NR-Kommission lehnt Vorstösse zu PC 9 ab
Die PC-9 soll trotz dem Wirbel um ihren Einsatz im Tschad nicht dem Kriegsmaterialgesetz unterstellt werden. Mit 15 zu 10 Stimmen hat die Aussenpolitische Kommission (APK) des Nationalrats Motionsanträge abgelehnt.
Erste Abklärungen durch der Behörden hatten ergeben, dass die 2006 aus der Schweiz gelieferten militärischen Trainingsflugzeuge PC-9 im Tschad mit Aufhängevorrichtungen versehen und sehr wahrscheinlich auch bewaffnet wurden. Der in Medienberichten vermutete Kampfeinsatz liess sich hingegen nicht nachweisen.
Die APK diskutierte im Rahmen der Beratungen über den Aussenwirtschaftsbericht eingehend über die Angelegenheit, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Nach Auskunft von Bundesrätin Doris Leuthard will das Sekretariat für Wirtschaft (SECO) bis im April einen Bericht vorlegen, der auch die Frage eines allfälligen Kampfeinsatzes klärt.
Fest steht, dass die Flugzeuge unter der Bedingung geliefert wurden, dass sie ausschliesslich für Trainingszwecke verwendet werden. Bewaffung und Kampfeinsatz widersprächen klar entsprechenden Zusicherungen der tschadischen Regierung und kämen so einem Vertragsbruch gleich.
Erteilt wurde die Exportbewilligung aufgrund des Güterkontrollgesetzes (GKG), das die Ausfuhr sowohl zivil wie militärisch verwendbarer Güter (Dual Use) regelt. Weil bis heute kein Rüstungsembargo der UNO oder der EU gegen Tschad besteht, gab der Bundesrat für das Geschäft grünes Licht.
Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass der Bundesrat damit "im gesetzlichen Rahmen" gehandelt hat. Laut Communiqué äusserten einige Mitglieder aber moralische Bedenken zur Ausfuhr von Trainingsflugzeugen, die zu militärischen Zwecken missbraucht werden können.
Zwei Vorschläge für Kommissionsmotionen wollten den Bundesrat beauftragen, die militärischen Trainingsflugzeuge PC-9, PC-7 und PC-11 statt dem GKG den strengeren Bedingungen des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) zu unterstellen. Die APK lehnte dies aber klar ab und bestätigte damit den Entscheid des Parlaments aus dem Jahre 1996.
Quelle:
zisch.ch