U-Space und Digital Flight Rules

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Am Donnerstag wurden zwei Vorhaben in Berlin vorgestellt:
BMDV - Bereit zum Abheben: Konzept für Drohnenverkehr vorgelegt (bund.de)

Zum einen der U-Space über Hamburg, zum anderen ein U-Space-Forschungsprojekt im Rheinischen Revier in Nordrhein-Westfalen.

Wenn es dem Bundesverkehrsministerium gelingt, die ab 26.01.2023 geltende EU-Verordnung schnell in das erforderliche nationale Regelwerk zu gießen, könnte Deutschland weltweit Vorreiter für dieses neue Luftraummanagement werden. Der Plan ist, an ausgesuchten Orten mit dem untersten Luftraum (unter der regulären Mindestflughöhe für die bemannte Luftfahrt) zu beginnen, bis dann Zielmarke 2045 der komplette Luftraum bis an die Weltraumgrenze zum U-Space erklärt wurde. Dann hätten wir auch den so sehnlichst gewünschten Single European Sky und uns stünde neben VFR und IFR eine dritte Flugregel DFR zur Verfügung (Digital Flight Rules; in SERA noch UAS genannt, meint aber das Gleiche), die komplett ohne Anforderungen an Sichtweiten und Wolkenuntergrenzen auskäme (einfach mal als Flugzeuge ohne Fenster im Cockpit vorstellen; oder unbemannt, egal, kommt aufs Gleiche hinaus, dann sitzt der Pilot halt in irgendeiner Leitzentrale).

Es gibt auch ein Konzept als Vorstufe für das deutsche U-Space-Gesetz:
Konzept Einrichtung von U-Spaces in Deutschland (dipul.de)

Im umliegenden Ausland geht man übrigens nicht so behutsam vor: beispielsweise ganz Frankreich soll zum U-Space erklärt werden. Da ist mir der deutsche Weg, mit sogenannten Reallaboren zu beginnen, erheblich lieber. Es gibt nämlich noch viel - oder fast alles - festzulegen, was im Zusammenhang mit U-Space relevant ist. Eine riesige Herausforderung, aber auch absolut spannend. Und sicherlich einfacher in die Tat umzusetzen, wenn man mit kleinen überschaubaren Räumen beginnt.



Oder plump gesagt: anderswo fliegt man medienwirksam mit Lufttaxis erste Runden, was eine Technik ist, die vielleicht in 15 Jahren Marktreife erlangt (optimistische Betrachtung). Hier integriert man längst Vorhandenes (kommerzielle Drohnen) in den Luftraum, was mit Blick auf die Flugsicherheit die eigentliche Aufgabe ist.
 
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Die sogenannte RMT.0230 Ausgabe 4 ist ebenfalls veröffentlicht worden:


Der Zeitplan darin ist ambitioniert, aber die Zeitpläne der Ausgaben 1 bis 3 konnte die EASA bisher auch ganz gut einhalten. Derzeit geht es um die Zulassungsbestimmungen der ersten Lufttaxis, soll zur Olympiade 2024 in Paris gültig sein.

Dazu passend die EU Drohnenstrategie 2.0:


Ein lesenswertes Dokument, wie ich finde!

Und zum Schluss, die AMCs und GMs für den U-Space sind in Kraft gesetzt, es kann los gehen mit dem Luftraum der Zukunft:

 
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