Tauglichkeit - Augen
Bei der Erstuntersuchung : Bzgl. Sehkraft darfst Du für privat max 5 dioptrien haben und musst auf jedem auge einzeln mit brille einen visus von 0,5 erreichen, mit beiden Augen zusammen mindestens visus 1,0. gewerblich bis - 3 dpt, mit bester korrektur mit beiden augen 100 % sehkraft = visus1,0 nötig.
Lasern : mindestens 6 monat untauglich, danach bei optimalem heilungsverlauf mit sondergenehmigung tauglich. PRK ist macht eher tauglich als lasig.
genaue kriterien sind abhängig von hornhautdicke ( evtl untauglich für hohe g-belastung - kein kunstflug...) und dioptrien (dpt) vor der OP / lasereingriff.
Bei einem nicht-Erreichen der JAR Kriterien ( sind wesentlich kleinlicher als die alten deutschen Vorschriften) muss der Fliegerarzt Dich erst mal untauglich schreiben. Einen Entscheidungsspielraum lässt JAR leider nicht mehr zu.
Dann kann auf Deinen Antrag (und leider auch auf Deine Kosten) eine Sondergenehmigung erteilt werden.
Das heisst dein Fliegerarzt schickt alle relevanten >Befunde zusammen mit einer persönlichen Empfehlung (und die ist wichtig...) an die zuständige Behörde (d.h. gewerblich oder PPLmit IFR --LBA, privat ohne IFR --Landesbehörde). Die ist natürlich damit völlig überarbeitet (halb Deutschland darf nach JAR nicht mehr fliegen...) und schickt alles zum nächsten AMC (aeromedical center), Davon gibts in BRD vier stück, in By ists Fürstenfelbruck - Luftwaffe.
Dort wird dann entschieden. Je kompletter die Unterlagem desto schneller. Meist wirst Du auch nochmal vom Facharzt im betroffenen Fachbereich begutachtet. Wenns optimal läuft dauerts so ca. 2 Monate. Möglicherweise bekommst Du einige Auflagen, kann aber auch sein daß Du mit der Sondergenehmigung auch ganz normal fliegen darfst.
Viel Glück
Dr. Friedrich Renner, Aeromedical Examiner / "Fliegerarzt"
Friedrich.Renner@gmx.de
www.Fliegerarzt-München.de ( mit "ü")
renner ist gerade online Bewerte diesen Beitrag von renner Beitrag bearbeiten/löschen