Heavy
Fluglehrer
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Vorweg: Ich kenne mich mit dem deutschen Recht nicht speziell aus. (Ausgnommen EU Recht)
Aber hier wird betr. dem Jogger doch einiges an Stammtischpolemik von sich gegeben und ich möchte darum einige Anmerkungen machen.
Der oben genannte Artikel stimmt. Der Straftatbestamd auch. Jedoch ist die Freiheitsstrafe von einem Jahr nicht korrekt.
Aber hier wird betr. dem Jogger doch einiges an Stammtischpolemik von sich gegeben und ich möchte darum einige Anmerkungen machen.
Der oben genannte Artikel stimmt. Der Straftatbestamd auch. Jedoch ist die Freiheitsstrafe von einem Jahr nicht korrekt.
Dem Täter eine Absicht zur Herbeiführung einer Verletzung zu unterstellen wird schwierig, weil da die Unterscheidung zwischen Vorsatz und Grobfahrlässigkeit eine Rolle spielt. Ich gehe nicht davon aus dass der Jogger die Bahn überquerte in der Absicht den Piloten zu verletzen. Ob der Eventualvorsatz vorhanden ist muss der Richter entscheiden. Da kommt auch der Faktor Pilot ins Spiel und was dieser zum Unfallhergang bzw. Schaden beiträgt. Meines Erachtens liegt hier der heikle Punkt. Wir kennen den Tathergang nicht und haben keine Zeugenaussagen der Beteiligten. Dass es zu einem Schadenseintritt kam belastet den Jogger natürlich erheblich.III. Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter in der Absicht handelt,
- a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder- durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.