Ein Instrumentenanflug muß abgebrochen werden und in einen Fehlanflug übergeführt werden, wenn an der Entscheidungshöhe oder Mindestsinkflughöhe bzw. am Fehlanflugspunkt (oder Entscheidungspunkt, jeder hat da so seine Punkte) die Landebahn oder Anflugbefeuerung nicht in Sicht kommt. Das Manöver als Übung (sprich: es war vorher bekannt, dass man so tun würde, als wenn die Landebahn nicht in Sicht kommt, auch bei bestem Wetter) nennt man Tiefanflug (mit Durchstarten) bzw. Low Approach und ist legal.
Ein Landenanflug muß abgebrochen werden, wenn die Landung nicht mehr als sicher erscheint (eigenes "Verschulden" wie zu hoch, zu weit, zu irgendwas oder Dusseligkeit eines anderen, z.B. Flugzeug im kurzen Endanflug übersehen und aufgerollt, Piste noch nicht frei etc. spielt keine Rolle). Muß auch gelegentlich als absichtliche Übung geflogen werden und ist legal.
Aber jedesmal ist das Flugzeug zur Landung konfiguriert, irgendetwas ausgefahren wie Klappen und/oder Fahrwerk etc. Die Geschwindigkeit entspricht der vorgestellten Absicht, zu landen. Eigentlich beginnt der erneute Steigflug vor oder über dem angepeilten Aufsetzpunkt. In wenigen begründeten Fällen führt der Anflug bis zum Ende der Piste und geht dann erst in einen Fehlanflug über (simuliertes "zu weit kommen", Durchstarten im letzten Moment).
Mit Vne in 1 Meter Höhe von Anfang bis Ende der Piste zu nageln und dann aus der Überfahrt steil nach oben zu ziehen ist illegal (und meine persönliche Meinung: unnötig und bringt die allgemeine Fliegerei nur in Schwierigkeiten). Es läßt sich leider nicht abstellen, passiert überall immer wieder (und vielleicht habe ich selber es auch schonmal ausprobiert :red: ).