Da Interesse besteht, hier der Artikel von gestern auf shz.de
"Vor dem Niebüller Amtsgericht musste sich ein 34-Jähriger wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr und versuchter gefährlicher Körperverletzung verantworten. Es hätte in einer Gemeinde nahe an der Grenze zu Dänemark im September 2023 zu einer Katastrophe kommen können, als ein Mann eine Bundeswehrmaschine mehrfach mit einem Ultra-Laserpointer blendete.
Der Vorfall ereignete sich am Freitag, dem 15. September 2023, gegen 23 Uhr: Zu diesem Zeitpunkt war das Dornier-Propellerflugzeug der Bundeswehr mit drei Besatzungsmitgliedern auf einem Routineflug in Richtung Nordsee unterwegs.
In der Verhandlung war das Geschehen noch einmal gründlich erörtert worden: Dazu wurde auch ein Video gezeigt, das aus dem Flugzeug aufgenommen worden war und beweist, mit welcher Intensität der Lichtstrahl immer wieder Maschine und Besatzung traf. Der Angeklagte bestätigte, dass er sich an diesem Abend in seinem Garten befand, als sich das Flugzeug genähert habe.
Der neu angeschaffte, extrem starke Laserpointer der höchsten Klasse 4 lag auf dem Tisch. Er habe mehrfach versucht, das Flugzeug zu blenden, ohne aber nach eigener Schilderung wahrzunehmen, ob ihm dies gelinge. Ihm seien grundsätzlich die möglichen Folgen seines Handelns nicht bewusst gewesen. „Ich weiß es nicht“, antwortete der Südtonderaner auf mehrfache Nachfrage des Gerichts. Die Anschaffung via Internet habe er kurz zuvor eher zufällig getätigt, „weil andere das auch haben“. Gleichwohl hatte er die Handhabung von Laserpointern bei anderen Anlässen im Ort beobachtet.
Die Staatsanwaltschaft sah in seinem Handeln einen Vorsatz, da die Wirkung eines Laserpointers dem Täter bekannt war. Zudem habe es auf dem Gerät entsprechende Warnbeschriftungen über die enorme Weitreiche und Stärke gegeben.
Das Gericht verurteilte den nicht vorbestraften Mann zu einer Geldstrafe von 900 Euro, gemäß der Richtlinie für Bürgergeldempfänger. Strafmildernde Umstände kamen hinzu: Der Mann zeigte sich geständig und bereute sichtlich seine Tat. Er entschuldigte sich noch im Gerichtssaal beim Flugzeugführer, der als Zeuge geladen war.
Das Gericht kam in seinem Urteil zu dem Schluss, dass der Mann eine Verletzung der Augen und eine Gefährdung des Luftverkehrs zumindest „billigend in Kauf genommen habe“. „Wer sich so ein Ding kauft, weiß, was man damit anrichten kann“, sagte die Richterin in ihrem Schlusswort. Der Angeklagte nahm das Urteil an, sodass es rechtskräftig wird.“
shz.de vom 21.05.2025