Weil es sich erstens um den Unfall eines Luftsportgerätes (Ultraleicht-Klasse, UL) handelt. Die BfU (Bundesstelle für Flugunfall-Untersuchung) kümmert sich üblicherweise nicht um ULs.
Und zweitens hat es - zum Glück - keinen Todesfall gegeben. Dann wäre die BfU evtl. doch ausgerückt.
So wird es wohl eine Sache der UL-Verbände bleiben.
Spartacus
wie
@Sentinel R.1 schon geschrieben hat ist das einfach falsch.
Falsch ist auch, dass das Beklagen von Toten ein ausschlaggebender Faktor für Untersuchungen sind.
Das Gewinnen von relevanten Kentnissen ist ein Punkt, unabhängig davon kommt die BFU aber auch dann bei <2to MTOW zum Einsatz wenn die Unfallursache nicht klar ist. Diese Entscheidung trifft allerdings - und das ist wichtig - einzig und allein die BFU selbst.
Der Ablauf ist im groben so, dass erstmal irgendein untypisches Ereignis auftritt. Ist dieses eine schwere Störung oder ein Unfall, besteht Meldepflicht. Die Meldung kann telefonisch erfolgen, die BFU stellt aber auch ein Formular dafür bereit.
Anhand der Meldung entscheidet dann die BFU ob und in welchem Umfang ermittelt wird. Selbst wenn sie nicht ermittelt wird der Vorfall aber erfasst und der Ereignisbericht muss eingereicht werden.
Bei einer einfachen Störung kann übrigens auch gemeldet werden. Ob eine Störung eine einfache oder schwere Störung ist, teilt an den Grenzen der Definition der gesunde Menschenverstand mit. An den Übergängen hingegen die EU. Daher gilt für mich, wenn ich nicht sicher bin, lieber einmal zu viel gemeldet als zu wenig.
Einschätzungen wie "Da hat die BFU nichts mit zu tun" wenn ein UL mit dem Propeller in der Grasnarbe steckt, aber niemandem außer dem Flieger was passiert ist kenne ich, halte ich aber für höchst gefährlich. Sowas kostet schnell mal (alle) Lizenzen und unter Umständen die Betriebserlaubnis für einen ganzen Platz.