Ja, und Bußgeld folgte auf dem Fuße.
http://www.flugzeugforum.de/threads/30168-Verfassungswidrige-und-verfassungsfeindliche-Kennzeichen-und-Symbole
weiteren Schwachsinn: wer Hakenkreuze durchstreicht wird auch verfolgt
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/hakenkreuz-jagd-wir-wissen-dass-wir-die-falschen-bestrafen-a-413443.html
2006
Es sei nur an die Spielwarenmesse in Nürnberg erinnert; Finnisches Panzermodell eines Polnischen Herstellers wurde durch die Bayrische Polizei beschlagnahmt. Wir danken den so wachsamen anonymen Anzeigern.
Das finnische Modell erhielt das damalige Hoheitskennzeichen Finnlands - eine blaue Swastika. Der § 86a des StGB zielt auch auf ähnliche Kennzeichen ab und verbietet damit das 2.000 Jahre alte Glückssymbol der Inder.
" Hakenkreuz an einem Scale-Modell bringt einen RC-Piloten vor Gericht: Freispruch vor dem Landgericht Ingolstadt am 09.11.2004
Stein des Anstoßes war der Auftritt einer originalgetreu nachgebauten und mit Hakenkreuzen versehenen ME 262 (2x Jetantrieb, Spannweite 2,60m) bei einem Schaufliegen an einem Flugtag in Neuburg/Donau am 07. September 2003. Am Folgetag fand sich ein Bild des Modells in der Regionalzeitung, worauf ein Leser "Anzeige gegen Unbekannt" wegen "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" erstattete.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte und machte als Piloten des Modells Herrn Klaus Buttler aus Babenhausen ausfindig. Dieser erhielt zunächst einen Strafbefehl über 1.000 Euro (20 Tagessätze á Euro 50 oder ersatzweise 20 Tage Haft). Da er gegen diesen Strafbefehl Widerspruch einlegte, kam es am 26. April 2004 zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Neuburg/Donau, bei der er zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt wurde. In der nun stattgefundenen Revisionsverhandlung vor dem Landgericht Ingolstadt am 09. November 2004 wurde der Beklagte vom Gericht freigesprochen. Das Hakenkreuz kann also auf dem Modell bleiben. Sinngemäß begründete der vorsitzende Richter das Urteil mit dem Argument, dass das Anbringen eines Hakenkreuzes an einem vorbildgetreuen Flugmodell nicht mit einer politischen Gesinnung gleichgesetzt werden kann. " "Der Tatbestand des § 86 a Abs. 1 Nr. 1 StGB ist erfüllt ... Denn ein Gewöhnungseffekt wird von der gelegentlichen Zur-Schau-Stellung eines einzigen existierenden Modells nicht ausgehen. Der Fall ist nicht mit dem vergleichbar, der im Urteil des BGH vom 25.04.1979, BGHSt 28, 394 ff., beschrieben ist. Denn dort wurden massenhaft Kinderspielzeugmodelle im Handel verbreitet, während es sich hier um ein einzelnes Modell handelt, das nur unter erheblichem Aufwand und nur mit entsprechenden Fähigkeiten hergestellt und somit nicht beliebig reproduziert werden kann." Der Modellbauer konnte nachweisen, dass er nur gelegentlich mit diesem Flieger auf Ausstellungen erscheint, dass der Arbeitsaufwand zur Erstellung des Modells mehrere hundert Stunden war, dass er viele Modelle hat, die jede Menge andere Kennzeichen haben, dass er nicht einschlägig Vorbestraft ist ....
Was lustiges:
"Von
www.kissnews.de
Ich glaub das jetzt nicht. Ich bin eben duch die Stadt mit meinem KISS T-Shirt gegangen und neben mir hält die Polizei. Der nette Herr von den grünen Menschen fragte mich, ob ich nicht eine Jacke drüber ziehen könnte, ansonsten sehe er sich gezwungen, mich mit auf die Wache zu nehmen, da es verboten sei, in Deutschland das SS so zu tragen. All meine Erklärungen halfen nix, nun gut, er kannte wenigstens ein Lied von Kiss (ratet mal welches), um dem Ärger dann zu entgehen hab ich meinen Pulli den ich unterm T-Shirt an hatte, drüber gezogen."
Eventuell eine deutsche Mentalität: es sind immer wohlmeinende Gutmenschen, die auf Ausstellungen den Rechtsstaat verteidigen, natürlich anonym ...