Tragschrauber mit Problemen in Landshut-Ellermühle

Diskutiere Tragschrauber mit Problemen in Landshut-Ellermühle im Flugunfälle und Flugunfallforschung Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Nach Berichten von BR24 gab es am Sonntag einen Lande-Unfall mit einem Tragschrauber auf dem Flugplatz Ellermühle bei Landshut. Bericht von BR24
KlausJ

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Nach Berichten von BR24 gab es am Sonntag einen Lande-Unfall mit einem Tragschrauber auf dem Flugplatz Ellermühle bei Landshut.
Bericht von BR24
 
lutz_manne

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"Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Landshut und der Bundesstelle für Flugunfall-Untersuchung wurde kein Gutachten angeordnet."

Schade, wäre schon interessant gewesen etwas über den Zustand vom Fluggerät zu sehen/erfahren. Also eindeutiger Bedienerfehler und daher keine Ermittlungen?!
 

timtaler3818

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"Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Landshut und der Bundesstelle für Flugunfall-Untersuchung wurde kein Gutachten angeordnet."

Schade, wäre schon interessant gewesen etwas über den Zustand vom Fluggerät zu sehen/erfahren. Also eindeutiger Bedienerfehler und daher keine Ermittlungen?!
Im Pressetext steht lediglich was von technischen Problemen. Nun wird seitens der Kommentatoren ein "eindeutiger Bedienfehler" angeführt. Ich spinne jetzt mal was: der Vergaser rüttelt sich los und hängt nur noch an Schläuchen. Dass es dadurch Triebwerksstörungen gibt, wäre sicher nicht unwahrscheinlich. Ein eindeutiger Bedienfehler wäre das wohl kaum. Gut, man könnte nachprüfen, wer zuletzt dran rumgemacht hatte. Aber wenn es keinen Ermittlungsgrund gibt, weil keine Anzeigen erstattet wurden, dann wird die Staatsanwaltschaft kaum Geld für ein Gutachten ausgeben, nur damit der Gutachter beschäftigt ist und die Neugierde der Foren befriedigt werden kann.
 
lutz_manne

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Die Ermittlungen machen doch immer dann Sinn, wenn am Ende Erkenntnisse gewonnen werden, um einen solchen Vorfall erneut zu vermeiden.
Wartungsmängel/Konstruktionsmängel könnten z.B. dazu führen, dass der hier Verantwortliche auch zur Verantwortung gezogen wird. Damit vermeidet man einen möglichen erneuten Vorfall und erhöht die Sicherheit.
Oder nicht?

PS: Aber natürlich kann das technische Problem "simpel" durch Schludrigkeit verursacht worden sein, was der Staatanwaltschaft eventuell bekannt ist, und die Reaktion des Piloten darauf war hektisch/panisch und er machte eventuell darum Bruch.
 
macfly

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Ich tippe mal darauf, dass der Landeunfall nichts direkt mit dem ursprünglichen Problem zu tun hatte. Der Pilot hatte vielleicht einfach Probleme mit dem Funk, oder eine hohe Motortemperaturanzeige, ist umgekehrt - und dann bei der Landung hart aufgesetzt, hat bei Seitenwind "verkeilt" oder ähnlich. So ist das bei der großen Mehrzahl der Probleme und (kleineren) Landeunfälle. Die sind dann für die BFU auch einfach nicht interessant genug. Für die Staatsanwaltschaft ohnehin nicht.

Man muss es leider realistisch sehen: die BFU listet in den Sommermonaten jeweils etwa 40-50 Vorfälle in ihren Bulletins auf, die in diesem Monat grundsätzlich das Kriterium eines meldepflichtigen Flungunfalls erfüllt haben. Die BFU kann aber je Monat nur für etwa 3-6 davon einen (Zwischen-)Bericht erstellen. Die Hälfte davon wird wiederum nur "summarisch" abgeschlossen (d.h. nur mit der Ausführung der Fakten, ohne ausführliche Analyse). Letztlich sind es immer nur 2-3 Fälle je Monat, die die BFU wirklich sehr genau untersuchen kann - inkl. Interview mit Zeugen, Fluglehrern, Wartungspersonal, mit eigenen technischen Untersuchungen usw.
(Die genannten Zahlen sind natürlich keine offizielle Statistik, sondern von mir geschätzt, da ich regelmäßig in die Bulletins schaue. Weit daneben dürfte meine Schätzung aber nicht liegen...)

Klar, wäre schön, wenn sich die BFU jeden einzelnen Fall ausführlich anschauen könnte. Der nötige Personalaufwand dafür wäre aber wohl kaum realistisch. Dafür müsste der Staat das Personal und Finanzierung der BFU sicher mindestens verzehnfachen. Entsprechend muss sich die BFU die Fälle halt schon gut aussuchen, wo es tatsächlich wert ist, genauer nachzuschauen. War hier offensichtlich nicht der Fall...
 

timtaler3818

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Die Ermittlungen machen doch immer dann Sinn, wenn am Ende Erkenntnisse gewonnen werden, um einen solchen Vorfall erneut zu vermeiden.
Wartungsmängel/Konstruktionsmängel könnten z.B. dazu führen, dass der hier Verantwortliche auch zur Verantwortung gezogen wird. Damit vermeidet man einen möglichen erneuten Vorfall und erhöht die Sicherheit.
Oder nicht?
Sicher ist es gut, wenn man weiß was schief gelaufen ist damit Andere daraus lernen könn(t)en. Dass das "aus Fehler Anderer lernen" aber Grenzen hat, sieht man im Straßenverkehr zu oft ("... hatten den Gegenverkehr beim Links-Abbiegen übersehen").
Ermittlungen fordern, Verantwortliche zur Verantwortung ziehen... wenn die dafür zuständigen Stellen dafür keinen Grund sehen, sollte man es einfach akzeptieren.
 

