Was hat ein NVA-Pilot nach Ablauf seiner 25 Jahre Dienstzeit gemacht?

Diskutiere Was hat ein NVA-Pilot nach Ablauf seiner 25 Jahre Dienstzeit gemacht? im NVA-LSK Forum im Bereich Einsatz bei; Ich konnte hier im Forum viel über die Ausbildung der NVA-Piloten lesen und über den Dienst in der Truppe. Aber was für einen Weg hatte ein...
Gepard

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Ich konnte hier im Forum viel über die Ausbildung der NVA-Piloten lesen und über den Dienst in der Truppe. Aber was für einen Weg hatte ein NVA-Pilot vor sich, wenn er nach 25 Jahren aus der NVA ausschied. Sagen wir er ist 1960 eingetreten und bekam 1985 seinen Abschied.
Konnte er dann zur Interflug gehen und dort Passagierflugzeuge fliegen oder wurde er Agrarflieger oder wurde er Fluglehrer bei der GST oder war ein Weg ganz außerhalb der Fliegerei üblich?
 
FREDO

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Möglicherweise ist er nicht ausgeschieden, sondern im Stabsdienst verblieben, oder als Lehroffizier etc in ein Ausbildungsgeschwader/Akademie? Ahehm, ab 1990 wäre dann ja wohl ohnehin nur noch eine Zivilverwendung in Frage gekommen. vermute mal, letzter Dg dann mindestens Maj, OSL oder gar Ob. Und in der NVA brauchte ja ausgebildete und studierte Fachleute von der Akademie, die hat man nicht so einfach "weggegeben". Und Interflug oder GST waren ja auch möglich, allerdings wohl nicht mehr aktiv, sondern auch eher Leitungstätigkeit... Du mußt auch immer dran denken, daß dein Beispiel ja ca. Jg. 1942 war und bei deinem Austrittsalter schon Mitte 40 mit etlichen Jahren Erfahrungen im "Innendienst"... Typengenehmigung wäre dann auch nochmal mit Studium etc verbunden gewesen und Erfahrungen sammeln. Das sah dann das entsprechende Kaderorgan doch sehr differenzierter... (IMHO)

PS. Und nach 1990 standen ihm dann wieder alle anderen Wege offen
 
radist

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Ja, aber die Zahl Dere bei FWD hielt sich doch in Grenzen.
 
Cirrus

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Einige konnten als Zivilangestellte im Bereich des Simulators weiterarbeiten. Sowohl in Bautzen als auch in Preschen kann ich mich an solche Fälle erinnern.
 
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jenser

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Hallo und guten Abend in die Runde,
vielleicht hilft es dem Gepard weiter, wenn ich aus dem Buch von Dr. Hans Rost, "So waren wir ... , Episoden aus dem Leben eines Jagdfliegerausbildungsgeschwader der ehemaligen NVA Luftstreitkräfte der DDR" in Bezug auf seine Frage zitiere:
S. 138, Kapitel: Jede fliegerische Laufbahn geht einmal zu Ende
"Einmal aber kommt der Tag an dem man sich entscheiden muss. Im Laufe der letzten Jahre waren doch Alterserscheinungen aufgetreten, die Augen hatten nachgelassen, man darf nicht mehr katapultieren, der Blutdruck steigt, oder auch andere Gründe, die es ratsam scheinen lassen zumindest die Fliegerei in der Ausbildung auf Jagdflugzeugen an den brühmten Nagel zu hängen.Ausschlaggebend war dabei natürlich,ob man seiner Verpflichtungzu einer 25-jährigen Dienstzeit nachgekommen ist. ...... Ein Jahr vor seiner Entlassung musste man seine Kündigung einreichen. Ich habe es getan. es gab mehrere Gründe dafür. Meine 25- jährige hatte ich absolviert. Meinen höchsten Dienstgrad lauf Dienstlaufbahnordnung hatte ich erreicht. Seit zwei Jahren durfte ich laut FMK-Beschluß nur noch auf eigene Verantwortung katapultieren. .... Einige meiner Kameraden mit denen ich Jahrzehnte zusammen gedient hatte, reichten ebenfalls ihre Entlassung aus verschiedenen Gründen ein. .... Mit allen Entlassungskandidaten wurden dann im Verlaufe des Jahres noch einige Gespräche geführt über ihre Beweggründe zu diesem Schritt. Wenige nahmen im Ergebnis der Gespräche ihre Kündigung zurück. Im Verlaufe des Jahres bekam jeder Entlassungskandidat in Offiziersdienststellung eine Einladung vom 1. Sekretär der SED Parteikreisleitung. In einem offenem und freundschaftlichem Gespräch hörte er sich die Beweggründe für das Entlassungsersuchen an. Er fragte nach der persönlichen erreichten Qualifikation und dem Wunsch nach einem Einsatz im zivilen Bereich nach der Entlassung. Jeder von uns bekam eine Reihe von Stellenangeboten im Bereich der Wirtschaft, den kommunalen Organen oder auf Parteiebene. Da alle von uns einen Fach- bzw. Hochschulabschluß nachweisen konnten, kam ein Einsatz auf mittlerer Leitungsebene in Frage. Nach einigen Wochen Bedenkzeit fand dann ein zweites Gespräch statt, wo man sich entscheiden musste. Jeder konnte sich auch natürlich in seinem Heimatort eine Stelle suchen. Ein Zwang, eine Stelle im Kreis anzunehmen, bestand nicht. Bedingung war jedoch, dass jeder 3 Monate vor der Entlassung eine Stelle nachweisen musste, sonst wäre es am 30. November nicht zur Entlassung gekommen. Es war auf jeden Falle gesichert, dass der Entlassene nahtlos eine Tätigkeit aufnehmen konnte. Natürlich war auch die Abteilung Kader der Offiziershochschule und die Geschwaderleitung daran interessiert, dass allesproblemlos verlief und gab entsprechende Unterstützung."
P.S. Einiges, nicht Uninteressantes, habe ich weggelassen, ich habe mich beim Zitieren an der Fragestellung orientiert. Der letzte Flug des Dr. Rost fand am 28.11.1977 statt, ob der Verlauf der Entlasssung in der späteren Jahren vielleicht anders lief... ?
 
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