Wettbewerb 2020 Regel und Thema

Diskutiere Wettbewerb 2020 Regel und Thema im Wettbewerb 2020 - Wasserflugzeuge & Flugboote Forum im Bereich Wettbewerb; Ich denke mal, die beiden heben sich dann gegenseitig auf....:biggrin: Nein, im Ernst, gemeint ist doch damit wohl "mehrere Modelle in einer...

Welches Thema für 2020


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Norboo

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Alien
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genau, deswegen sollte das auch so formuliert werden. Mir geht es doch nur darum, ein eindeutiges Regelwerk zu schaffen. Berufsbedingte Macke....
 
bolleken96

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So war es und so bleibt es. In den Regeln wird es entweder von AE oder mir vermerkt. Das wollte ich auch mit dem "Nein" eben ausdrücken.
 
AE

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Alien
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Sinn der Formulierung ist:
Unsere Supermodellbauer rücken mit allem an was ihr Leistungsspektrum zu bieten hat -> einer räumt alles ab. Das soll damit verhindert werden. Jeder gewinnt nur einen Preis, damit andere auch eine Chance haben. Der "Sieger" aller Kategorien darf sich gern in die Signatur schreiben "Meister aller Klassen", aber auch die virtuellen Preise sollen doch breit gestreut werden. Deshalb auch: bei Puktgleichheit => mehr Preise. Dass ein User nur einen Preis gewinnt, da er bei mehreren super platziert war, hatten wir schon und macht die Auswertung nicht ganz einfach.

Mehrere Modelle, ohne Anzahl- oder Kategorienbeschränkung, das Bestplazierte gewinnt. Schwierig wird es, wenn einer mehrere Zweite Plätze hat. Welcher zählt und in welcher Kategorie rücken andere User auf.

Ich nehme wie immer nicht teil. Also investiert das Vertrauen in meine "Neutralität". Ich will es mir doch mit keinem verscherzen.
Und dran denken, es bekommt jeder einen "Pokal". Also übertreibt es nicht. Bei ungeregelten Sachverhalten wird eine Regel eingeführt.

Bitte investiert in den Bastelspaß und nicht in Pseudojuristerei.
 
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somvet0815

somvet0815

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Frage: ich möchte mich mit 2 Modellen für den Wettbewerb anmelden, die ich parallel bauen werde. Kann ich die in einen Baubericht packen oder ist für jedes Modell zwingend ein Einzelbericht notwendig? Rollout wäre dann natürlich jedes Modell einzeln.

Beste Grüße von der Ostsee
Hendrik
 
Rapier

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Bisher lag vor jedem Rollout ein eigener, separater Baubericht. Wird sonst zu unübersichtlich.
 
somvet0815

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Ok, dann mach ich zu jedem Modell ein Bericht, danke.
 
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Swordfish

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8. Die Verwendung von Zurüstteilen oder Umbausets sowie anderem Zubehör oder selbsterstellten Teilen ist ohne Einschränkungen erlaubt.
Ich denke das sollte nach den Regeln erlaubt sein!
 
Rock River

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Wenn man noch grübelt, eventuell teilzunehmen - wäre ein Wasserflugzeug auf einem Schiffskatapult zulässig? Evtl. mit Besatzung, aber ohne Außenfiguren oder sonstiges. Oder gilt das schon als Diorama?
 
F-16

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Wenn das Katapult nicht im Bausatz des Flugzeuges enthalten ist wäre es für mich ein Diorama.
 
airforce_michi

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Ein ganzes Katapult finde ich schon ziemlich "drüber"... (Aber Obacht! Das ist nur meine Meinung)

Das entsprechende Modell läßt sich sicher auch ohne bauen und präsentieren, so wie andere z.B. ohne Landungssteg... :wink2:

Was soll es denn werden Ingo, Fw 200 in 1:48? Dann will ich das sehen... :w00t:

Das Rollout der Modelle hat auf neutralem Hintergrund ohne weitere Nebenmodelle zu erfolgen - es sei denn, dass diese unmittelbar dazu gehören und Bestandteil des Modells sind (z.B. Einstiegleiter sowie Transportgestelle für Triebwerk und/oder Rumpfheck)
Wenn das Katapult nicht im Bausatz des Flugzeuges enthalten ist wäre es für mich ein Diorama.
Und wenn es enthalten ist, dann nicht..? :S_gruebel:
 
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Rock River

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OK - vielleicht ist ein Katapult in der Tat etwas 'too much'; zumal selbiges ja nochmal ein völlig eigenständiges Modell ist.
Und stimmt: Es geht ja auch ohne. Aufs Katapult kann der Flieger ja später auch noch.
 
