rechlin-lärz
Space Cadet
MIG 21:Hier das entsprechende Bundesgesetzblatt "Verordnung über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen"
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl104s1448.pdf
Ist natürlich - wie die meisten Gesetzestexte - wenig hilfreich...
Ich denke der entscheidende Punkt dürfte die Abwicklung zwischen Verwerter und Schrotthändler sein. Wenn da was nicht ganz koscher gelaufen ist (z. B. wg. US-Luftfahrzeug), bist Du der Gelackmeierte.
Fahr doch einfach zu dem Schrotthändler hin, schreib Dir die Serial auf und frag damit beim BMVg oder bei der VEBEG an.
lass das mal lieber mit dem "serial zum BMVG oder Vebeg": das wirbelt nur unnötig Staub auf und erschwert anderen, die sich als Museum einen Flieger besorgen wollen, die Arbeit.
Mit Kriegswaffenkontrollgesetz hat das ganze überhaupt nichts mehr zu tun, da es sich hier nur noch um eine abgeflexte Bugsektion handelt. Waffen sind keine drin, funktionierende Zielerfassung (so wie es jedenfalls auf den Fotos aussieht) nicht, kein(e) Triebwerk(e), keine Treibstofftanks, keine Verbindungsstücke zwischen Rumpf und Fläche usw. Nach diesem Gesetz (zumindest in Deutschland) ist es "Schrott".
Die Frage, ob die Amerikaner beim Verkauf gefragt werden müssen, ist mit JA zu beantworten - so steht es offensichtlich in den Verträgen geschrieben, die zwischen BWB/BMVg und den Amerikanern geschlossen wurden.
Allerdings: wenn Du von dem Verkäufer einen ordentlichen Kaufvertrag für die Cockpitsektion bekommst bzw. einen Nichtverwandten als Zeugen zum Kauf mitnimmst, erwirbst Du, zumindest nach dt. Recht, das Cockpit in gutem Glauben.
Den Ärger bekommst dann nicht Du, sondern Dein Verkäufer oder, wer auch immer dieses Cockpit zur Verschrottung bei der Bundeswehr gekauft hat.
Dies ist parallel zu sehen zu den vielen Starfightern, die, offensichtlich unter Verletzung der ursprünglichen Verträge, rechtswirksam von der Vebeg an die Käufer abgegeben wurden. Ein solcher Starfighter ist rechtswirksam verkauft und darf, sofern die Bundeswehr/BWB dies im Verkaufsvertrag nicht ausdrücklich vermerkt hat, dann legal auch jeweils ohne Zustimmung der Amerikaner weiterverkauft werden.
Lediglich beim Verkauf ins Ausland ist eine Ausfuhrgenehmigung beim BMWi zu beantragen.
Also: Wenn Du das Cockpit dort "ordentlich" kaufen kannst, mach es, denn es wird vermutlich sehr schwer, "amerikanische Cockpits" in Zukunft kaufen zu können.
Wenn Du es nicht haben willst, schreib mir bitte eine PN - ich würde es sehr gerne für unser Museum haben.
Viele Grüße
rechlin-lärz