Quod licet bovi, non licet iovi!?
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Die Variante 2 "zivil registrierte Lfz mit militärischen FLB´s" wird alleine aus Luftfahrtrechtlichen Bestimmungen nicht funktionieren. … da die notwendigen Voraussetzungen gem. JAR-FCL 2 nicht von militärischem Personal erfüllt werden (jedenfalls nicht ohne Umschreibungen, Prüfungen und Schulungen "unter Aufsicht").
Genau das hat einer der Bieter schon
2005 beim 2ten Interessensbekundungsverfahren dem BWB und der HFlgWaS klargemacht und die daraus resultierenden Mehrkosten (inkl. Weiterbildung, Lizenzerhalt, Regenerations- bedarf, Overheadkosten aus ziviler AOC, FTO und TRTO samt Dokumentations- und QM-Wesen, etc., etc.) den Herren betriebswirtschaftlich detailliert vorgerechnet.
Hieraus resultierte ein Zusatzangebot „Balkenkreuz auf die Maschinen, Sale & Lease-Back, mil. Zulassung, mil. Ausbildungspersonal, mil Sprit, mil. Infrastruktur und ziv. BWI- Vertrag“, als wirtschaftlich günstigste Lösung!
Zunächst hieß es, dass man das Lizenz-Problem mal Sorge der Bundeswehr sein lassen solle, diese würde sich schon mit dem LBA(!) einig werden. Dann war aber offenbar bis
Mitte 2007 der „Lernprozess“ der Beschaffer samt HFlgWaS wohl doch noch abgeschlossen, als man ein Teilnehmerverfahren für die BSHS-Kauflösung samt BWI- Vertrag europaweit ausschrieb (Offenbar nach zusätzlich veranlasster „Nachhilfe“ für einige Herren der Bundeswehr durch die EASA?). Nachdem aber zwischenzeitlich
mehr als 5 Jahre vergangen sind, befinden sich diese Herren entweder in anderen Verwendungen, neuen Ämtern oder gar im Ruhestand, und nun geht das gelinde gesagt „Affentheater“ von vorne los!?
Es bleibt zu hoffen, das wenigsten noch in
2012 das „nichtöffentliche Verhandlungsverfahren“ aus
2010 mit den verbliebenen drei ehemals angebotsbereiten Bietern wieder aufgenommen wird!? Man könnte natürlich auch erneut ein europaweites BSHS-Teilnehmerverfahren ausschreiben, nochmals und wahrscheinlich die selbe „Spreu vom Weizen trennen“, dann nochmals ein Jahr über ein Leistungsverzeichnis nachdenken und das macht dann – wie gehabt –
nochmals drei Jahre bis zur Angebotsaufforderung! Der Realisierungsbeginn für das seit
2002 anhängige BSHS-Beschaffungsverfahren wäre damit ca.
Mitte 2017. Allerdings könnte es bis dahin soweit sein, dass 2 der 3 potentiellen Bieter dann "keine Lust mehr haben"(*) und dann greift mangels Wettbewerb die sogenannte "Selbstkostenregelung" samt Offenlegung der internen Kalkulation des Herstellers und des BWI-Vertragspartners. Dann möge bitte die Bundeswehr mit dem übriggebliebenen BSHS-Modell glücklich werden. (feix³)
Auch die Variante 2 „Insourcing“ (aus
2004) und die Variante 4 „Qutsourcing bzw. komplette externe Vergabe“ funktionieren nur sehr bedingt und auch das wurde den Herren Beschaffern schon in
2004 vorgedacht und vor- gerechnet. Was hat ein ziviler Fluglehrer (womöglich noch im „Hawai-Hemd samt Jesus-Latschen“ und auch nicht mit „Jeans, Rolli und Lederjacke“) mit militärischer Taktik, mit der ZDV 20/6 Personelle Auswahlmittel, dem Erlass Erzieherischer Maßnahmen, oder mit der WDO und WBO zu tun? Garnichts! Und so entstand bei den Beschaffern in
2005 die Variante 3, das sogen. „Teilinsourcing“, welches wie HUEY schon schrieb, auch nicht funktionieren kann. Da darf man sich schon fragen, ob da in den Ämtern lauter ehemalige „Wehrersatzdienstleister“ sitzen bzw. saßen?
Man bedenke jeder Grade-Slip nach jeder Flugstunde, jeder Checkflug und jeder Theorietest ist letztendlich eine Laufbahnbeurteilung bzw. ein solcher Beurteilungsbeitrag! Z.B. Übermüdung, Unrasiertheit, dreckige Fliegerstiefel sollen ja auch mal anfallen und zu einem Re-Check, Cross-Check, einer Bordverhandlung (im Ablösefall) kann es ja auch kommen. Ergo bräuchte man in einer zivilen FTO/TRTO neben dem zivilen Ausbilderkader zumindest zusätzlich zwei militärische Gruppenfluglehrer und einen zusätzlichen militärischen Hörsaalleiter (mit zivilen Lizenzen bitte, Rest siehe vorgenannt).
Gruß@all, Vtg-Amtmann
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* es soll 2 Bieter geben, welche auf den BSHS-Auftrag nicht angewiesen sind, sehr wohl aber den Charme des BSHS-Vergabeverfahrens erkannt haben, nämlich ein Monopol - trotz einer bislang "sehr monopolhaltigen BSHS-Leistungsbeschreibung" zu durchbrechen. Es kann also nur noch alles besser werden, fargt sich nur wie lange noch?!