Flugbeobachter
Berufspilot
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Grundsätzlich, sofern der Hersteller seinen Sitz nicht in Deutschland hat, muss der jeweilige Importeur verfassungsfeindliche Kennzeichen entfernen oder unbrauchbar machen. Die Rechtslage beschränkt sich in diesem Fall allein auf das Gebiet der BRD. Ausländischen Herstellern ist eine rein nationale Gesetzgebung erst mal egal. Anders wäre es, wenn der Paragraf für ganz Europa oder noch viele andere Länder gelten würde. Dann würde die betreffenden Symbole auch niemand herstellen oder Bausätzen beilegen.Die meisten Modellbauhändler aus dem Ausland schneiden ja z. B.die HKs aus den Decalbogen raus (oder macht das der Importeur?), der Bismark-Bausatz mit aufgraviertem HK wurde auch nicht importiert.
Hagewi
Wer selbst aus dem Ausland importiert, müsste die Symbole dann selbst entfernen/unbrauchbar machen.