Egal wie, aber ich muss den Wettbewerb vergleichbar für alle Teilnehmer gestalten und die Bewertung des Verfahrens im Rahmen der Spielregeln offen legen. Sprich, das Verfahren muss überprüfbar sein !
Du checkst es ja mittlerweile selber. Es spielt gar keine Rolle, ob man den Rahmen eng oder weit steckst, vergleichen kannst du immer.
Wenn du den Rahmen weit steckst, erhältst du sicher mehr Innovation. Oder man kann es eben auch anders formulieren, der Kunde gibt nur die Richtschnur vor, ein Ziel "gewinn die Luftkämpfe (F-22)", "finde autonom Bodenziele (F-35)" ... wie das Hersteller macht, spielt doch keine Rolle. Er muss die bestmögliche Lösung finden. Was der Kunde deklarieren muss, ist wie lange das Gerät ohne Tanker auskommen muss, wie teuer der Unterhalt sein darf. Der Rest sollte man nicht vorgeben. Wenn die USAF etwas vorgibt, muss z.B. leider immer ein Pilot drin sein, weil es einfach ein Dogma ist. Drohnen gäbe es in den USA nicht, wenn nicht CIA und Army frei von diesen Dogmen wären.
Sind nach der Vergabe an den Sieger der Ausschreibung im Verfahren Fehler gemacht worden und diese werden aufgrund einer Klage eines unterlegenen Bieters durch die Kontrollinstanz (zuständige Gremium / Gericht des Verfahrens) bestätigt, dann wird der Auftrag an den Sieger durch dieses aufgehoben. Siehe Tanker Ausschreibung.
Ja, stimmt. Aber das sagt noch nichts aus, wie eng du den Rahmen steckst. Beim Tanker ging es glaub primär darum, wie die transportierte Tonnage an Kerosin aufgerechnet wurde. Je nach Sichtweise bevorteilte das einmal das kleinere Flugzeug von Boeing, mal das grössere von Airbus. Wenn so was im Vertragswerk drin steht, ist es klar dass man das einklagen kann.
Da geht es tatsächlich um sehr formale Sachen.
Es ist einfach eine Regel die du im Wettbewerb aufstellst. Das bestimmt der Kunde wie eng er das Regelwerk strickt und ist keinesfalls immer gleich.
Im Grunde aber muss der Auftraggeber nachweisen, warum Bieter X die Ausschreibung gewonnen hat und nicht y.
Dann erklär mir jetzt wie du exakt misst, ob jetzt die Bodenangriffselektronik von Konkurrent X im Wettbewerb gegen Y abgeschnitten hat? Du kannst elementar wichtige Komponenten im Kampfflugzeugbau mit deinen Paragraphen nicht messen, weil du a) nichts davon verstehst und b) vom technischen Neuland selbstverständlich im Voraus kein Regelwerk welches zur gerechten Benotung führen könnte, schreiben kannst. Das ist völlig illusorisch.
Und eben dieses Verfahren und die vergleichbar nachzuweisende Bewertungsmatrix aller Entwürfe aller Bieter muss in Ordnung sein.
Diese Matrix sagt nicht viel mehr aus, als wie du diesen Part im Gesamten gewichtest. 50%, 20%, was auch immer.
Das sagt aber noch nichts aus, welchen Funktionsumfang die Bodenangriffselektronik hat. Wenn du im 1000km/h Jet die Ziele auch am Boden dann automatisch auffassen, kategorisieren und bekämpfen kannst, bist du sicher um den Faktor 10 effizienter in der Bodenzielbekämpfung als mit den limitierten Legacy-Jets die auf externe Zielzuweisung angewiesen sind. Solche Dinge bestimmen den Kampfwert eines Mehrzweckkampfflugzeugs, sicher nicht ob der Lastfaktoren 0.5g von der Vorgabe im Pflichtenheft abweicht. Ich schliesse es nicht aus, dass auch so bewertet wird, aber das wäre natürlich fahrlässig wenn solche Kriterien die Auswahl entscheiden würden.
Den realen Kampfwert hängt heute dermassen stark von der Software ab, dass man mit diesen Rahmenparametern die in einer Ausschreibung definiert werden, nicht weit kommt. Du kannst fordern, dass dein Radar 300km Reichweite besitzen muss. Das sagt aber noch nichts darüber aus, wie gut die Software die Sensorergebnisse auflöst. Erst mit der Software bekommt man die Güte in die Waffensysteme rein. Du kannst immer sagen, ich fordere diesen max. physischen Leistungswert, aber damit kommst du nirgends hin. Ob die Rakete sich nicht stören lässt, ist viel wichtiger als diese max. Reichweite, max. Schubstärke, max. Kurvengeschwindigkeit ... .
Nachweise für das Funktionieren der eingereichten Entwürfe sind in dem Stadium ja nur zum Teil verfügbar.
Ja, da geb ich dir Recht. Aber das spricht eben gegen deine These von diesen Kriterien die man zum Voraus definiert und dann als entscheidend im Wettbewerb deklariert. Grad bei Kampfflugzeugen sind ganz andere Dinge wichtig, wie stealthy die Konstruktion ist, wie teuer der Unterhalt ist, das bestimmt schlussendlich wie viele Maschinen du auch betreiben kannst.
Insoweit zeigt das schon, dass dies und die Produktion und damit die Umsetzung des Entwurfes zwei völlig verschiedene Paar Schuhe sind.
Du musst mit einem schlüssigen Konzept überzeugen. Z.B. wie dein Stealthkampfflugzeug trotz aktiver Suche nicht entdeckt werden kann. Als Beispiel das LPI-Radar, das ist viel wichtiger, als ob jetzt der Raptor noch 2 Grad mehr Kurvengeschwindigkeit im Dogfight erreicht. Du kannst doch nicht zum Vorherein in die Ausschreibung den Part der aktiven Suche mit Regeln genau abstecken, weil du in der Ausschreibung als Militär nicht mal begreifst was in der Stealth-Ära wirklich wichtig ist. Du solltest da nur die Aufgabe "Luftkampf" abstecken. Es wird eben leider viel zu viel abgesteckt, siehe Raptor. Dass man in der Stealth-Ära noch ein Kurvenmonster auf den Platz stellen muss, ist wirklich ein Pilotenfurz. Dass aufgrund des riesigen Triebwerksanteils die Reichweite derart geschrumpft ist, war wohl Nebensache.
Wenn im Nachgang die geforderten und auch wiederum überprüfbaren Punkte/Eigenschaften/Parameter usw. der Ausschreubung nicht hinreichend erfüllt worden sind oder werden können, kann kein unterlegener Bieter aus dem seinerzeit stattgefundenen Vergabeverfahren mehr eingreifen, weil Klagefrist verstrichen oder die Klage abgewiesen worden ist. Wie eben bei der F-35, Eurofighter und und und, quasi bei eigentlich jedem Großprojekt.
Was in der F-35 an neuer Bodenangriffselektronik, Selbstschutz, Sensorfusion eingeführt wird, ist einfach herausragend. Das stand ganz bestimmt nicht im Pflichtenheft drin. Das Flugzeug muss kämpfen können, das ist doch kein Quartett wo man die physischen Leistungsdaten abhackt. Das ist heute das Unwichtigste von allem, das kann jeder Hersteller erfüllen.