Sonstiges von Fluggesellschaften/Flughäfen

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Bordingenieur fällt aus Flugzeug - Flug verschoben

Weil der Bordingenieur aus dem Flugzeug gefallen war, musste der Start einer Tupolew TU-134 Maschine in Nowosibirsk heute morgen verschoben werde. Der Linienflug der Fluggesellschaft "Uralskije Avialinii" konnte erst starten, nachdem die Besatzung wieder komplettiert worden war. Ein Sprecher der Fluggesellschaft teilte mit, es sei bisher nicht klar, was eigentlich die Ursache des Unglücks war. Möglicherweise habe der Mann nicht bemerkt, dass die Rolltreppe bereits entfernt worden war und sei deswegen aus der noch geöffneten Luke gefallen. Beim Sturz aus etwa zwei Meter Höhe verletzte sich der Bordingenieur. Er musste sich in ärztliche Behandlung begeben.
Ein Teil der Passagiere für den Flug Nowosibirsk-Jekaterinburg, die bereits ihre Sitzplätze eingenommen hatten, wurde mit einem anderen Flugzeug befördert. Alle anderen Passagiere mussten auf das Eintreffen einer Ersatz-Besatzung warten, teilt die Fluggesellschaft mit.

http://www.aktuell.ru/russland/news/bordingenieur_faellt_aus_flugzeug_flug_verschoben_17287.html
 
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Hawaii - Eichhörnchen zwingt Flugzeug zur Landung

Wegen eines Eichhörnchen als blindem Passagier ist ein Flugzeug auf dem Weg von Tokio nach Dallas in Honolulu zwischengelandet. Die Piloten entschlossen sich zu dem Stopp auf Hawaii, nachdem sie ungewöhnliche Geräusche aus dem Zwischenraum über dem Cockpit gehört und daraufhin das Eichhörnchen entdeckt hatten. Sie hätten befürchtet, dass das Tier Kabel durchgebissen haben könnte, zitierte die Zeitung "The Honolulu Star-Bulletin" am Mittwoch einen Sprecher der Fluggesellschaft American Airlines. Mit Hilfe von Fallen wurde das Eichhörnchen nach der Landung gefangen. ... http://www.n24.de/news_stories/article.php?articleId=99014&teaserId=100184
 
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Airline Tricksereien

aus: Fliegen und Sparen

Aufgedeckt. So tricksen Airlines

Der Kampf um Kunde König wird immer härter. Vor allem die Billigflieger mischen den Markt seit Jahren kräftig auf. Keine Fluglinie kann sich dem harten Wettbewerb noch entziehen. Um Flugtickets an die zunehmend preissensible Kundschaft verkaufen zu können, lassen sich Fluggesellschaften daher immer wieder neue Maschen einfallen. Damit nicht genug, einige Linienflieger umgehen sogar EU-Recht.


Trick 1: Ausbleibende Rückerstattung
Es kann immer einmal passieren: Man wird kurzfristig krank und kann einen gebuchten Flug nicht antreten. Wer seinen Flug storniert hat und dann von den Fluglinien sein Geld für das Flugticket zurück will, hat mitunter schlechte Karten. Grundsätzlich gilt dabei: Der reine Flugpreis verfällt in der Regel und ist nicht erstattbar.

Anders sieht es hingegen bei den Steuern und Gebühren aus, die zudem meist den größten Teilbetrag ausmachen. Was Passagiere nicht wissen: Steuern und Gebühren müssen von den Fluglinien nur an die Flughäfen weitergeleitet werden, wenn der Passagier auch wirklich geflogen ist. Dieses bestätigt auch Eberhard Elie von den Berliner Flughäfen dem ZDF-Magazin Frontal 21: „Passagiere, die so genannte No-Show-Rate hat man ja immer bei Flügen, wenn diese Passagiere also nicht eingecheckt sind, dann werden für diese Passagiere auch keine Entgelte erhoben und somit ist das auch nicht für uns relevant.“

Doch gegenüber den Passagieren treten bestimmte Fluglinien ganz anders auf. Auf den Buchungsseiten findet sich lediglich bei drei von zwölf Anbietern der Hinweis, dass der Kunde Anspruch hat auf Rückerstattung von Steuern und Gebühren, wenn er die Reise nicht antritt.
Nur drei Airlines, Lufthansa, Condor und British Airways, bieten bei einem Frontal 21-Telefontest unaufgefordert eine Rückzahlung von Steuern und Gebühren an. Bei den anderen heißt es: Der Flug kann nicht storniert werden, der gesamte Betrag verfällt. Erst auf Nachfrage bestätigt man den rechtlichen Anspruch.

