Hallo und guten Abend in die Runde,
vielleicht hilft es dem Gepard weiter, wenn ich aus dem Buch von Dr. Hans Rost, "So waren wir ... , Episoden aus dem Leben eines Jagdfliegerausbildungsgeschwader der ehemaligen NVA Luftstreitkräfte der DDR" in Bezug auf seine Frage zitiere:
S. 138, Kapitel: Jede fliegerische Laufbahn geht einmal zu Ende
"Einmal aber kommt der Tag an dem man sich entscheiden muss. Im Laufe der letzten Jahre waren doch Alterserscheinungen aufgetreten, die Augen hatten nachgelassen, man darf nicht mehr katapultieren, der Blutdruck steigt, oder auch andere Gründe, die es ratsam scheinen lassen zumindest die Fliegerei in der Ausbildung auf Jagdflugzeugen an den brühmten Nagel zu hängen.Ausschlaggebend war dabei natürlich,ob man seiner Verpflichtungzu einer 25-jährigen Dienstzeit nachgekommen ist. ...... Ein Jahr vor seiner Entlassung musste man seine Kündigung einreichen. Ich habe es getan. es gab mehrere Gründe dafür. Meine 25- jährige hatte ich absolviert. Meinen höchsten Dienstgrad lauf Dienstlaufbahnordnung hatte ich erreicht. Seit zwei Jahren durfte ich laut FMK-Beschluß nur noch auf eigene Verantwortung katapultieren. .... Einige meiner Kameraden mit denen ich Jahrzehnte zusammen gedient hatte, reichten ebenfalls ihre Entlassung aus verschiedenen Gründen ein. .... Mit allen Entlassungskandidaten wurden dann im Verlaufe des Jahres noch einige Gespräche geführt über ihre Beweggründe zu diesem Schritt. Wenige nahmen im Ergebnis der Gespräche ihre Kündigung zurück. Im Verlaufe des Jahres bekam jeder Entlassungskandidat in Offiziersdienststellung eine Einladung vom 1. Sekretär der SED Parteikreisleitung. In einem offenem und freundschaftlichem Gespräch hörte er sich die Beweggründe für das Entlassungsersuchen an. Er fragte nach der persönlichen erreichten Qualifikation und dem Wunsch nach einem Einsatz im zivilen Bereich nach der Entlassung. Jeder von uns bekam eine Reihe von Stellenangeboten im Bereich der Wirtschaft, den kommunalen Organen oder auf Parteiebene. Da alle von uns einen Fach- bzw. Hochschulabschluß nachweisen konnten, kam ein Einsatz auf mittlerer Leitungsebene in Frage. Nach einigen Wochen Bedenkzeit fand dann ein zweites Gespräch statt, wo man sich entscheiden musste. Jeder konnte sich auch natürlich in seinem Heimatort eine Stelle suchen. Ein Zwang, eine Stelle im Kreis anzunehmen, bestand nicht. Bedingung war jedoch, dass jeder 3 Monate vor der Entlassung eine Stelle nachweisen musste, sonst wäre es am 30. November nicht zur Entlassung gekommen. Es war auf jeden Falle gesichert, dass der Entlassene nahtlos eine Tätigkeit aufnehmen konnte. Natürlich war auch die Abteilung Kader der Offiziershochschule und die Geschwaderleitung daran interessiert, dass allesproblemlos verlief und gab entsprechende Unterstützung."
P.S. Einiges, nicht Uninteressantes, habe ich weggelassen, ich habe mich beim Zitieren an der Fragestellung orientiert. Der letzte Flug des Dr. Rost fand am 28.11.1977 statt, ob der Verlauf der Entlasssung in der späteren Jahren vielleicht anders lief... ?