@Michael aus G
Wenn deine Frau mit Alkoholkranken arbeitet richte Ihr doch bitte meinen allergrößten Respekt aus und das meine ich ernst!
Danke, ich werde es ihr ausrichten. Sie hat auch ehrlich gesagt, eine Mördergeduld.
Durch unseren Anwalt in der Familie kenn ich auch ein bisschen die Vorgehensweise um eine Lappen zu retten.
Ich hatte übrigens auch nur die Vermutung über den regelmäßigen Alkoholgenuß angestellt. Wie komme ich also nun darauf?
1. Wer über 1,1‰ hat, entscheidend ist hier der Blutalkoholtest(BAK-Wert), dann liegt eine
absolute Fahruntüchtigkeit vor, d.h. es wird ein Strafverfahren wegen Verstoß gg. StGB §316 "Trunkenheit im Verkehr" eingeleitet.
2. Wer sich mit 1,46‰ noch ans Steuer setzen kann, trinkt regelmäßiger. Und zwar mehr als nur ein Flasche Schampus. So laut Aussage meiner Frau. Aus "Eigenversuchen" in jungen Jahren kam ich nach etlichen Bier meist auf ähnliche Werte.
Lieht der BAK-Wert unter 1,6‰ liegt, kannst Du 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist einen Neuantrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen, eine MPU wird hier nur in Ausnahmefällen gefordert. Ab 1,6‰ ist eine hingegen eine MPU zwingend vorgeschrieben.
Das Problem was sie haben wird, ist auch weniger der zeitweilige Verlust des Führerscheins, sondern es droht bei einem härteren Urteil auch ein Eintrag ins Führungszeugnis. Meines Erachtens wäre daß das Aus für ihrer Karriere. Und hier steckt das Dilemma. Willst du ihr bei ihrem Alkoholproblem helfen, kann sie das ihren Job kosten. Willst du ihr den Job retten, verharmlost du das Alkoholproblerm. Mit möglicherweise fatalen zukünftigen Folgen...