Yak
Fluglehrer
Ich hatte da eine Frage....Wenn du Fragen dazu hast, bitte einfach melden.
Ich hatte da eine Frage....Wenn du Fragen dazu hast, bitte einfach melden.
OK, hören wir BEIDE auf Unsinn zu reden, sondern über Fakten.
Kannst du den Wägebericht der Mustang, welcher der Zulassung ja zugrunde liegt, scannen und einstellen?
zulässiges Abfluggewicht 472 kg
abzügl. 33ltr. Sprit = 25kg
abzügl. Pilot und Pax 2*75kg = 150kg
Rettungssystem = 12kg
verbleibendes Leergewicht 285 kg
Was wiegt die Mustang ???
Hallo,ich habe natürlich keine Ahnung aber solange die Maschine mit VVZ fliegt kann es in meinen Augen sehr wohl ein M geben, es bleibt halt dann ne VVZ oder irgendwann wird kein M mehr vorne sein sonder ein E.....
Der Reiz am Kit ist: Bei Selbstbau >50% ist es ein Einzelstück, der Erbauer ist = Herstellerbetrieb und man kann fast alles nach seinen Wünschen (um)bauenmir stellt sich bei Offerte eine ganz andere Frage:
Bausatz 103 TEU
komplett mit Rotax ab 119 TEU
also wenn ich 103 TEU für einen Kit ausgebe und dann noch den Rest selbst machen soll - aber einen kompletten fertigen Flieger für 20 TEU mehr bekomme .......
Kriegt man da einen Kit verkauft ??
Wobei natürlich "ab 119 TEU" immer so ne Sache in Anzeigen is......
Grüßle
Ingo
VVZ gibt es schon seit einigen Jahren nicht mehr, EASA konform nennt sich das jetzt PERMIT TO FLY. Da ich selbst schon gebaut habe: Man erstellt theoretisch ein Projekt, lässt es und sich begutachten und beginnt mit dem Bau. Bauabnahme(n), 2. Gutachten, Bodenerprobung , Flugerprobung wäre der weitere Ablauf. In dieser Zeit ist der Status diese DINGS "Projekt", jede erdenkliche Änderung kann mir einfallen, diese stimme ich mit dem Projektbetreuer ab, baue um/ ein/ ab , erprobe weiter, dabei kann sich auch das Gewicht verändern. Ein PtF wird halbjährlich erteilt, eine Begrenzung der Wiederholungen gibt es nicht. Knackpunkt ist dann erst die endgültige Zulassung als Luftfahrzeug in einer bestimmten Kategorie. Dann geht es - auch gewichtsmäßig - ans eingemachte.Ich glaube nicht dass es in absehbarer Zeit eine M-Serienmaschine gibt. Und weshalb ein doppelsitziges Luftsportgerät mit VVZ das Gewichtslimit überschreiten darf erschliesst sich mir nicht.
Das darf es auch nicht. Solange es Prototyp und Erprobung ist (vor der Musterzulassung) ändert sich halt noch einiges.Und weshalb ein doppelsitziges Luftsportgerät mit VVZ das Gewichtslimit überschreiten darf erschliesst sich mir nicht.
Da unterscheidet sich Echo und Mike (in nationaler Oberhoheit) möglicherweise. Der Prozess ist bei den Luftsportgeräten mglw. ein wenig anders, zumindest für meinen Skyranger gab es damals[TM] noch eine VVZ. Mit den Zulassungsregeln muss das "Vorläufige" Gerät aber jederzeit konform sein. Die VVZ beim UL wurde auf eine beschränkte Anzahl namentlich benannter Piloten ausgestellt und der Einsatz auf "Erprobung und Einweisung" beschränkt. Das Überfliegen von Ortschaften und Menschenansammlungen war (wimre) auch ausgeschlossen...VVZ gibt es schon seit einigen Jahren nicht mehr, EASA konform nennt sich das jetzt PERMIT TO FLY. Da ich selbst schon gebaut habe: Man erstellt theoretisch ein Projekt, lässt es und sich begutachten und beginnt mit dem Bau. Bauabnahme(n), 2. Gutachten, Bodenerprobung , Flugerprobung wäre der weitere Ablauf. In dieser Zeit ist der Status diese DINGS "Projekt", jede erdenkliche Änderung kann mir einfallen, diese stimme ich mit dem Projektbetreuer ab, baue um/ ein/ ab , erprobe weiter, dabei kann sich auch das Gewicht verändern. Ein PtF wird halbjährlich erteilt, eine Begrenzung der Wiederholungen gibt es nicht. Knackpunkt ist dann erst die endgültige Zulassung als Luftfahrzeug in einer bestimmten Kategorie. Dann geht es - auch gewichtsmäßig - ans eingemachte.
schon klar - Frage ist halt, was man selber will:Der Reiz am Kit ist: Bei Selbstbau >50% ist es ein Einzelstück, der Erbauer ist = Herstellerbetrieb und man kann fast alles nach seinen Wünschen (um)bauen
Du hast Recht, @Gero, bei UL stellen DULV und DAeC VVZ aus, wieder was dazugelernt.Hallo,
...
