Tiefer Überflug vor Landung...

Diskutiere Tiefer Überflug vor Landung... im Luftfahrtgrundlagen Forum im Bereich Grundlagen, Navigation u. Technik; Wie ist das eigentlich mit dem tiefen Überflug vor der Landung im GA Bereich? Ist das einfach so "just for fun" oder war es früher (bei der GST?)...
Simon R

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Wie ist das eigentlich mit dem tiefen Überflug vor der Landung im GA Bereich? Ist das einfach so "just for fun" oder war es früher (bei der GST?) so allgemein üblich?

PS: Zitat eines Flugleiters des nahe gelegenen Flugplatzes: "Und das macht nun Spaß, ja?":D
 
Soaring1972

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Es handelt sich um einen mislungenen Landeanflug, der viel zu schnell durchgeführt wurde, manchmal hat man auch nur die falsche Landerichtung genommen!:FFTeufel:
 
MTheis

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Also, nur um Simons Frage noch mal sachlich zu beantworten. Eigendlich ist das ganze "Just for fun". Nach naem Langen, anstrengenden Flug möchte man halt noch mal etwas spaß haben. Und mal mit 270 übern Platz zu hämmern und dabei möglichst noch Wasser zu lassen, ist natürlich entspannung pur:FFTeufel: .

Über Soarings Lösung hatte ich allerdings noch gar nicht nachgedacht.:FFTeufel: :TOP:
 
ossiali

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Simon R schrieb:
Wie ist das eigentlich mit dem tiefen Überflug vor der Landung im GA Bereich? Ist das einfach so "just for fun" oder war es früher (bei der GST?) so allgemein üblich?

PS: Zitat eines Flugleiters des nahe gelegenen Flugplatzes: "Und das macht nun Spaß, ja?":D
Pssssssssstt:FFTeufel:
 
Gabi

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Man muss schon einen "verkorksten Landeanflug" vorschieben, denn tiefe Überflüge sind nach gültigem Recht nicht erlaubt, denn: das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe (500 ft) ist nur zum Zwecke des Startens und Landens erlaubt. Ich kann nun aus dem Hut nicht genau sagen ob´s im LuVG steht oder woanders. Müssten eigentlich die am besten wissen, die gerade ´ne fliegerische Ausbildung machen ;)
 
Flugi

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Genau so kenne ich das auch. ;)
Musste mich von einem ehemaligen Arbeitskollegen, wir kennen uns gut, der jetzt auf dem Turm in EDGE arbeitet auch belehren lassen, als ich einen tiefen Überflug angemeldet hatte. Peinlich. :red:
 
Flashbird

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Hm,ist es nicht gängige Praxis beim Erstanflug auf einen unbekannten Platz(eventuell mit Holper-Grasbahn)erstmal einen tiefen Überflug zu machen,um sich den Zustand der Piste anzuschauen?:?! Oder ist das auch nur Tarnung?:FFTeufel:
 
Soaring1972

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@flashbird

wie ich oben schon sagte, du mußt es nur begründen können.:D
 
Gabi

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Wie will man bei einem tiefen Überflug (schön schnell und schön tief) denn den Zustand der SLB einschätzen:?! Man kann es drehen und wenden wie man will, offiziell geht es nicht:)
 
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Gabi schrieb:
Wie will man bei einem tiefen Überflug (schön schnell und schön tief) denn den Zustand der SLB einschätzen:?! Man kann es drehen und wenden wie man will, offiziell geht es nicht:)
Na sag das mal dem Aerokurier und dem Fliegermagazin.;)
Und die Militärs machen doch alle Nase lang Low Approaches,gelten für diese die Luftfahrtregeln nicht.:?!
 
Gabi

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Deshalb schrieb ich auch "offiziell", na gut es gibt dann auch noch die offiziellen Ausnahmen, aber bei der Frage gings ja um die normale "GA"
 
MTheis

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Flugschreiber schrieb:
Genau so kenne ich das auch. ;)
Musste mich von einem ehemaligen Arbeitskollegen, wir kennen uns gut, der jetzt auf dem Turm in EDGE arbeitet auch belehren lassen, als ich einen tiefen Überflug angemeldet hatte. Peinlich. :red:
Nun, ja. Soweit ich weiß gibt es aber den "Low Approach", also einen Tiefen überflug zumindest an kontrollierten Plätzen. Das weiß ich daher, das unsere halbe Ul-ler Mannschaft auf unserm Platz das schon gemacht hat um Funkpraxis an Kontrollierten Plätzen zu üben und um Landegebühren zu sparen:FFTeufel:
 
Intrepid

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Ein Instrumentenanflug muß abgebrochen werden und in einen Fehlanflug übergeführt werden, wenn an der Entscheidungshöhe oder Mindestsinkflughöhe bzw. am Fehlanflugspunkt (oder Entscheidungspunkt, jeder hat da so seine Punkte) die Landebahn oder Anflugbefeuerung nicht in Sicht kommt. Das Manöver als Übung (sprich: es war vorher bekannt, dass man so tun würde, als wenn die Landebahn nicht in Sicht kommt, auch bei bestem Wetter) nennt man Tiefanflug (mit Durchstarten) bzw. Low Approach und ist legal.

Ein Landenanflug muß abgebrochen werden, wenn die Landung nicht mehr als sicher erscheint (eigenes "Verschulden" wie zu hoch, zu weit, zu irgendwas oder Dusseligkeit eines anderen, z.B. Flugzeug im kurzen Endanflug übersehen und aufgerollt, Piste noch nicht frei etc. spielt keine Rolle). Muß auch gelegentlich als absichtliche Übung geflogen werden und ist legal.

Aber jedesmal ist das Flugzeug zur Landung konfiguriert, irgendetwas ausgefahren wie Klappen und/oder Fahrwerk etc. Die Geschwindigkeit entspricht der vorgestellten Absicht, zu landen. Eigentlich beginnt der erneute Steigflug vor oder über dem angepeilten Aufsetzpunkt. In wenigen begründeten Fällen führt der Anflug bis zum Ende der Piste und geht dann erst in einen Fehlanflug über (simuliertes "zu weit kommen", Durchstarten im letzten Moment).

Mit Vne in 1 Meter Höhe von Anfang bis Ende der Piste zu nageln und dann aus der Überfahrt steil nach oben zu ziehen ist illegal (und meine persönliche Meinung: unnötig und bringt die allgemeine Fliegerei nur in Schwierigkeiten). Es läßt sich leider nicht abstellen, passiert überall immer wieder (und vielleicht habe ich selber es auch schonmal ausprobiert :red: ).
 
mike november

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Tiefe Überflüge sind allerdings in der Buschfliegerei überlebenswichtig, dann auf den völlig unkontrollierten Rumpelpisten im afrikanischen Dschungel oder in der kanadischem Pampa ist dies die einzige wirksame Methode vor der Landung eventuelle Tiere (und manchmal auch Menschen) von der Bahn zu verscheuchen. In Deutschland fällt das Ganze allerdings unter die Überschrift "fliegerische Unzucht".;)
 
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