Sicherheitslandung auf alter Piste in Fürsty

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Rhönlerche

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AW: Sicherheitslandung auf alter Piste in Fürsty

Ist eine Sicherheitslandung eine Notlage? Eher nicht. Das ist doch gerade der Punkt. Man man macht sie vorher und zur Sicherheit, damit gar nicht erst eine ernste Situation entsteht.
Von daher erklärt man auch keine Notlage. Man erklärt höchstens eine Sicherheitslandung.

Aus Wiki:
Sicherheitslandung: Eine Sicherheitslandung dient dazu, eine bevorstehende Notlage zu vermeiden. Diese ist gegeben, wenn aufgrund einer Luftsituation das Anfliegen eines Flughafens mit zusätzlichen, vermeidbaren Risiken verbunden wäre. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein zum Betrieb des Flugzeuges notwendiges Gerät Anzeichen eines bevorstehenden Ausfalls zeigt oder auch wenn dem Piloten schlecht werden sollte. Nach der Landung ist der Grundstückseigentümer zu ermitteln und über die Lage aufzuklären – insbesondere in versicherungstechnischer Sicht. Der Wiederstart nach einer Sicherheitslandung bedarf keiner Genehmigung und darf nicht behindert werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Außenlandung
 
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markus33

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AW: Sicherheitslandung auf alter Piste in Fürsty

Gut, dann streiche "Luftnotlage" und ersetze mit "Beeinträchtigung". Dann sollte es wieder passen, oder?
 

Rhönlerche

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AW: Sicherheitslandung auf alter Piste in Fürsty

Auch nicht "Beeinträchtigung". Man macht einfach eine Sicherheitslandung, wenn es der verantwortliche Pilot für geboten hält.
Fliegen ist viel mehr Sache des Piloten, als es sich hier wohl manche vorstellen. Man ist nicht ständig in einem Korsett gefangen und wartet auf irgendwelche Anweisungen, sondern man hat sehr viel Himmel um sich rum und entscheidet selbst.
 
mannigausa

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AW: Sicherheitslandung auf alter Piste in Fürsty

Vielleicht saß da als Passagier ein "eiliger und einflußreicher" Politiker oder Geschäftsmann drin. :FFEEK::tongue::FFCry:
 
Sjöflygplan

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AW: Sicherheitslandung auf alter Piste in Fürsty

Wollen wir da jetzt drüber spekulieren wie im MH-17-Thread?
 
markus33

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Auch nicht "Beeinträchtigung". Man macht einfach eine Sicherheitslandung, wenn es der verantwortliche Pilot für geboten hält.
Fliegen ist viel mehr Sache des Piloten, als es sich hier wohl manche vorstellen. Man ist nicht ständig in einem Korsett gefangen und wartet auf irgendwelche Anweisungen, sondern man hat sehr viel Himmel um sich rum und entscheidet selbst.
Schon klar, ich bezog das ja auch nicht auf den Zeitpunkt vor der Landung. Evtl. missverständlich von mir ausgedrückt. Ich meinte es bezogen auf die Erklärung der Gründe für eine Sicherheitslandung nach der Landung selber gegenüber Behörden, Grundstückseigentümer usw.
 

Rhönlerche

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AW: Sicherheitslandung auf alter Piste in Fürsty

Das gibt es gar nicht viel zu erklären. Die Sicherheitslandung steht im Luftverkehrsgesetz.

Bei einer Notlandung hat der Pilot keine freie Wahl, ob er landen will oder nicht: Er kann das Luftfahrzeug nicht mehr zu einem Platz steuern, weil schwerwiegende technische Probleme aufgetreten sind oder weil er aus gesundheitlichen Gründen zu einer sicheren Führung nicht mehr in der Lage ist – er muss unverzüglich runter.
Bei einer Sicherheitslandung hat der Pilot dagegen mehr Alternativen und auch mehr Zeit, sich einen geeigneten Landeplatz auszusuchen – was den entscheidenden Unterschied zur Notlandung ausmacht. Anlass kann hier Orientierungsverlust, drohender Treibstoffmangel oder ein unvorhergesehener Wetterumschwung sein. Das Recht zur Sicherheitslandung darf allerdings nicht überstrapaziert werden. Der Pilot muss immer mit Ärger rechnen, wenn ihm mangelhafte Flugvorbereitung nachzuweisen ist.
Auch gibt es den Fall einer zulässigen Sicherheitslandung, wenn zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person gelandet wird. Diese Vorschrift ist in erster Linie auf Luftfahrzeuge von Rettungsdiensten bezogen; doch auch ein privater Hubschrauberpilot, der zufällig ein Unglück beobachtet hat, darf zur Hilfeleistung außenlanden. Piloten von Flächenflugzeugen sollten trotzdem besser per Funk Hilfe anfordern als eine »legale Bruchlandung« auf dem Acker zu riskieren.