Für den Luftfahrtrechtsexperten Prof. Ronald Schmid, TU Dresden, ist dieses Verhalten kein Fairplay: „Ich meine, es ist eine Frage des kaufmännischen Anstandes, dass ein Luftfahrtunternehmen nicht wartet, bis der Fluggast seine Ansprüche auch anmeldet und geltend macht. Sondern dass man erwarten darf, dass das Luftfahrtunternehmen von sich aus unaufgefordert die Teile des Flugpreises, auf die er einen Rückzahlungsanspruch hat, auch zurückzahlt.“

Ryanair erstattete beispielsweise die so genannte Passengers Service Charge nicht und wurde daraufhin erfolgreich in Deutschland verklagt. Damit Ryanair trotzdem die Gelder der Passagiere behalten kann, wurde einfach eine satte Bearbeitungsgebühr eingeführt, die mit einer geforderten Erstattung verrechnet werden kann. (Siehe hierzu auch Clever reisen! Ausgabe 01/06). Meist gehen durch diesen kleinen Trick Ryanair-Kunden gänzlich leer aus. Positiv: Lufthansa erstattet die Steuern und Gebühren ohne Berechnung einer Bearbeitungsgebühr. Dies gilt auch für die billigen 99 Euro-Tickets.


Trick 2: Gepäckgebühren
Erfindungsreich war Michael O‘Leary, Direktor von Ryanair und Spaßvogel der Branche, schon immer. Er führte nicht nur als erste Fluglinie weltweit eine „Rollstuhlfahrergebühr“ für jedermann ein, sondern nunmehr auch eine Gepäckgebühr. Jeder Ryanair-Passagier, der am Check- in-Schalter wie gewohnt sein Gepäck aufgeben will, muss nunmehr ersteinmal Geld auf den Tisch legen. Insgesamt bis zu 12 Euro für einen Hin- und Rückflug verlangt Ryanair pro Gepäckstück (15 kg). Andere Fluglinien befördern gewöhnlich ein 20 kg-Gepäckstück kostenlos.

Trick 3: Gebührenmauschelei
Um den Ticketpreis zumindest optisch möglichst niedrig zu halten, werden von den Billigfliegern gerne Steuern und Gebühren separat ausgewiesen. Dem Fluggast wird zudem häufig suggeriert, dass die Steuern und Gebühren nur stellvertretend für den Staat oder den Flughafen eingefordert werden. Dem ist nicht immer so, denn einige Fluglinien haben genau in diesen Posten eigene Einnahmequelle versteckt. So erhebt Germanwings, der deutsche Billigflieger, einen ominösen Verwaltungsaufschlag („Surcharge“) von 6.95 Euro pro Person und Strecke, hinter dem sich alles oder nichts verbergen kann.

Trick 4: Spritzuschlag
Für 29 Euro von Deutschland nach Valencia oder für 149 Euro nach New York hört sich einfach toll an. Da wird der Schnäppchenjägerinstinkt von jedem in uns geweckt. Genau dies wollen Fluglinien, die mit den oben genannten Preisen auf Kundenfang gehen. Doch halt, diese Preise sind keine Endpreise, denn der nicht unerhebliche Kerosinzuschlag ist im genannten Ticketpreis nicht enthalten. Anders ausgedrückt: Für 29 Euro darf die Kundschaft zwar in den Flieger, aber nur wenn alle Kunden zusätzlich noch einmal fast die gleiche Summe für den Sprit zahlen, kann der Flieger auch abheben.

