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Vereinbarung Schweiz Deutschland - Schweizer Super-Puma-Helikopter für die KFOR
11.09.2002 12:00 VBS Information, Rubrik: Aus dem Departement
Vereinbarung Schweiz Deutschland - Schweizer Super-Puma-Helikopter für die KFOR
Die SWISSCOY im Kosovo wird ab Anfang Oktober durch einen Super-Puma-Transporthelikopter der Luftwaffe verstärkt. Die Einsatzbedingungen werden in einer Vereinbarung mit Deutschland festgelegt; der Bundesrat hat dieser Vereinbarung am Mittwoch zugestimmt. Deutschland führt das Kommando in der Multinationalen Brigade Süd der KFOR (Kosovo Force). Der Helikopter ist der Heeresfliegerabteilung der Brigade zur Zusammenarbeit zugewiesen.
Das Parlament hatte im vergangenen Dezember den Einsatz der Schweizer Logistikkompanie (SWISSCOY) bis zum 31. Dezember 2003 verlängert und gleichzeitig einer Optimierung zugestimmt. Das 7. SWISSCOY-Kontingent, das anfangs Oktober in den Einsatz geht, wird auf Grund des Volksentscheids vom 10. Juni 2001 zum Selbstschutz bewaffnet. Darüber hinaus erhält es einen Sicherungszug mit rund 50 Personen und als zusätzliches Lufttransportelement einen Super Puma der Schweizer Luftwaffe. Diese entsendet drei Piloten und fünf Angehörige der Bodenmannschaft.
Zusätzliche Lufttransportkapazität
Bisher konnte die SWISSCOY, die seit Oktober 1999 im Einsatz steht, im Zusammenhang mit ihren Lufttransportbedürfnissen auf die entsprechenden Kapazitäten der anderen KFOR-Nationen zurückgreifen. In der Zwischenzeit hat sich jedoch die Lage geändert, da im Raum der multinationalen Brigade Süd einzig noch die Bundeswehr über gemischte Heeresfliegerkräfte verfügt. Hinsichtlich mittlerer Lufttransportkapazitäten bei schwierigen Sichtbedingungen und im Nachteinsatz ist eine ausreichende Auslegung der vorhandenen Lufttransportmittel heute nicht mehr gegeben. Diese Lücke wird mit dem Super Puma geschlossen. Gleichzeitig wird die Einsatzflexibilität der gemischten Heeresfliegerabteilung erhöht.
Der Einsatzraum soll sich auf das Verantwortungsgebiet der KFOR erstrecken und umfasst Personen- und Lastentransport sowie Brandbekämpfung. Der Einsatz erfolgt unter in der Schweiz gültigen Flugverfahren. Bei erhöhter Bedrohungslage finden keine Flüge statt. Eine Bewaffnung der eingesetzten Maschine ist nicht vorgesehen.
Der Super Puma wird dem schweizerischen nationalen Befehlshaber unterstellt und der gemischten Heeresfliegerabteilung der multinationalen Brigade Süd zur Zusammenarbeit zugewiesen. Stationiert wird der Helikopter auf dem Flugfeld Toplicane in der Nähe von Suva Reka, wo die SWISSCOY stationiert ist.
Anpassung des „Participation Agreement“
Die Einzelheiten der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen KFOR-Staaten sind in einem standardisierten Abkommen, einem sogenannten „Participation Agreement“, geregelt. Der Schweizer Botschafter bei der Nato wird Nato-Generalsekretär Lord Robertson davon unterrichten, dass der bisherige Vorbehalt, wonach die SWISSCOY grundsätzlich unbewaffnet eingesetzt wird, nun wegfällt. Bei dieser Gelegenheit wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme der SWISSCOY an Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung, dem sogenannten Peace Enforcement, ausgeschlossen bleibt.
EIDG. DEPARTEMENT FÜR
VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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Quelle: VBS Information letzte Änderung am: 11.09.02