Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

Diskutiere Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin im Luftfahrzeuge allgemein Forum im Bereich Luftfahrzeuge; Die 0,2 rühren daher, dass man z. B. auch nach dem Genuss von Obstsäften durchaus einen leichten Blutalkoholwert erreichen kann, daher ist 0,0...
Chopper80

Chopper80

Alien
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......und verstehe nicht warum ein Pilot mit 0,2 Promille fliegen darf. Es gibt Länder da darf man mit 0,2 Promille mal nicht mehr mit dem Wagen fahren ohne bestraft zu werden.
Gruß, Marc
Die 0,2 rühren daher, dass man z. B. auch nach dem Genuss von Obstsäften durchaus einen leichten Blutalkoholwert erreichen kann, daher ist 0,0 nicht praktikabel.

C80
 
Chopper80

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Alien
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das ist jetzt ein Scherz, oder???
Nein

Aber zusätzlich gilt ja auch noch:

Wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel in der Wahrnehmung der Aufgaben als Führer eines Luftfahrzeugs oder sonst als Mitglied der Besatzung behindert ist, darf kein Luftfahrzeug führen und nicht als anderes Besatzungsmitglied tätig sein.

C80
 
banji

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Warum immer diese beleidigende Bemerkungen wenn jemand eine andere Meinung hat? Kann man nicht wie Erwachsene konstruktiv diskutieren?
Auch ich hoffe dass diese Pilotin eine Ausnahme ist und verstehe nicht warum ein Pilot mit 0,2 Promille fliegen darf. Es gibt Länder da darf man mit 0,2 Promille mal nicht mehr mit dem Wagen fahren ohne bestraft zu werden.
Gruß, Marc

Der sarkastische Beigeschmack rührt daher dass ich diese Schlussfolgerung als unverschämt erachte. Vielleicht ist die Frau wirklich Alkoholikerin, anhand des Urteils gibt es an dieser Annahme aber mehr als berechtigte Zweifel. Wir wissen nicht was in dieser Nacht passiert ist und das Verhalten war verantwortungslos. Aber es erlaubt einfach nicht ein solch hartes Urteil zu fällen und sowas in den Raum zu stellen. Vielleicht bin ich manchmal etwas Naiv was unser Rechtssystem angeht, vielleicht hab ich auch einfach gut Reden weil ich aus Prinzip nie Alkohol trinke aber In Dubio pro Reo ist hier angebracht. Und zu einer sachlichen Diskussion gehört eben auch ein Respektvoller Umgang mit außenstehenden.

@Michael aus G

Wenn deine Frau mit Alkoholkranken arbeitet richte Ihr doch bitte meinen allergrößten Respekt aus und das meine ich ernst! Ich bewundere Leute die mit diesem Problem umgehen können und ich weiss aus meinem engesten Freundeskreis was diese Krankheit beim Betroffenen und seinem nächsten Umfeld anrichten kann. Ich verstehe auch dass man bei regelmäßigem Kontakt damit eine gewisse, nachvollziehbare Abneigung entwickeln kann. Aber trotzdem kann man hier nicht eine solche Erkrankung als erwiesen Ansehen wenn es genau ein Indiez dafür gibt
 
Schorsch

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Der sarkastische Beigeschmack rührt daher dass ich diese Schlussfolgerung als unverschämt erachte. Vielleicht ist die Frau wirklich Alkoholikerin, anhand des Urteils gibt es an dieser Annahme aber mehr als berechtigte Zweifel.
Anhand von 1.5 Promille sicher auf Alkoholismus zu schließen ist sportlich. Weiterhin ist die Definition davon auch nicht exakt.

Wir wissen nicht was in dieser Nacht passiert ist und das Verhalten war verantwortungslos. Aber es erlaubt einfach nicht ein solch hartes Urteil zu fällen und sowas in den Raum zu stellen. Vielleicht bin ich manchmal etwas Naiv was unser Rechtssystem angeht, vielleicht hab ich auch einfach gut Reden weil ich aus Prinzip nie Alkohol trinke aber In Dubio pro Reo ist hier angebracht. Und zu einer sachlichen Diskussion gehört eben auch ein Respektvoller Umgang mit außenstehenden.
Mit 80 km/h durch die Stadt zu fahren kann auch verantwortungslos sein. Es kann aber auch eine Unachtsamkeit sein (genügend Straßen mit 50km/h Limit sind autobahnähnlich ausgebaut und gewiss frei von spielenden Kindern).
 

Michael aus G.

Space Cadet
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@Michael aus G

Wenn deine Frau mit Alkoholkranken arbeitet richte Ihr doch bitte meinen allergrößten Respekt aus und das meine ich ernst!
Danke, ich werde es ihr ausrichten. Sie hat auch ehrlich gesagt, eine Mördergeduld. :TOP:

Durch unseren Anwalt in der Familie kenn ich auch ein bisschen die Vorgehensweise um eine Lappen zu retten.
Ich hatte übrigens auch nur die Vermutung über den regelmäßigen Alkoholgenuß angestellt. Wie komme ich also nun darauf?

1. Wer über 1,1‰ hat, entscheidend ist hier der Blutalkoholtest(BAK-Wert), dann liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, d.h. es wird ein Strafverfahren wegen Verstoß gg. StGB §316 "Trunkenheit im Verkehr" eingeleitet.

2. Wer sich mit 1,46‰ noch ans Steuer setzen kann, trinkt regelmäßiger. Und zwar mehr als nur ein Flasche Schampus. So laut Aussage meiner Frau. Aus "Eigenversuchen" in jungen Jahren kam ich nach etlichen Bier meist auf ähnliche Werte.

Lieht der BAK-Wert unter 1,6‰ liegt, kannst Du 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist einen Neuantrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen, eine MPU wird hier nur in Ausnahmefällen gefordert. Ab 1,6‰ ist eine hingegen eine MPU zwingend vorgeschrieben.

Das Problem was sie haben wird, ist auch weniger der zeitweilige Verlust des Führerscheins, sondern es droht bei einem härteren Urteil auch ein Eintrag ins Führungszeugnis. Meines Erachtens wäre daß das Aus für ihrer Karriere. Und hier steckt das Dilemma. Willst du ihr bei ihrem Alkoholproblem helfen, kann sie das ihren Job kosten. Willst du ihr den Job retten, verharmlost du das Alkoholproblerm. Mit möglicherweise fatalen zukünftigen Folgen...
 

Michael aus G.

Space Cadet
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Mit 80 km/h durch die Stadt zu fahren kann auch verantwortungslos sein. Es kann aber auch eine Unachtsamkeit sein (genügend Straßen mit 50km/h Limit sind autobahnähnlich ausgebaut und gewiss frei von spielenden Kindern).
Ja, noch so ein falsch verstandenes Kavaliersdelikt... :wink:
 
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