Verurteilung wegen versuchter Gefährdung des Luftverkehrs

Diskutiere Verurteilung wegen versuchter Gefährdung des Luftverkehrs im News aus der Luftfahrt Forum im Bereich Aktuell; SHZ berichte heute, dass gestern ein 34-jähriger vor dem Amtsgericht in Niebüll wegen versuchter Gefährdung des Luftverkehrs zu einer Geldstrafe...
Togge

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SHZ berichte heute, dass gestern ein 34-jähriger vor dem Amtsgericht in Niebüll wegen versuchter Gefährdung des Luftverkehrs zu einer Geldstrafe von 900 € verurteilt wurde. Er hat am 15. September 2023 nachts den Piloten einer DO 228 ML des Marinefliegergeschwaders 3 mit einem Laser der Klasse 4 geblendet. Die Geldstrafe fiel niedrig aus, da der Angeklagte Bürgergeldempfänger ist. Das Flugzeug dient der Entdeckung und Dokumentation von Umweltverschmutzungen in Nord- und Ostsee. Gelegentlich kommt es vor, dass bei Überwachungsflügen entlang der Grenze zu Dänemark von der Ostsee zur Nordsee geflogen wird. Die Bundeswehr betreibt zwei dieser Flugzeuge. (Foto vom Flugtag in Nordholz 2013)
 
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lutz_manne

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Mich würde die Argumentation interessieren, wieso es nur eine versuchte Gefährdung und keine Gefährdung war.
Die Piloten werden es doch bemerkt haben, von dem Laser getroffen worden zu sein. Dadurch entsteht schon mal eine Ablenkung und dadurch widerum eine Gefährdung.

Im Netz hab ich nicht finden können, war wohl aus der gedruckten Zeitung?
 
Showtime 100

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Mich würde die Argumentation interessieren, wieso es nur eine versuchte Gefährdung und keine Gefährdung war.
Die Piloten werden es doch bemerkt haben, von dem Laser getroffen worden zu sein. Dadurch entsteht schon mal eine Ablenkung und dadurch widerum eine Gefährdung.

Im Netz hab ich nicht finden können, war wohl aus der gedruckten Zeitung?
Versuch heißt im juristischen Sinne, dass eine Tat mit Vorsatz begonnen wurde, aber die (beabsichtigte) Folge nicht eingetreten ist. Ich frage mich aber, warum das nicht zusätzlich eine versuchte schwere Körperverletzung nach § 226 StGB ist. Laserklasse 4 (!) ist die höchste, so ein Laser verursacht nicht nur schwerste Augenschäden / Erblindung, sondern auch Verbrennungen auf der Haut. Das sind Geräte, die normalerweise z. B. zur Metallbearbeitung oder in der Wissenschaft verwendet und in abgesicherten Räumen betrieben werden. Da fragt man sich zudem, wo der Vogel sowas her hat...
 
lutz_manne

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Ok, damit müsste man doch aber wissen was die Absicht gewesen ist? Und das kann in diesem Fall nur aus einer Aussage des Täters entnommen werden, der ja am Ende alles mögliche sagen/behaupten kann.
Nehmen wir an, er wollte die Piloten nur stören, dann hat er das bestimmt geschafft. Wenn er gesagt hat, er wollte das Flugzeug zum Absturz bringen, dann hat er es nicht geschafft, aber es in Kauf genommen.
Oder deute ich das falsch?
 
Cadrach

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Okay, ganz kurz, weil sonst off topic.

1. @ Lutz Manne #2: Der § 315 StGB fordert eine "konkrete Gefährdung"; d. h. ein Schadenseintritt steht "unmittelbar bevor". Ablenkung ist noch keine konkrete Gefährdung, deshalb Versuchshandlung.
2. @ Showtime 100, #3: Versuchte schwere KV nach § 226 StGB setzt Vorsatz bezüglich der Körperverletzung voraus, also "ich will einen Menschen verletzten". Billigend in Kauf nehmen ist zwar "bedingter Vorsatz", setzt dafür allerdings eine gewisse Einsichtsfähigkeit ins eigene Handeln voraus. Das wiederum setzt ein bisschen Hirn voraus, an dem es aber hier wohl ziemlich haperte. Sonst hätte der Täter wohl eher seine Katze mit dem Laser verrückt gemacht. In jedem Falle dürfte eine solche KV aber vom schwerer wiegenden Vorwurf des "gefährlichen Eingriffs" konsumiert werden, wie die Juristen sagen. Salopp gesagt, ist der Vorwurf der KV dann im Gef. Eingriff "mit drin"
3. @ Lutz Manne #4: Der Täter kann/darf viel sagen, wenn der (Gerichts)tag lang ist. Das wird man in der Regel mit objektiven Feststellungen abgleichen und beurteilen (müssen). Wenn der intellektuell eher dünn angerührt ist (was ich stark vermute), geht es wie im vorliegenden Fall aus. Aber im Grunde fasst Du es sinngemäß richtig zusammen. Allerdings: Wenn er sagen sollte, er wollte einen Absturz herbei führen, wäre das direkter Vorsatz. Billigende Inkaufnahme heißt, "ich weiß dass es passieren kann, will es zwar nicht, ist mir aber scheißegal..." Und bei diesem indirekten Vorsatz ist halt der Schlüssel das "ich weiß, dass das passieren kann..."
 
pok

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In einem Land, in dem auch ein Messerangriff auf einen Polizisten nicht zur Haft führt, sind 900 Euro für das Richten eines Klasse 4 Lasers auf ein militärisches Luftfahrzeug im Einsatz eigentlich verhältnismäßig.

