Wie wird eigentlich die rechtliche / völkerrechtliche Stellung von solchen Unternehmen in Konfliktgebiet von Seiten der USA und deren Verbündeten bewertet ?
Die Bewertung von Söldnern, Privat-Armeen und privaten Sicherheitspersonal in Krisen- und Kriegsgebieten ist schon seit jeher ein nicht ganz einheitlich gelößtes Problem. Kämpfen sie offiziel und mit Billigung "unter dem Banner" einer der Kriegsparteien, so sind sie als Kombatanten anzusehen. Das war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit gang und gäbe, besonders in Nord-Italien.
Kriegsparteien müssen nicht notwenidgerweise immer Nationen sein, gerade bei Bürger- oder Befreiungskriegen, wo es eben um die Schaffung neuer Nationen geht, ist eine Trennung entland der Nationen nicht sinnvoll. Für sog. Commandos, Partisanen und Guerillias gibt es keinen ausdrücklichen Schutz des Völkerrechtes, meist wurde und wird ihn der dann eigentlich verbliebende normale Schutz des "bewaffneten Zivilisten" auch noch abgesprochen und die betreffenden Personen für Vogelfrei erklärt. Ganz soweit sind die USA mit der Definition des Non-Combatant nicht gegangen, aber den besonderen Schutz der Zivilbevölkerung wird trotzdem nicht gewährt. "Bewaffnete Zivilisten" sind ohnehin ein eigenes Problem. Deren Behandlung ist nicht ausdrücklich geregelt, aber seit den Napoleonischen Kriegen kennt man dieses Problem in größerem Umfang, besonderen Probleme bereitete es nach dem 1. Weltkrieg z.B. in Spanien, aber auch anderswo, meist wo es gewalttätige Revolutionen gab. Handhaben gegen solche Gruppen ergeben sich meist aus Notstandsverordnungen, wie sie ja zum Teil auch im Irak gelten.
Eine einheitliche, völkerrechtliche Bewertung gibt es auch für Privatarmeen nicht. So sie sich gegen eine Staat richten, werden sie von diesem meist als verbrecherische Gruppierung angesehen und mit Polizei oder Militär bekämpft. Privatarmeen oder Sicherheitsdienste, die auf Seiten der Regierung stehen sind noch komplizierter zu bewerten. Man denke nur an die SA oder SS in ihren frühen Phasen. Eine Auslegung als "Hilfstruppen" wurde diskutiert und in einigen Kriegsverbrecherverfahren auch angewand, hatte aber eher politische Hintergründe, da man sie als Bestandteil einer großen, planmäßig handelnden Maschinerie eingeordnet wissen wollte. Grundsätzlic handeln sie aber meist nicht hoheitlich, da sie für Privatpersonen oder -Organisationen tätig sind. Die Söldner von Blackwater & Co. beschützen ja auch nur bestimmte Personen, Einrichtungen oder Organisationen. Dies wird nicht als illegal angesehen, ja sogar die UNO bedient sich in einigen Gebieten solcher Einheiten, da sie sonst keine Schutz zu erwarten hat, z.B. weil keine staatliche Polizeistruktur existiert. Sehr strittig wird es aber, wenn sich eine "Siegermacht" solcher Truppen selber bedient und in Besatzungsstatuten die Stellung dieser Privattruppen definieren läßt. Dann werden sie meist als Sondertruppen angesehen, die nicht selten komplett außerhalb des Gesetzes stehen.
Die mangelnde Kodiffizierung deren Rechtsposition hängt aber nicht damit zusammen, dass es sich um eine seltene Konstellation handelt - das Gegenteil ist der Fall - sondern, dass bewaffnete Zivilisten in so vielen verschiedenen Rollen an einem Krieg teilhaben können, dass es sehr schwierig wäre, alle Fälle zu erfassen und sinnvoll zu regeln, zumal meist auch deren Eigeninteressen und auch ein gewisser Abgrenzungsdrang des Militärs zu solchen Einheiten einer gesamtheitlichen Erfassung entgegen stehen.
Die Praxis ist aber meist mit einem anderen Problem konfrontiert. Wie soll eine schwache Polizei das Recht gegen eine stark bewaffnete und nicht selten einflussreiche Privattruppe durchsetzen.