Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

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koehlerbv

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AW: Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

Aber Obicht: Ganz so einfach ist die Sache nicht. Die Frau war deutlich angeschickert und hat trotzdem im öffentlichen Raum ein Kfz bewegt, um es "nur" aus dem Bereich zu fahren, in dem es den Verkehr aufhielt. Aus sehr gutem Grunde ist auch das verboten (sie hat den Job übernommen, gerade, weil dort grosse Betriebsamkeit herrschte).
Sie hat allerdings nicht den Entschluß gefasst, das Fahrzeug nach Hause oder sonstwie über längere Strecken zu bewegen.

Ob das nun eine Grau- oder ein Dunkelgrauzone war, können wir allein schon deshalb nicht beurteilen, weil wir die Situation vor Ort nicht kennen.
Der Führerschein ist jedenfalls weg. Richtig so. Wie das nun hinsichtlich der Lizenz aussieht und hinsichtlich der Entscheidung der Lufthansa, muss man abwarten. Es war auf jeden Fall ein Eigentor mit Ansage.

Bernhard
 

Rhönlerche

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AW: Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

Ich habe einen US PPL. Bei jeder Verlängerung des Medicals muss ich schriftlich (quasi unter Eid) aussagen, ob ich in der Zwischenzeit irgendeine Verurteilung wegen "DUI" (Alkoholeinfluss) hatte. Das würde selbst bei einem Ami-PPL den Schein gefährden. Also bitte super aufpassen. Keine Experimente. Beim Berufspiloten wird es doppelt bitter.
 
JohnSilver

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AW: Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

Wie würde das im Falle des Falles eigentlich gehandhabt werden? Wäre der Flugschein dann auf Dauer weg oder wie beim Auto nur befristet?
 

Rhönlerche

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AW: Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

Ich schätze, in den USA wäre er weg. Und es würde sicher sehr schwer, ihn nochmal neu machen zu dürfen.
 
JohnSilver

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AW: Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

Wie wäre es denn in Deutschland?
Es gibt hierzulande Fälle, wo z.B. Trucker, die Ersttäter waren, unter strengen Auflagen das berufliche Fahren erlaubt wurde, das private Fahren aber verboten um die Existenz nicht zu gefährden.

Wäre so etwas beim ATPL denkbar, wo ja ebenfalls ein Entzug die berufliche Existenz vernichten würde?
 
cool

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Space Cadet
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AW: Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

Naja, wenn ich stram mit dem Fahrrad am Strassenverkehr teilnehme, dann muss ich auch um meinen Führerschein fürchten. Obwohl ich "nur" Fahrrad gefahren bin, darf ich weder Auto, Motorrad noch LKW fahren, obwohl ich die Führerscheine auch einzeln gemacht habe.

Mit welcher Berechtigung sollte da noch jemand seinen Bootsführerschein oder Fluglizenz behalten dürfen?

Putzig das sie in Uniform ins Gericht ging, das wär mit unter solchen Bedingungen schon die erste Abmahnung wert, spiegelt aber deutlich die teilweise selbstverliebte Haltung dieser Berufsgruppe wieder.

Härtefall? Frag die 330 Passagiere in ihrem Langstreckenbomber!
Für mich ist die Sachlage ja ziemlich eindeutig.
 

redfox

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AW: Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

Warum erscheint die Dame in Lufthansa Uniform bei Gericht?

Will sie einen "auf dicke Hose machen"?

Wenn sie bei der Stadtreinigung in Kleinkleckersdorf die Kehrmaschine fahren würde wäre sie sicherlich nicht in der orangefarbenen Montur vor Gericht erschienen.
Ich kenne Flohmärkte so bis ca. 16 Uhr Dauer. Aber im Anschluß 01.45 Uhr ordentlich einen an die Lampe gegossen - Respekt. Da stellt sich die Frage: Fliegende Trinkerin oder trinkende Fliegerin?
 
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Philipus II

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AW: Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

Hm, das Alkoholniveau ist für mich jetzt nicht beängstigend. Wobei eine Flasche Schampus für zwei kaum zu dieser Zahl reichen sollte. Man, da werde ich neidisch auf kleine, leichte Frauen:FFTeufel:

Ne, solange das nicht regelmäßig vorkommt, ist auch ein Vollrausch kein Anzeichen für Alkoholismus. Mehr sorgen macht mir die erwiesenermaßen fehlende Trennung Autofahren-Trinken. Die Befürchtung, dass ähnliches auch in Verbindung mit dem Fliegen vorkommen könnte, ist nicht von der Hand zu weisen.
 
Toryu

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AW: Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

Unter Einfluss von Alkohol zu fahren ist ein Zeichen von "Poor Judgement"* - auch bei gesetzlich legalen Werten. Jeder ATPL-Inhaber weiß, dass Verstöße gegen die STVO auch Auswirkungen auf die Fluglizenz haben können - das betrifft nicht nur das Fahren oberhalb der Promillegrenze.