Und wer weiß, vielleicht macht er so etwas ja sowieso nicht noch einmal, denn als Sozialhilfeempfänger ist ja sicher dem Staat und dem Steuerzahler gegenüber grundsätzlich dankbar und positiv gegenüber eingestellt.

 
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Da Interesse besteht, hier der Artikel von gestern auf shz.de

"Vor dem Niebüller Amtsgericht musste sich ein 34-Jähriger wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr und versuchter gefährlicher Körperverletzung verantworten. Es hätte in einer Gemeinde nahe an der Grenze zu Dänemark im September 2023 zu einer Katastrophe kommen können, als ein Mann eine Bundeswehrmaschine mehrfach mit einem Ultra-Laserpointer blendete.

Der Vorfall ereignete sich am Freitag, dem 15. September 2023, gegen 23 Uhr: Zu diesem Zeitpunkt war das Dornier-Propellerflugzeug der Bundeswehr mit drei Besatzungsmitgliedern auf einem Routineflug in Richtung Nordsee unterwegs.

In der Verhandlung war das Geschehen noch einmal gründlich erörtert worden: Dazu wurde auch ein Video gezeigt, das aus dem Flugzeug aufgenommen worden war und beweist, mit welcher Intensität der Lichtstrahl immer wieder Maschine und Besatzung traf. Der Angeklagte bestätigte, dass er sich an diesem Abend in seinem Garten befand, als sich das Flugzeug genähert habe.

Der neu angeschaffte, extrem starke Laserpointer der höchsten Klasse 4 lag auf dem Tisch. Er habe mehrfach versucht, das Flugzeug zu blenden, ohne aber nach eigener Schilderung wahrzunehmen, ob ihm dies gelinge. Ihm seien grundsätzlich die möglichen Folgen seines Handelns nicht bewusst gewesen. „Ich weiß es nicht“, antwortete der Südtonderaner auf mehrfache Nachfrage des Gerichts. Die Anschaffung via Internet habe er kurz zuvor eher zufällig getätigt, „weil andere das auch haben“. Gleichwohl hatte er die Handhabung von Laserpointern bei anderen Anlässen im Ort beobachtet.

Die Staatsanwaltschaft sah in seinem Handeln einen Vorsatz, da die Wirkung eines Laserpointers dem Täter bekannt war. Zudem habe es auf dem Gerät entsprechende Warnbeschriftungen über die enorme Weitreiche und Stärke gegeben.

Das Gericht verurteilte den nicht vorbestraften Mann zu einer Geldstrafe von 900 Euro, gemäß der Richtlinie für Bürgergeldempfänger. Strafmildernde Umstände kamen hinzu: Der Mann zeigte sich geständig und bereute sichtlich seine Tat. Er entschuldigte sich noch im Gerichtssaal beim Flugzeugführer, der als Zeuge geladen war.

Das Gericht kam in seinem Urteil zu dem Schluss, dass der Mann eine Verletzung der Augen und eine Gefährdung des Luftverkehrs zumindest „billigend in Kauf genommen habe“. „Wer sich so ein Ding kauft, weiß, was man damit anrichten kann“, sagte die Richterin in ihrem Schlusswort. Der Angeklagte nahm das Urteil an, sodass es rechtskräftig wird.“

shz.de vom 21.05.2025
 
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In einem Land, in dem auch ein Messerangriff auf einen Polizisten nicht zur Haft führt,
Hast Du Dir den Artikel durchgelesen? Wohl nicht, denn einen Messerangriff gab es so offenbar nicht. Auch wenn das Verhalten des Täters nicht zu entschuldigen ist. Aber ebenso war das Verhalten des Polizisten auch nicht ok.

Das Gericht verurteilte den nicht vorbestraften Mann zu einer Geldstrafe von 900 Euro
War auch mal betroffen und dem jugendlichen Täter, den die Polizei dank schneller Schilderung über Funk noch am Tatort festnehmen konnte, kostete das 1000€

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pok

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Hast Du Dir den Artikel durchgelesen? Wohl nicht, denn einen Messerangriff gab es so offenbar nicht. Auch wenn das Verhalten des Täters nicht zu entschuldigen ist. Aber ebenso war das Verhalten des Polizisten auch nicht ok.