Rapier

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Und wenn es enthalten ist, dann nicht..? :S_gruebel:
Genau. Ich (privat subjektiv) meine, der geneigte Modellbauer sollte den von ihm im Wettbewerb vorgestellten Bausatz - aber auch nur diesen - vollständig bauen können. Wer also z. B. so ein altes Schätzchen mit Schleudervorrichtung


dem Wettbewerb zu opfern bereit ist, soll das tun (können). Wer aus Gründen der späten Geburt eben nur die Nachauflage ohne Katapult


sein eigen nennt, muss eben auch ohne auskommen. Dafür lebt der dann eben länger. Hat halt alles seine Vor- und Nachteile im Leben. :wink2:
 
Swordfish

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"Die Verwendung von Zurüstteilen....." soll aber erlaubt sein (siehe post 190).....:whistling:
 
Rapier

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Ein Katapult hat aber m. E. nach mit Zurüstteilen aber nichts mehr zu tun. :wink2: Die von Dir selbst in #190 zitierten, in #1 ausführlich fixierten, Regeln des 2020er Wettbewerbs geben unter

8. Die Verwendung von Zurüstteilen oder Umbausets sowie anderem Zubehör oder selbsterstellten Teilen ist ohne Einschränkungen erlaubt.
hier doch schon einen fast legal definierten Rahmen vor.

Die Ziff. 8 sieht Zurüstteile/Umbausets/selbsterstellte Teile als (anderes) Zubehör an.

Wie für vieles in Deutschland gibt es in § 97 BGB eine - wenn auch sachenrechtlich verankerte - Definition für Zubehör. Auf die können wir hier im Wettbewerb dennoch ohne Weiteres Bezug nehmen, da muss man das Rad nicht nochmal neu erfinden.

Danach wäre das Katapult (schon fraglich, ob bewegliche Sache, da er ja wiederum Teil des tragenden Schiffes war :wink2:) zwar zutreffend kein Bestandteil des Flugzeugs als Hauptsache. Er dient sicher auch dessen Zweck und steht mit ihm in einem dieser Zweckbestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis.

Aber anders als bei den festangebrachten Schwimmern bei Flugzeugen/Auftriebskörpern bei Hubschraubern, ohne die gar kein Wasserbezug und damit eine Tauglichkeit für unseren Wettbewerb hergestellt werden kann, wird das Katapult nur vorübergehend (zum Start vom Schiff) benutzt. Das Katapult schließt aber per se eine Eigenstartfähigkeit des Flugzeugs, anders als bei Starthilfswagen (Ar 234 V-1, Me 163), überhaupt nicht aus. Regelmäßig können sich die Flugzeuge/Hubschrauber nämlich noch aus eigenem Antrieb von der Wasseroberfläche abheben. Das Katapult wird also dazu nicht notwendig gebraucht.

Eine nur vorübergehende Benutzung einer Sache für den Zweck einer anderen begründet aber nicht die Zubehöreigenschaft.

Weiteres Korrektiv wäre, dass eine Sache nicht Zubehör ist, wenn sie im Verkehr nicht als Zubehör angesehen wird. Ein Zusatztank wäre sicher als Zubehör des Flugzeugs anzusehen. Das Katapult ist doch wohl eher als Zubehör vom Schiff anzusehen - oder?

Deshalb sollten wir's beim Katapult wohl doch lieber mit dem Kasteninhalt definieren.:wink2:
 
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Alien
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Danke für die ausführliche Erklärung! :thumbup: Somit wäre auch ein Transportwagen nicht zulässig.....? Wird ja auch nicht zum Abfliegen oder Landen gebraucht, wäre aber ein ideales Standmittel.....!?
 
Rapier

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Na jetzt bin ich aber befangen, Euer Ehren...:love:

Wenn der Meinung "Was im Bausatz ist, ist zu bauen" nicht gefolgt wird, werde ich W2020BB, Aichi M6A1 Seiran, Tamiya, 1:72 den Dockwagen normal weiterbauen, weil er eben aus'm Kasten entspringt, und mache das erforderliche Wertungsbild ohne. So würde Salomon entscheiden...:wink2:
 
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