KlausJ
Testpilot
Nach Berichten von BR24 gab es am Sonntag einen Lande-Unfall mit einem Tragschrauber auf dem Flugplatz Ellermühle bei Landshut.
Bericht von BR24
Bericht von BR24
Im Pressetext steht lediglich was von technischen Problemen. Nun wird seitens der Kommentatoren ein "eindeutiger Bedienfehler" angeführt. Ich spinne jetzt mal was: der Vergaser rüttelt sich los und hängt nur noch an Schläuchen. Dass es dadurch Triebwerksstörungen gibt, wäre sicher nicht unwahrscheinlich. Ein eindeutiger Bedienfehler wäre das wohl kaum. Gut, man könnte nachprüfen, wer zuletzt dran rumgemacht hatte. Aber wenn es keinen Ermittlungsgrund gibt, weil keine Anzeigen erstattet wurden, dann wird die Staatsanwaltschaft kaum Geld für ein Gutachten ausgeben, nur damit der Gutachter beschäftigt ist und die Neugierde der Foren befriedigt werden kann."Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Landshut und der Bundesstelle für Flugunfall-Untersuchung wurde kein Gutachten angeordnet."
Schade, wäre schon interessant gewesen etwas über den Zustand vom Fluggerät zu sehen/erfahren. Also eindeutiger Bedienerfehler und daher keine Ermittlungen?!
Sicher ist es gut, wenn man weiß was schief gelaufen ist damit Andere daraus lernen könn(t)en. Dass das "aus Fehler Anderer lernen" aber Grenzen hat, sieht man im Straßenverkehr zu oft ("... hatten den Gegenverkehr beim Links-Abbiegen übersehen").Die Ermittlungen machen doch immer dann Sinn, wenn am Ende Erkenntnisse gewonnen werden, um einen solchen Vorfall erneut zu vermeiden.
Wartungsmängel/Konstruktionsmängel könnten z.B. dazu führen, dass der hier Verantwortliche auch zur Verantwortung gezogen wird. Damit vermeidet man einen möglichen erneuten Vorfall und erhöht die Sicherheit.
Oder nicht?
Das ist hier wohl gegeben, denn sonst würde man den Fall untersuchen.Sicher ist es gut, wenn man weiß was schief gelaufen ist damit Andere daraus lernen könn(t)en.
Staatliche Untersuchungen stellen immer u.a. auch Eingriffe in Persönlichkeitsrechte dar und müssen deshalb auf klare Ziele reduziert werden. Darum gibt es das Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz, daß recht deutlich regelt was untersucht wird.Klar, wäre schön, wenn sich die BFU jeden einzelnen Fall ausführlich anschauen könnte.
Die Untersuchungen der BFU dienen nicht dem Zweck Verschulden, Haftung oder Ansprüche zu ermitteln. Gemäß §3 Abs. 2 FLUUG ist das der BFU sogar ausdrücklich untersagt. Das wäre Gegenstand zivilrechtlicher Verfahren, diese brauchen aber keine BFU und könnten sich ggf. jedes beliebigen Sachverständigen oder scheinbar Sachverständigen bedienen.Wartungsmängel/Konstruktionsmängel könnten z.B. dazu führen, dass der hier Verantwortliche auch zur Verantwortung gezogen wird.
Genau, und daher kann im Gesetzestext ruhig stehen das die BFU keine Schuld feststellen soll, wenn der Richter im Gutachten genau diese Schuld, in freier Würdigung, findet.…..jedes Gutachten unterliegt immer der freien Würdigung der Justiz.
Vollkommen Richtig.Aus einer sachlichen Feststellung kann sich eine Schuld ergeben. Das kann und will die BFU nicht verhindern. Sie fällt aber kein Urteil. Die BFU blickt in die Zukunft und will vermeiden helfen, dass der gleiche Umstand nochmal zu einem Unfall oder einer Störung führt. Sie blickt nicht in die Vergangenheit, um zu bestrafen.
Lässt sich nicht verhindern, hat @edge ja schon geschrieben: "Staatliche Untersuchungen stellen immer u.a. auch Eingriffe in Persönlichkeitsrechte dar und müssen deshalb auf klare Ziele reduziert werden. Darum gibt es das Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz, daß recht deutlich regelt was untersucht wird."Das ändert aber nichts an der Tatsache, das trotz des guten Vorsatzes der BFU, Nachteile durch deren Arbeit entstehen können.
okay, deswegen bestellt das Gericht auch vereidigte Sachverständige oder zumindest anerkannte.Experte oder Gutachter sind in Deutschland keine geschützten oder an Vorgaben gebundenen Begriffe und jedes Gutachten unterliegt immer der freien Würdigung der Justiz.
Die Nachteile entstehen nicht durch die Arbeit der BFU, sondern die sind schon davor durch entsprechende Handlungen entstanden. Die BFU deckt diese nur auf. Und das ist richtig. Und Aufklärung geht vor Vertuschung. Die rechtliche Bewertung findet separat statt.Vollkommen Richtig.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, das trotz des guten Vorsatzes der BFU, Nachteile durch deren Arbeit entstehen können.