War auch mal betroffen und dem jugendlichen Täter, den die Polizei dank schneller Schilderung über Funk noch am Tatort festnehmen konnte, kostete das 1000€

C80
Wenn ich etwas zitiere, kenne ich natürlich den Inhalt und wie gesagt passt im Verhältnis ja auch zueinander.

In den meisten zivilisierten und auch den weniger zivilisierten Ländern der Erde führten beide Taten zu höheren Strafen und auch zu Untersuchungshaft / Kaution mit strengen Auflagen vor dem Prozess.
 
lutz_manne

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Wenn ich etwas zitiere, kenne ich natürlich den Inhalt und wie gesagt passt im Verhältnis ja auch zueinander.

In den meisten zivilisierten und auch den weniger zivilisierten Ländern der Erde führten beide Taten zu höheren Strafen und auch zu Untersuchungshaft / Kaution mit strengen Auflagen vor dem Prozess.
Und in diesen Ländern gibt es daher im Vergleich zu Deutschland weniger Straftaten?
 
pok

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Das weiß ich nicht, aber ein Täter der inhaftiert ist gefährdet sicher keine Mititärflugzeuge oder Polizisten.
 
Chopper80

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Das weiß ich nicht, aber ein Täter der inhaftiert ist gefährdet sicher keine Mititärflugzeuge oder Polizisten.
Komische Logik!
Dann hätte man also in diesen beiden Fällen mit einem Blick in die Glaskugel die Täter schon vor der Tat verhaften müssen? :whistling: Zumindest der Typ mit dem Laserpointer war polizeilich noch nie aufgefallen, bei dem anderen weiß ich es nicht.

C80
 
Redrum

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Er meint wahrscheinlich, dass man Wiederholungstäter ausschließt. Dies ist aber ganz allgemein das Privileg der Todesstrafe.
 
pok

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Ich denke, da ihr nicht verstehen wollt, können wir hier Schluss machen.
Weder habe ich die Todesstrafe erwähnt, noch präventive Strafverfolgung.
Seltsame Gedankengänge habt ihr beiden.
 
Packersmojawe

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Die 900 EUR hätten auch 9000 EUR sein können, da sie der BG Empfänger eh nicht zahlen wird und sie wieder mal zu Lasten der arbeitenden Bevölkerung gehen. Unglaublich dass so ein Mensch sich überhaupt einen derartigen Laser leisten kann, oder ist das Bürgergeld einfach zu hoch ?? :-)
Die nächste Frage wäre warum er so etwas tut ? Mit Langeweile kommt man eben auf dumme Gedanken, parallel dazu frage ich mich, warum gehen junge Menschen mit einem dicken Messer in der Tasche nach draußen ? Um Äpfel zu schälen ? pok hat die richtigen Gedankengänge, man muß aber ein wenig zwischen den Zeilen lesen... :-)
 

jackrabbit

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Moin,

Die 900 EUR hätten auch 9000 EUR sein können, da sie der BG Empfänger eh nicht zahlen wird und sie wieder mal zu Lasten der arbeitenden Bevölkerung gehen.

pok hat die richtigen Gedankengänge, man muß aber ein wenig zwischen den Zeilen lesen... :-)
Wir leben hier in einer Demokratie und der Täter wurde von einem Gericht verurteilt.
Der Wunsch nach härteren Strafen ist nichts Neues - die demokratischen Wege diese durchzusetzen sind ja offen.

US-amerikanische Meinungen sollten für uns in Europa inzwischen nicht mehr der Maßstab sein.
„Leader of the free world“ und „Land of the free“ hat sich ja schnell und gründlich erledigt.


Grüße
 
JohnSilver

JohnSilver

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Ich denke, da ihr nicht verstehen wollt, können wir hier Schluss machen.
Weder habe ich die Todesstrafe erwähnt, noch präventive Strafverfolgung.
Seltsame Gedankengänge habt ihr beiden.
Nun, nach Deiner Logik müsste das Land mit der höchsten Häftlingsrate (Häftlinge pro 100000 Einwohner) die geringste Kriminalität haben.
Da die USA unter den "westlichen" Ländern mit Abstand die höchste Häftlingsrate hat, sollte bei Euch ja - überspitzt gesagt - kaum Kriminalität vorkommen.


Das Gegenteil ist der Fall, unter den "westlichen Ländern hat nur Frankreich und Belgien ein höhere Kriminalität.


Aber ich glaube, wir kommen hier vom Thema ab. :wink2:
 

alois

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In den USA sitzen 1,8 Mio Menschen im Knast. Das bedeutet, dass 16% aller Menschen weltweit die im Knast sitzen in den USA einsitzen. Wollen wir solche Verhältnisse? Soll das unser Vorbild sein? Ich denke nicht. Pok verschone uns mit dein Law and Order Gewäsch. Pass lieber auf, dass dich die ICE Leute nicht auch noch erwischen und aus deinem gelobten Land abschieben.
 
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