Sicherheitsabstände
Die Grundlage hierfür liefert die NfL 68-96 und 164-06. Darin sind nach Art der Vorführung, Gewichtsklasse des Flugzeugs die Abstände zur Flightline klar definiert. Das gilt außerdem für die Mindesthöhen und die Wetterminima während der Vorführung. Ausnahmen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten legt die zuständige Landesluftfahrtbehörde (RP) mit dem Veranstalter fest.
Somit ist in Deutschland alles sehr gut und für den Veranstalter klar geregelt und die festgelegten Größen haben sich in der Vergangenheit gut bewährt. Jeder Veranstalter ist gut beraten, wenn er frühzeitig das RP in seine Planungen einbezieht und sein Vorhaben ganz offen bespricht. Meine Erfahrung ist die, dass die Regierungsbehörde immer bemüht ist den Veranstalter zu unterstützen und den Event sicher zu gestalten. Sicherlich gibt es für die Entscheider Ermessensspielräume und Ereignisse, wie z.B. in Eisenach, die dazu führen zusätzlichen Auflagen für Luftfahrtveranstaltungen in die Genehmigung aufzunehmen. Das ist auch gut so, denn negative Schlagzeilen sind nicht unbedingt förderlich, wenn wir auch in Zukunft in Deutschland gute Flugveranstaltungen sehen wollen.
Uwe Ramerth
Airshowmanagement
Airshowmorderation