Airline Tricksereien
aus: Fliegen und Sparen
Aufgedeckt. So tricksen Airlines
Der Kampf um Kunde König wird immer härter. Vor allem die Billigflieger mischen den Markt seit Jahren kräftig auf. Keine Fluglinie kann sich dem harten Wettbewerb noch entziehen. Um Flugtickets an die zunehmend preissensible Kundschaft verkaufen zu können, lassen sich Fluggesellschaften daher immer wieder neue Maschen einfallen. Damit nicht genug, einige Linienflieger umgehen sogar EU-Recht.
Trick 1: Ausbleibende Rückerstattung
Es kann immer einmal passieren: Man wird kurzfristig krank und kann einen gebuchten Flug nicht antreten. Wer seinen Flug storniert hat und dann von den Fluglinien sein Geld für das Flugticket zurück will, hat mitunter schlechte Karten. Grundsätzlich gilt dabei: Der reine Flugpreis verfällt in der Regel und ist nicht erstattbar.
Anders sieht es hingegen bei den Steuern und Gebühren aus, die zudem meist den größten Teilbetrag ausmachen. Was Passagiere nicht wissen: Steuern und Gebühren müssen von den Fluglinien nur an die Flughäfen weitergeleitet werden, wenn der Passagier auch wirklich geflogen ist. Dieses bestätigt auch Eberhard Elie von den Berliner Flughäfen dem ZDF-Magazin Frontal 21: „Passagiere, die so genannte No-Show-Rate hat man ja immer bei Flügen, wenn diese Passagiere also nicht eingecheckt sind, dann werden für diese Passagiere auch keine Entgelte erhoben und somit ist das auch nicht für uns relevant.“
Doch gegenüber den Passagieren treten bestimmte Fluglinien ganz anders auf. Auf den Buchungsseiten findet sich lediglich bei drei von zwölf Anbietern der Hinweis, dass der Kunde Anspruch hat auf Rückerstattung von Steuern und Gebühren, wenn er die Reise nicht antritt.
Nur drei Airlines, Lufthansa, Condor und British Airways, bieten bei einem Frontal 21-Telefontest unaufgefordert eine Rückzahlung von Steuern und Gebühren an. Bei den anderen heißt es: Der Flug kann nicht storniert werden, der gesamte Betrag verfällt. Erst auf Nachfrage bestätigt man den rechtlichen Anspruch.
Für den Luftfahrtrechtsexperten Prof. Ronald Schmid, TU Dresden, ist dieses Verhalten kein Fairplay: „Ich meine, es ist eine Frage des kaufmännischen Anstandes, dass ein Luftfahrtunternehmen nicht wartet, bis der Fluggast seine Ansprüche auch anmeldet und geltend macht. Sondern dass man erwarten darf, dass das Luftfahrtunternehmen von sich aus unaufgefordert die Teile des Flugpreises, auf die er einen Rückzahlungsanspruch hat, auch zurückzahlt.“
Ryanair erstattete beispielsweise die so genannte Passengers Service Charge nicht und wurde daraufhin erfolgreich in Deutschland verklagt. Damit Ryanair trotzdem die Gelder der Passagiere behalten kann, wurde einfach eine satte Bearbeitungsgebühr eingeführt, die mit einer geforderten Erstattung verrechnet werden kann. (Siehe hierzu auch Clever reisen! Ausgabe 01/06). Meist gehen durch diesen kleinen Trick Ryanair-Kunden gänzlich leer aus. Positiv: Lufthansa erstattet die Steuern und Gebühren ohne Berechnung einer Bearbeitungsgebühr. Dies gilt auch für die billigen 99 Euro-Tickets.
Trick 2: Gepäckgebühren
Erfindungsreich war Michael O‘Leary, Direktor von Ryanair und Spaßvogel der Branche, schon immer. Er führte nicht nur als erste Fluglinie weltweit eine „Rollstuhlfahrergebühr“ für jedermann ein, sondern nunmehr auch eine Gepäckgebühr. Jeder Ryanair-Passagier, der am Check- in-Schalter wie gewohnt sein Gepäck aufgeben will, muss nunmehr ersteinmal Geld auf den Tisch legen. Insgesamt bis zu 12 Euro für einen Hin- und Rückflug verlangt Ryanair pro Gepäckstück (15 kg). Andere Fluglinien befördern gewöhnlich ein 20 kg-Gepäckstück kostenlos.
Trick 3: Gebührenmauschelei
Um den Ticketpreis zumindest optisch möglichst niedrig zu halten, werden von den Billigfliegern gerne Steuern und Gebühren separat ausgewiesen. Dem Fluggast wird zudem häufig suggeriert, dass die Steuern und Gebühren nur stellvertretend für den Staat oder den Flughafen eingefordert werden. Dem ist nicht immer so, denn einige Fluglinien haben genau in diesen Posten eigene Einnahmequelle versteckt. So erhebt Germanwings, der deutsche Billigflieger, einen ominösen Verwaltungsaufschlag („Surcharge“) von 6.95 Euro pro Person und Strecke, hinter dem sich alles oder nichts verbergen kann.
Trick 4: Spritzuschlag
Für 29 Euro von Deutschland nach Valencia oder für 149 Euro nach New York hört sich einfach toll an. Da wird der Schnäppchenjägerinstinkt von jedem in uns geweckt. Genau dies wollen Fluglinien, die mit den oben genannten Preisen auf Kundenfang gehen. Doch halt, diese Preise sind keine Endpreise, denn der nicht unerhebliche Kerosinzuschlag ist im genannten Ticketpreis nicht enthalten. Anders ausgedrückt: Für 29 Euro darf die Kundschaft zwar in den Flieger, aber nur wenn alle Kunden zusätzlich noch einmal fast die gleiche Summe für den Sprit zahlen, kann der Flieger auch abheben.
Der Trick mit dem Kerosinzuschlag bringt kräftig Geld in die Kasse der Fluglinien. LTU ist nur eine Fluglinie unter vielen, die mit dem Kerosinzuschlag den Ticketpreis künstlich niedrig hält. Kerosinzuschläge gibt es bei fast allen Linien-, Ferien- und Billigfliegern.