Der Trick mit dem Kerosinzuschlag bringt kräftig Geld in die Kasse der Fluglinien. LTU ist nur eine Fluglinie unter vielen, die mit dem Kerosinzuschlag den Ticketpreis künstlich niedrig hält. Kerosinzuschläge gibt es bei fast allen Linien-, Ferien- und Billigfliegern.
 
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Part II

Trick 5: Passagieren Rechte vorenthalten
Die EU hat erfreulicherweise endlich die Rechte der Passagiere gestärkt. Dies war auch längst überfällig geworden, behandelten einige Fluglinien ihre Passagiere mitunter wie unerwünschte Landstreicher. Doch so manche Fluglinie, so zum Beispiel British Airways (BA), scheint mit dem neuen EU-Recht nicht so ganz klar zu kommen. So sieht die EU vor, dass eine Gesellschaft bei Annullierung eines Fluges ihren Passagieren eine anderweitige Beförderung zum Zielort und Betreuungsleistungen (Mahlzeiten, Telefonate, etc.) anzubieten hat.

Zudem sind die Fluglinien dazu verdonnert worden, Ausgleichsleistungen an ihre Passagiere zu bezahlen. Medienvertreter wissen jedoch, dass die Fluggesellschaften die vorgeschriebenen Ausgleichszahlungen nur selten freiwillig zahlen. Interessanterweise sieht Art. 14 der EU-Verordnung über die Stärkung der Fluggastrechte zudem vor, dass die Fluggäste über ihre Rechte informiert werden. Bei British Airways wird der Art. 14 nachweislich nicht befolgt. Schließlich kosten unwissende Passagiere weitaus weniger Geld.

Trick 6: Direktflug oder Nonstop?
Wer ist schon gerne 16 oder 19 Stunden von Frankfurt nach Los Angeles unterwegs und muss dabei in New York oder Chicago auch noch den Flieger wechseln? Weitaus bequemer sind natürlich Flüge, die direkt fliegen und den Passagier ohne Umsteigestress von A nach B bringen.

Zwar sind Direktflüge oft einen Tick teurer – doch den Luxus einer bequemen Reise wollen sich viele Kunden gönnen. Am Abflugtag kommt dann die dicke Überraschung: Beim Check-in erfährt der Passagier, dass der Flug einen oder sogar zwei Zwischenstopps hat. Nicht immer wurde der Flugplan von der Airline geändert.

Vielmehr werden Passagiere bei der Buchung einfach unzureichend bzw. falsch informiert. Vor allem im Internet ist es einfach, den Kunden durch Auslassungen oder Halbwahrheiten auf die falsche Fährte zu locken. Anstatt die Reisezeit zu nennen, also die Zeit, die der Passagier inklusive aller Warte- und Umsteigezeiten bis zum Erreichen seines Ziels unterwegs ist, wird beispielsweise eine „Flugzeit“ oder Ähnliches angegeben. Dabei handelt es sich allerdings nur um die Zeit, die der Fluggast an Bord einer oder mehrerer Maschinen verbringt.

Doch Vorsicht: Die Wartezeit beim Umsteigen an einem Flughafen fällt dabei unter den Tisch. Selbst gewiefte Internet-Nutzer messen dem feinen Unterschied zwischen Flug- und Reisezeit zunächst keine Bedeutung bei und buchen einen Flug, den sie nicht wollen. So peppen Fluglinien nahezu „unverkäufliche“ Anschlussflüge auf und können selbst zeitlich völlig unattraktive Flugverbindungen an den Mann bringen.

Trick 7: Der Etikettenschwindel
Immer mehr Fluglinien treten einer Allianz bei. Doch nicht alle Fluglinien innerhalb einer Allianz haben auch ein gleiches Produkt.