Ist die Landung aus Gründen der Sicherheit erfolgt und das Luftfahrzeug lufttüchtig geblieben, ist auch der Wiederstart ohne Weiteres erlaubt. Allerdings muss der verantwortliche Pilot dem »Berechtigten«, also etwa dem Grundstückseigentümer, Namen und Wohnsitz des Halters, des Luftfahrzeugführers sowie den Versicherer nennen. Das Gesetz regelt weiter ausdrücklich, dass nach Erteilen dieser Auskunft der Berechtigte den Abflug des Luftfahrzeuges nicht verhindern darf. Nach einer Notlandung dagegen ist der Wiederstart nur mit Erlaubnis der zuständigen Landesluftfahrtbehörde zulässig.

Das Sprichwort »Not kennt kein Gebot« gilt also auch in der Fliegerei: Wenn ich in einer echten Notsituation bin, sind alle Regeln aufgehoben, deren Einhaltung mich an der notwendig gewordenen Landung hindern würden. Andererseits muss ich bei einer Sicherheitslandung, die ich beispielsweise wegen Funkausfalls durchführen möchte, die Verfahren bei Ausfall der Funkverbindung (NfL 1 – 275/08) beachten und darf nicht etwa noch in eine Kontrollzone einfliegen, wenn der Funk schon ausgefallen ist.
(aus fliegermagazin 05/2012)
 
gero

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AW: Sicherheitslandung auf alter Piste in Fürsty

Hallo,

.....und welcher Pilot kennt nicht die berühmte Wespe im Cockpit. Die sich beim Öffnen des Cockpits nach der Sicherheitslandung wieder verpisst:HOT:

Gruß
Capo
... und welcher Pilot hat sie wirklich schon mal für die Rechtfertigung einer Sicherheitslandung benutzt?

Soweit ich informiert bin, ist die Sicherheitslandung in der Praxis in aller Regel genau das, was sie sein sollte. Eine Landung um eine Notlage zu vermeiden. Ich kenne Piloten, die das schon gemacht haben. Vor allem wegen Wetter (doch schlechter als vorhergesagt ...), selten wegen Technik (Leistungsabfall, unrunder Motorlauf).
Als "Dauerlösung" zum Landen irgendwo ist es ohnehin ungeeignet. Was im konkreten Fall genau passiert ist weiß ich aber nicht.

gero
 

jackrabbit

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AW: Sicherheitslandung auf alter Piste in Fürsty

Hallo,

Soweit ich informiert bin, ist die Sicherheitslandung in der Praxis in aller Regel genau das, was sie sein sollte.
Eine Landung um eine Notlage zu vermeiden.
war es hier doch auch. Der Pilot ist wegen gesundheitlicher Probleme seiner Fluggäste dort gelandet
und die Pasagiere fuhren von dort aus mit einem Taxi weiter. :wink:

Grüsse
 

jbodenr

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AW: Sicherheitslandung auf alter Piste in Fürsty

Genau! Der Kommentator zu dem Merkur-Artikel hat allerdings die meiner Meinung nach richtige Frage aufgeworfen, weshalb man für die Sicherheitslandung nicht den mit aller (auch Notfall-) Infrastruktur ausgerüsteten Flugplatz EDMO genutzt hat, sondern auf einer stillgelegten Piste mit den damit verbundenen Gefahren gelandet ist. EDMO ist nur 9nm entfernt und es hätte beim Ansteuern dieses Platzes aus Reiseflughöhe nur einen minimalen zeitlichen Unterschied (wenn überhaupt) gemacht. Natürlich kennt niemand die tatsächlichen Umstände an Bord, auch ich nicht. :wink:
 
gero

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Alien
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Hallo,
Genau! Der Kommentator zu dem Merkur-Artikel hat allerdings die meiner Meinung nach richtige Frage aufgeworfen, ...
wie schon gesagt, ohne den konkreten Fall näher zu kennen. Es ist in aller Regel viel einfacher, die richtige Frage im nachhinein zu stellen ...

Zur verfügung stehende Zeitfenster werden unter Streßbedingungen vergleichsweise schnell ziemlich klein. Wenn die Maschine VFR unterwegs war, muß sie in der Nähe von Fürsty (wegen der Münchner "Charlie"-Lufträume) dann auch schon relativ weit unten gewesen sein. Tja, und die Jungs von der Behörde werden dem guten Manne hinterher schon die eine oder andere Frage gestellt haben, ohne Aufsehen ist es ja offensichtlich nicht abgegangen.

gero
 
Balu der Bär

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AW: Sicherheitslandung auf alter Piste in Fürsty

Der Jetprop basiert auf einer Malibu, also muß er eine Druckkabine haben.

Gewerbliche Flüge mit einem einmotorigen Turboprop mit N-Zulassung im EASA-Land - wie funktioniert denn das??
Wenn du mit ner deutschen Lizenz unterwegs bist im EASA Gebiet darf man das. Anders sieht es erst aus wenn es aus EASA hinausgeht. Dann braucht man die FAA- Lizenz um worldwide zu gehen...
 
Nummi

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Die haben dort ganz schoen hohe Landegebuehren.. :FFTeufel:
 
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Die haben dort ganz schoen hohe Landegebuehren.. :FFTeufel:
Eine reguläre Außenlandung mit Genehmigung, Absperrung des Geländes, Feuerwehr vor Ort etc. wäre auch nicht viel günstiger gewesen.
 
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