich. Ein Chargeback in eine solchen Situation ist möglich, aber meines Verständnis nach hat man als Nutzer der Kreditkarte keinen Rechtsanspruch auf diesen, d.h. die internen Richtlinien des Herausgebers in Verbindung mit dem Wohlwollen des Sachbearbeiters entscheiden. Tendenziell scheinen Chargebacks bei Herausgebern aus den USA oder UK wahrscheinlicher zu klappen als bei deutschen Partnerbanken. Im Erfolgsfall sollte man die nächsten Flüge bei Ryanair aber nicht buchen, bevor Rechnungsadresse, Email, Ausweisnummer und Kreditkarte neu sind, um eine weitere Widerholung zu vermeiden. Ich halte es für wahrscheinlich, dass man bei einer Neuauflage dann um Barzahlung "gebeten" wird, damit endgültig keine Stornierung der Zahlung mehr möglich ist.

In der Schufa dürfen nur anerkannte oder gerichtlich festgestellte offene Forderungen vermerkt werden. Ich konnte spontan zudem keinen Passus zur Datenübermittlung an die Schufa finden. Ich empfehle die Bedingungen gründlich nachzulesen.
 
pok

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Haha, stimmt, wenn die Rückbuchung beim ersten Mal klappte, müsste sie beim zweiten Mal erst Recht funktionieren - die Leistung wurde beim zweiten Flug ja definitiv verweigert. Dann bliebe Ryanair nur noch die "Genugtuung", sich an den Kunden bitter gerächt zu haben, in dem sie ihre Reisepläne versaut haben. Die ganze Sache hätte Rynair dann nichts eingebracht - abgesehen von der Festigung ihres zweifelhaften Rufs...

Die Frage ist allerdings, ob man sich durch solche Rückbuchungen nicht das Schufa-Rating versaut? Ryanair wird sicher beide geplatzten Zahlungen einfach der Schufa melden - auf Fairness von Ryanair braucht man ja wohl kaum zu hoffen.
Auch das kann man löschen lassen und bei Missbrauch kann man sogar Schadensersatz kriegen, wenn deswegen zB ein Autokauf platzt.
 
lutz_manne

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"Gegen die steigenden Treibstoffkosten ist die Airline bis Ende März zu 80 Prozent durch Termingeschäfte abgesichert."

Wie darf man die Aussage verstehen? Über einen vereinbarten Zeitraum zugesicherte Treibstoffpreise?
 
Schorsch

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"Gegen die steigenden Treibstoffkosten ist die Airline bis Ende März zu 80 Prozent durch Termingeschäfte abgesichert."

Wie darf man die Aussage verstehen? Über einen vereinbarten Zeitraum zugesicherte Treibstoffpreise?
Der so genannte Ölpreis ist ja nur ein Spotpreis. Die meisten Transaktionen werden langfristig gemacht. Und als Airline kann man sich auch lange Lieferverträge sichern. Kann in Zeiten fallender Ölpreise aber auch mächtig in die Büchse gehen.
 
macfly

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Das war's in Frankfurt: Ryanair verlässt den Flughafen schon wieder. Nachdem man die Rabatte für "neue Airlines/neue Flugverbindungen" dort nicht mehr bekommt, ist es den Iren jetzt zu teuer...

Und der Flughafen "Frankfurt" Hahn ist ja pleite - da ist möglicherweise demnächst Ende mit Flugbetrieb. Mal sehen was die Iren dann machen...

 
mcnoch

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Ach, nach ein paar Monaten qualifizieren die sich bestimmt wieder als eine neue Airline.
 

Jumo 004

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Möglichkeiten gibt es ja viele, auch, wenn Frankfurt-Hahn wegfällt: außer Frankfurt-Calden gäbe es ja noch Frankfurt-Erfurt, Frankfurt-Lippstadt, Frankfurt-Saarbrücken, Frankfurt-Zweibrücken, Frankfurt-Baden, Frankfurt-Nürnberg oder auch Frankfurt-Hof :evil:
 
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Der EuGH hat entschieden, dass Arbeitnehmer ohne Entsendebescheinigung, die im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig in einem anderen als ihrem Heimatland in einer als Zweigstelle definierbaren Räumlichkeit einen Teil ihrer Arbeitszeit verbringen, den Sozial- und Unfallversicherungsgesetzen des Landes unterliegen, in dem sich diese Zweigstelle befindet.
In dem konkreten Fall ging es um einen Aufenthaltsraum für Flugbegleiter/innen von Ryanair in Bergamo. Ryanair ist ja immer besonders bereitwillig alle Streitigkeiten vor Gericht klären zu lassen, aber der Grundsatz betrifft grundsätzlich alle EU-Ländern und auch nicht nur Fluglinien. Natürlich könnten die Fluglinien nun versuchen ihr Personal an Bord der Flieger zu belassen und keine lokalen Pausenräume mehr zu nutzen, aber auch dafür/dagegen gibt es Vorschriften. Ich glaube, die Eisenbahner waren die ersten, die das mal austesten wollten, aber den Kürzeren gegen die Eisenbahn-Aufsicht gezogen haben.

Ryanair-Flugpersonal unterliegt teilweise italienischem Sozialversicherungsrecht (msn.com)
 
Bleiente

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Naja und in Ungarn werden deren "Übergewinne" nun staatlicherseits abgeschöpft, dies muss wohl so eine Art von "Ausgleich" sein:

"... Wer von Budapest wegfliegt, wird ab dem 1. Juli eine Abgabe zwischen 10 und 25 Euro pro Ticket bezahlen müssen, hat zumindest Ryanair berechnet. Die Massnahme ist Teil eines Pakets. Ungarn belegt Banken, Versicherer, Airlines, Detailhändler und Energiefirmen mit einer Sonderabgabe, weil sie angeblich infolge der Inflation «Übergewinne» erzielen. ..."
Mehr bezahlen fürs Fliegen: Viktor Orban treibt den Ryanair-Chef zur Weissglut (msn.com)

Obwohl natürlich andere Airlines dieses auch bezahlen müssen.
 
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