edge

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Klar, wäre schön, wenn sich die BFU jeden einzelnen Fall ausführlich anschauen könnte.
Staatliche Untersuchungen stellen immer u.a. auch Eingriffe in Persönlichkeitsrechte dar und müssen deshalb auf klare Ziele reduziert werden. Darum gibt es das Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz, daß recht deutlich regelt was untersucht wird.

Wartungsmängel/Konstruktionsmängel könnten z.B. dazu führen, dass der hier Verantwortliche auch zur Verantwortung gezogen wird.
Die Untersuchungen der BFU dienen nicht dem Zweck Verschulden, Haftung oder Ansprüche zu ermitteln. Gemäß §3 Abs. 2 FLUUG ist das der BFU sogar ausdrücklich untersagt. Das wäre Gegenstand zivilrechtlicher Verfahren, diese brauchen aber keine BFU und könnten sich ggf. jedes beliebigen Sachverständigen oder scheinbar Sachverständigen bedienen.
 
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teletubi

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Man darf als Flugzeugführer der BFU gegenüber die Aussage verweigern.
Denn unabhängig von der Aufgabe der BFU, kann eine Aussage, dieser gegenüber, vom Gericht gegen den Piloten verwendet werden.
Außerdem wird ein Richter keinen neuen Gutachter beauftragen, wenn Gutachter einer Bundesbehörde schon ein Gutachten erstellt haben.
Erst Recht, da das Gutachten der BFU ja absolut Neutral erstellt wird.
 

edge

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Natürlich kann alles was man vor Zeugen, seien sie nun amtlich oder privat, schreibt, aussagt oder zeigt vor Gericht verwendet werden.

Vor Gericht in einem Straf- oder in einem Zivilverfahren (beispielsweise für Schadenersatz) ist die Einschätzung der BFU aber auch nicht pauschal mehr wert, als ein anderes Gutachten. Es gibt massenhaft Verfahren, in denen sich Justiz oder Versicherungen nicht der Einschätzung der BFU angeschlossen haben.

Je höher der Streitwert, finanziell und moralisch, um so mehr bietet naturgemäß jede Seite an pro und contra auf. Jeder Seite in solchen Verfahren steht es dabei völlig frei eigene Gutachten einzubringen. Experte oder Gutachter sind in Deutschland keine geschützten oder an Vorgaben gebundenen Begriffe und jedes Gutachten unterliegt immer der freien Würdigung der Justiz.
 
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teletubi

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…..jedes Gutachten unterliegt immer der freien Würdigung der Justiz.
Genau, und daher kann im Gesetzestext ruhig stehen das die BFU keine Schuld feststellen soll, wenn der Richter im Gutachten genau diese Schuld, in freier Würdigung, findet.
 
Intrepid

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Aus einer sachlichen Feststellung kann sich eine Schuld ergeben. Das kann und will die BFU nicht verhindern. Sie fällt aber kein Urteil. Die BFU blickt in die Zukunft und will vermeiden helfen, dass der gleiche Umstand nochmal zu einem Unfall oder einer Störung führt. Sie blickt nicht in die Vergangenheit, um zu bestrafen.
 

teletubi

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Aus einer sachlichen Feststellung kann sich eine Schuld ergeben. Das kann und will die BFU nicht verhindern. Sie fällt aber kein Urteil. Die BFU blickt in die Zukunft und will vermeiden helfen, dass der gleiche Umstand nochmal zu einem Unfall oder einer Störung führt. Sie blickt nicht in die Vergangenheit, um zu bestrafen.
Vollkommen Richtig.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, das trotz des guten Vorsatzes der BFU, Nachteile durch deren Arbeit entstehen können.
 
Intrepid

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Das ändert aber nichts an der Tatsache, das trotz des guten Vorsatzes der BFU, Nachteile durch deren Arbeit entstehen können.
Lässt sich nicht verhindern, hat @edge ja schon geschrieben: "Staatliche Untersuchungen stellen immer u.a. auch Eingriffe in Persönlichkeitsrechte dar und müssen deshalb auf klare Ziele reduziert werden. Darum gibt es das Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz, daß recht deutlich regelt was untersucht wird."
 

jackrabbit

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Hallo,

Experte oder Gutachter sind in Deutschland keine geschützten oder an Vorgaben gebundenen Begriffe und jedes Gutachten unterliegt immer der freien Würdigung der Justiz.
okay, deswegen bestellt das Gericht auch vereidigte Sachverständige oder zumindest anerkannte.

Grüsse
 
lutz_manne

lutz_manne

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Vollkommen Richtig.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, das trotz des guten Vorsatzes der BFU, Nachteile durch deren Arbeit entstehen können.
Die Nachteile entstehen nicht durch die Arbeit der BFU, sondern die sind schon davor durch entsprechende Handlungen entstanden. Die BFU deckt diese nur auf. Und das ist richtig. Und Aufklärung geht vor Vertuschung. Die rechtliche Bewertung findet separat statt.
 
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