Dass bei normalem Verzehr von einer Flasche Schampus (geteilt durch drei) 1,4 Promille herauskommen sollen, überrascht mich auch ein wenig. Normalerweise sollte man dafür schon etwas mehr trinken - es sei denn, die gute Frau fliegt nur mit Kindersitz.

Ob die Aussage "hat Spaß gemacht" nun dienlich ist, oder nicht, lasse ich mal dahingestellt.

Wenn es nach mir ginge, würden sowieso mehr Menschen aufgrund des Fahrens "unter Einfluss von..." zu Fuß gehen.

___
* Das übersetzt sich nicht nur zu "schlechter Situationseinschätzung", sondern auch zu "Risikobereitschaft". Nicht unbedingt ein Charakterzug, der bei Airlinerpiloten erwünscht ist.
 

Philipus II

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Naja, ich wiege bei 195 cm etwa 93 KG und vertrage daher tendenziell mehr, was die Treibstoffkosten erhöht:FFTeufel:

Ne mal im Ernst: Selbst im Ordnungswidrigkeitenbereich (also u.U. ab 0,3 Promille) sollte man die Zuverlässigkeit und Eignung von Airlinerpiloten in Frage stellen. Wer angetrunken oder wie in diesem Fall betrunken zum Steuer greift, mag möglicherweise auch in anderen Situationen unvernünftige Risiken eingehen. Alleine seine Fahrerlaubnis für so nen Schmarren zu riskieren zeigt eine überschaubare Risikoaversion.
 

IberiaMD-87

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AW: Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

Wer angetrunken oder wie in diesem Fall betrunken zum Steuer greift, mag möglicherweise auch in anderen Situationen unvernünftige Risiken eingehen.
Ich höre meinen früheren Fahrlehrer im Ohr: "Alkohol = charakterlich für den Straßenverkehr nicht geeignet":tongue:. Ich baue sicherlich viel Mist, aber Alkohol trinken und Auto fahren ist tabu für mich.
 
Augsburg Eagle

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AW: Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

Die Zuverlässigkeit nach dem LuftSiG könnte die Dame bei einer Verurteilung auch leicht eingebüßen.
Es wurden schon aus geringeren Anläßen Ausweise für den Sicherheitsbereich eingezogen.
 
cool

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AW: Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

Also ich würde nicht so weit gehen und behaupten, sie würde auch unter Alkoholeinfluß fliegen oder ihr allgemein ein Alkoholproblem nachsagen, aber Toryu hat das ganz gut dargestellt.
Es geht darum, ob man überhaupt dazu geeignet ist, wenn man sich zu solchen Aktionen hinreißen lässt.

Ich kann mich noch erinnern, als es Anfing, dass das LBA die "neuen" AMLs (Aircraft Maintenance Licence) auf Antrag ausgestellt hat, dass Kollegen diese verweigert wurde, weil sie einzelne Punkte in Flensburg aus "wischi-waschi"-Gründen (zu schnell gefahren :FFTeufel:) hatten. Begründung war die allgemeine Zuverlässigkeit und entsprechendes Situationsbewusstsein das man von einem solchen Personenkreis erwarte.
Da der Prozess recht neu war, wurde das dann auch ein wenig revidiert, aber ich glaube nicht, dass jemand der seinen Führerschein zwecks Alkohol abgeben musste, heute so einen Lappen bekommt.

Ehrlich gesagt finde ich das auch ganz in Ordnung so.

Ich trink ja auch gerne mal 3 Flaschen Schampus :highly_amused: aber danach hocke ich mich nur noch hinten ins Auto, sowas bekomme ich auch noch mit 1,5Promille geregelt. Selbst da raff ich noch, dass ich meine Fleppen (Führerschein und anderer Kram) behalten will/muss.

Ich will keine junge Pilotin auf dem Scheiterhaufen sehen, aber aus solchen Vorfällen mussten auch schon andere Konsequenzen ziehen und dafür gerade stehen (inkl. den beruflichen Folgen). Ich hätte es nur gerne, dass auch hier nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz gerichtet wird.
Die andere Frage ist, ob es für das LBA und/oder Arbeitgeber überhaupt tragbar ist, so jemandem in ein Cockpit zu lassen: Sie darf zwar nicht mehr mit dem Auto zum Flughafen, aber mit dem Flugzeug "in die ganze Welt", wo ist da die Logik.
 