Da unterscheidet sich Echo und Mike (in nationaler Oberhoheit) möglicherweise. Der Prozess ist bei den Luftsportgeräten mglw. ein wenig anders, zumindest für meinen Skyranger gab es damals[TM] noch eine VVZ. Mit den Zulassungsregeln muss das "Vorläufige" Gerät aber jederzeit konform sein. Die VVZ beim UL wurde auf eine beschränkte Anzahl namentlich benannter Piloten ausgestellt und der Einsatz auf "Erprobung und Einweisung" beschränkt. Das Überfliegen von Ortschaften und Menschenansammlungen war (wimre) auch ausgeschlossen...
gero
Lustig ist dabei, daß (zumindest noch im letzten Jahr, ob sich da was bewegt hat weiß ich nicht) manche der neuen Europäischen (EASA) LSA, die letztens mit viel Medienwirbel vorgestellt wurden, nur eine PtF-Zulassung für eine Übergangszeit hatten. Mit dem Versprechen, daß das bald endgültig sein wird. Einige haben das auch geschafft, andere sind jedoch an der Zulassung als Entwicklungsbetrieb gemäß EASA Part 21 Subpart J gescheitert. Was aus den verkauften Flugzeugen geworden ist weiß ich leider nicht. Eine "nachträgliche" Zulassung als Experimental/Einzelstück wäre luftrechtlich sehr zweifelhaft. Für ULs (aus denen die Flugzeuge meist abgeleitet worden waren) sind sie viel zu schwer...Inhaltlich nehmen sich die Dokumente nichts, Luftraumbeschränkungen und limitierte Piloten hat VVZ wie PtFzu bieten.
Was aber im Kundenkreis die Luftsportgeräteführer ausschliesst.... dann wird der Markt enger.Aber für die SW-51 ist diese Zulassung ja (laut Website) gerade in Arbeit oder gar schon verfügbar (CS-LSA (EASA), flugfertig, Standardausführung mit Rotax 912 S, 100 PS, (MTOW 600 kg))...
gero
Als nicht zugelassener Entwicklungs- / Hersteller(noch eine Hürde!!)betrieb oder Person muß man bei Einreichen eines Projektes eine Erklärung unterzeichnen das ein kommerzieller Nachbau nicht beabsichtigt wird. Das LBA zieht da den Schlussstrich meiner Kenntnis nach bei neun Exemplaren. Diese sind dann aber jeweils bei erfüllen der Voraussetzungen schon normal als Einzelstück zulassungsfähig. Und als dann Einzelstück- Lfz. kann der Erbauer sie auch weiterverkaufen.Hallo,
.... manche der neuen Europäischen (EASA) LSA, die letztens mit viel Medienwirbel vorgestellt wurden, nur eine PtF-Zulassung für eine Übergangszeit hatten. Mit dem Versprechen, daß das bald endgültig sein wird. Einige haben das auch geschafft, andere sind jedoch an der Zulassung als Entwicklungsbetrieb gemäß EASA Part 21 Subpart J gescheitert. Was aus den verkauften Flugzeugen geworden ist weiß ich leider nicht. Eine "nachträgliche" Zulassung als Experimental/Einzelstück wäre luftrechtlich sehr zweifelhaft. ...
gero
Ich denke nicht, daß man für 103 Tsd einen Kit und für 103 Tsd + 16 Tsd ein fertiges Flugzeug bekommt.mir stellt sich bei Offerte eine ganz andere Frage:
Bausatz 103 TEU
komplett mit Rotax ab 119 TEU
also wenn ich 103 TEU für einen Kit ausgebe und dann noch den Rest selbst machen soll - aber einen kompletten fertigen Flieger für 20 TEU mehr bekomme .......
Kriegt man da einen Kit verkauft ??
Wobei natürlich "ab 119 TEU" immer so ne Sache in Anzeigen is......
Grüßle
Ingo
Ich denke nicht, daß man für 103 Tsd einen Kit und für 103 Tsd + 16 Tsd ein fertiges Flugzeug bekommt.
Der Preis von 119 Tsd bezieht sich wohl auf Kit + Motor.