Beispiel 1: Einige Business Class-Stühle lassen sich zu einem horizontalen Bett verwandeln. Andere Sitze haben nur eine Rückenlehne, die sich gerade einmal um ein paar Grad nach hinten verstellen lässt.
Beispiel 2: Der Sitzabstand in der Economy Class innerhalb einer Allianz kann zwischen 5 und 7 Zentimetern Unterschied ausmachen, je nachdem welche Fluglinie einer Allianz gebucht wurde. Bei British Airways (Oneworld Allianz) müssen sich die Eco-Passagiere mit 79 cm Sitzabstand begnügen, während sich die Passagiere beim Partner American Airlines über bis zu rund 89 cm freuen können.

Doch mit der Einführung von Code Share-Verbindungen können Kunden kaum noch nachvollziehen, welche Fluglinie letztendlich fliegt. Unter den Flugnummern von Lufthansa (Star Alliance) heben u.a. Maschinen von Austrian Airlines oder United Airlines ab. Beides Fluggesellschaften, die weltweit in puncto Sitzabstand keinen Spitzenplatz einnehmen. Anders hingegen, wenn hinter der Lufthansa-Flugnummer Thai Airways steckt. Diese Fluglinie bietet den Spitzenwert von 86 cm Sitzabstand an.

Tipp: Wer bei Lufthansa oder einer anderen Fluglinie einen Flug bucht, darf nicht davon ausgehen, auch mit dieser Fluglinie zu fliegen. Mit welcher Fluglinie man wirklich fliegt, sollte vor der Buchung beim Reisebüro oder bei der Fluglinie geklärt werden.

Trick 8: Billigflug ohne Meilen
Viele Kunden buchen immer wieder eine bestimmte Fluglinie, weil sie Meilen in einem bestimmten Bonusclub sammeln möchten. Doch die Überraschung ist nach dem Flug groß, wenn gar keine Meilengutschrift erfolgt oder nur ein Bruchteil des erhofften Meilenbetrags. So schreibt British Airways zum Beispiel bei der überwiegenden Anzahl von Economy Class-Tarifen nur lächerliche 25% der geflogenen Meilen gut.

Zum Vergleich: Bei Air France werden die geflogenen Meilen zu 100% gutgeschrieben. Doch British Airways ist kein Einzelfall. Einige Fluglinien verkaufen auf dem deutschen Markt auch Economy Class-Tarife, bei denen der Passagier gar keine Meilengutschrift erhält. Dazu zählt beispielsweise die renommierte Fluggesellschaft Singapore Airlines, die auf spezielle Discounttarife keine Meilen beim Bonusprogramm Miles & More gutschreibt. Auch Air Canada, Air India, South African Airways und Jet Airways (Indien) – alles ebenfalls Mitglieder im Miles & More-Programm - schreiben auf spezielle Tarife keine Meilen gut.
Tipp: Unbedingt vor der Buchung nach der Meilenregelung fragen, denn Reisebüromitarbeiter können dies mit wenigen Klicks in Erfahrung bringen.
Dominik Peter (306)

(Stand: 26.03.2007)
 
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9. Juni 2007, 11:07
Fluggesellschaft muss für Seelen-Pein zahlen

Inder erhält wegen Fleischmenü Entschädigung

Ein Gericht in Malaysia hat die staatliche Fluggesellschaft zur Zahlung von 20'000 Ringgit (4160 Euro) Entschädigung an einen Inder verurteilt, dem an Bord anstelle eines vegetarischen Essens eine Fleischmahlzeit serviert wurde.

Nach eigenen Angaben musste sich der 44-Jährige übergeben, nachdem er im März 2003 auf einem Flug der Malaysia Airlines von Bangalore nach Kuala Lumpur ein Gericht mit Hühnchenfleisch erhalten hatte, wie die Zeitung «New Straits Times» berichtete. Bestellt hatte er eine fleischlose Mahlzeit.

Noch nie Fleisch gegessen

Der Richter im Staat Penang entschied, dass dem Kläger - ein Angehöriger der obersten Kaste der Brahmanen, der nach eigenen Angaben noch nie im Leben Fleisch gegessen hat - für die erlittene Seelenpein, den Schock und die Erniedrigung eine Entschädigung zustehe.

Von Brahmanen wird im Hinduismus ein besonders reiner Lebenswandel erwartet.

(ap/bers)
 
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