Nein, die Begründung liegt darin, dass die BFU
Unfälle untersucht. Und in
§ 2 des Flugunfall-Untersuchungsgesetzes ist geregelt, was ein Unfall ist. Ein Unfall nach dem Gesetz ist nicht nur dann gegeben, wenn es Personenschaden gegeben hat.
Und da hier eine Flugzeugzelle stark beschädigt worden ist (
„das Luftfahrzeug oder die Luftfahrzeugzelle einen Schaden erlitten hat“ gem. § 2 Absatz 1 Nr. 2), ist auch grundsätzlich die Zuständigkeit für eine Untersuchung gegeben. Ungeachtet dessen hat die BFU aber die
Möglichkeit (!), bei Unfällen mit Luftfahrzeugen mit einem maximalen Abfluggewicht von weniger als 2 t, von der Untersuchung abzusehen, wenn sich keine relevanten Erkenntnisse für die Flugsicherheit erwarten lassen.
Bei dieser Kann-Bestimmung geht es aber darum, dass die BFU im Zweifelsfalle nicht mit kleinen Verfahren überlastet wird, wenn gleichzeitig noch große Untersuchungen laufen sollten. Wenn man sich die Berichte der letzten Jahre auf der Internetseite anschaut, dann stellt man fest, dass die BF U auch viele kleine Unfälle sehr gründlich untersucht, sogar, wenn sich keine besondere Erkenntnis für die allgemeine Flugsicherheit daraus ergibt.