Gelöschtes Mitglied 7691

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AW: Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

Alkohol+Autofahren geht gar nicht.
Wer das nicht sofort einsieht und bei sich selbst zu verhindern weiß, bei dem muss man befürchten, dass auch Alkohol+Fliegen nicht 100%ig auszuschließen ist - obwohl man sich dabei vielleicht eher unter "Aufsicht" des Cockpitkollegen weniger traut. Insofern sehe ich hier durchaus den Anfangsverdacht einer fehlenden charakterlichen Eignung, ein LFZ zu führen. Bei Trunkenheitsfahrten gibts kein"einmal ist keinmal", und jemandem, der von Amts wegen nachhaltig auf "Human Factors" geschult sein sollte, dem kann man sowas imho nicht nachsehen.
Zudem scheint der Umstand, dass durch Suff-Fahrten die Lizenz gefährdet ist ja nicht ganz unbekannt zu sein. Gilt ja eine Stufe "weiter unten" genauso - wenn ich im Strassenverkehr besoffen auf dem Fahrrad erwischt werde, ist die Pappe auch weg, und das zu Recht.
Sorry, aber absolut Null Verständnis. Tut mir leid für das Mädel, und ich hoffe mal, dass nicht extraheftig als Abschreckungspräzedenz sondern "nur" gemäß den für alle anwendbaren Regeln geurteilt wird, aber das dürfte schon gravierend genug ausfallen.
Ich weiß auch nicht, ob der Arbeitgeber so hocherfreut sein wird, wenn die Dame in ihrer Dienstkluft vorm Richter steht. Eine gute Presse sieht jedenfalls anders aus, und das "Kleider-machen-Leute"-Prinzip beeindruckt speziell beim Thema Alkohol heute keinen Richter mehr.
Ok, als 100%iger Abstinenzler fällt es mir leicht, so zu denken - ich bin fest der Meingung, dass die judikative den vollständigen gesetzlichen Rahmen nutzen sollte, um die Menschheit vor den Folgen von Alkoholkonsums zu schützen. Das schließt alles ein, vom Kneipengepöbel bis zum Suff-Flug. Wenn ich heutzutage lese, wie sich der Umstand, dass jemand blau war, in einem Körperverletzungsprozess als strafmildern gewertet wird, dann geht mir der Hut hoch.


gruß
a.p.
 
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Philipus II

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Noch ein Hinweis: Auf dem kleineren Level mit dem Fahrrad wäre da wohl noch nichts passiert. Ohne von außen sichtbare Probleme gilt da die 1,6 Promille Grenze.
 

Gelöschtes Mitglied 7691

Guest
AW: Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

Noch ein Hinweis: Auf dem kleineren Level mit dem Fahrrad wäre da wohl noch nichts passiert. Ohne von außen sichtbare Probleme gilt da die 1,6 Promille Grenze.
Ok, interessant zu wissen - und imho VIEL zu hoch angesetzt.

@edcg

(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
Mit anderen Worten: im Suff was anzustellen resultiert in einer gleichen ODER NIEDRIGEREN (aber keinesfalls höheren) Strafe als ohne Suff.
Kann mir da mal einer die Logik dahinter erklären?
 
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Ne mal im Ernst: Selbst im Ordnungswidrigkeitenbereich (also u.U. ab 0,3 Promille) sollte man die Zuverlässigkeit und Eignung von Airlinerpiloten in Frage stellen. Wer angetrunken oder wie in diesem Fall betrunken zum Steuer greift, mag möglicherweise auch in anderen Situationen unvernünftige Risiken eingehen. Alleine seine Fahrerlaubnis für so nen Schmarren zu riskieren zeigt eine überschaubare Risikoaversion.
Aber man muss die Kirche auch im Dorf lassen. Eine Abneigung gegen Risiken ist wichtig. Auch wenn ich das Fahren unter Alkoholeinfluss klar ablehne, wenn man ein Fahrzeug umparkt ist das ungünstigste Szenario ein Blechschaden. Theoretisch müsste man dann nämlich auch Downhill-Mountainbiker aus dem Cockpit werfen. Beim Skifahren bricht man sich auch gerne die Gräten.
Falls die gegebene Begründung so zutrifft, dann muss nicht unbedingt "poor judgement" vorliegen.
Allerdings wundere ich mich auch über den Pegel, der mit der Geschichte nicht so recht zusammen passt.

Viel interessanter ist ...
Noch ein Hinweis: Auf dem kleineren Level mit dem Fahrrad wäre da wohl noch nichts passiert. Ohne von außen sichtbare Probleme gilt da die 1,6 Promille Grenze.
... und die Begründung hierfür ist folgende: wer mit so viel fährt, dessen Qualifikation zum Führen eines Fahrzeugs muss generell in Frage gestellt werden. Und dieses Argument wiegt schwer. Es unterstellt nämlich, dass mindestens milde Form des Alkoholismus vorliegen muss um mit 1.6 noch Fahrrad zu fahren.

Nun sind viele Piloten dem Alkohol durchaus zugeneigt (man sitzt ja auch oft in Hotels dieser Welt mit seines Gleichen), woraus aber nicht zwangsläufig ein Problem entstehen muss.
 
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