Funkscanner

Diskutiere Funkscanner im Navigation, Flugfunk u. Verfahren Forum im Bereich Grundlagen, Navigation u. Technik; AW: Funkscanner 1.Sind diese Scanner frei verkäuflich,da muss man also nicht irgendwas undercover unterm Ladentisch organisieren. 2.Sollte man...
Wolfman_1832000

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Space Cadet
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AW: Funkscanner

1.Sind diese Scanner frei verkäuflich,da muss man also nicht irgendwas undercover unterm Ladentisch organisieren.
2.Sollte man schon wissen was man hört und wo man hören muss.D.h.das man sich in die Fliegersprache und den Funkverkehr
einhören muss.Zusätzlich benötigt man die passenden Frequenzen.Ist aber alles kein Hexenwerk und recht schnell erlernbar.
Zumal man beim heutigen " Flugbetrieb " zwischen zwei Flugbewegungen sehr viel Zeit haben dürfte das Gehörte entsprechend
einzuordnen.
3.Gibt/gab es Flugplätze wo ein Spottertag ohne Scanner recht mühsam war.So wie z.B.damals in RAF Brüggen, wo man an der
besten Stelle von Wald umzingelt war und nur einen freien Blick Richtung Runway hatte.
4.Meines Wissens ist es so das man abhören " darf ",das Gehörte aber für sich behalten muss.Dazu gibt es doch diese Ohrstöpsel.
5.Leider gibt es immer wieder Spotter die nicht in der Lage sind ihrem Hobby ohne Nebenwirkungen für Natur oder andere (unbeteiligte )
Personen zu frönen.Das sind dann diejenigen welche sich bei Militär,Polizei,Förstern und anderen Ordnungsorganen recht " beliebt "
machen und alle halbwegs vernünftigen Spotter in Misskredit bringen !
 
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Spartacus

Spartacus

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AW: Funkscanner

Punkt 4 ist falsch. Den Flugfunk (und auch den Behördenfunk) darf man nur mithören, wenn man
selbst direkt am Geschehen betroffen oder beteiligt ist. Wenn ich richtig informiert bin,
muss man sogar das entsprechende Funksprechzeugnis besitzen, aber da bin ich mir nicht
ganz sicher. Der Datenschutz (Verbot der Weitergabe von dort Gehörtem an unbeteiligte Dritte)
gilt zusätzlich auch.
Beispiel Flugfunk: Ich als Pilot (und Inhaber der entsprechenden Funklizenz) darf meinen
Scanner einsetzen, wenn ich zum Platz fahre und in der Halle bei den Vorbereitungen schon
mal reinhören will.
Genauso darf ich ihn nutzen, wenn die Maschine, die ich übernehmen will, noch in der Luft ist.

Von zu Hause, für das Reinhören in die umliegenden Frequenzen (anderer Plätze), darf ich ihn nicht nutzen.

Spartacus
 
gero

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Alien
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AW: Funkscanner

Punkt 4 ist falsch. Den Flugfunk (und auch den Behördenfunk) darf man nur mithören, wenn man
selbst direkt am Geschehen betroffen oder beteiligt ist. Wenn ich richtig informiert bin,
muss man sogar das entsprechende Funksprechzeugnis besitzen, aber da bin ich mir nicht
ganz sicher. Der Datenschutz (Verbot der Weitergabe von dort Gehörtem an unbeteiligte Dritte)
gilt zusätzlich auch.
Hallo,
zuerst einmal, das entsprechende Zeugnis berechtigt zur "berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen...". Es gibt dabei noch ein paar Ausnahmen, z.B. für Ballone, ULs, Rückhol- und Bodenbetriebsfahrzeuge. Aber keine Ausnahme für Fotographen oder Spotter.

Grundsätzlich darf ich nur solche Funksendungen abhören, die für mich bestimmt sind. Also, wenn mich München-Information anfunkt, darf ich das abhören. Wenn München-Info jemandem anderen das QNH mitteilt, darf ich es (streng genommen) nicht abhören...

Dann gibt es noch Funksprüche, die an mehrere Adressaten gerichtet sind, z.B. die Blindmeldung, die der Pilot eines Flugzeuges beim Eindrehen in den Gegenanflug oder beim Aufrollen auf die Piste absetzt. Wenn ich in der Nähe bin, darf ich sie abhören (und mein Lagebild des Luftraumes aktualisieren). Die Wettermeldungen von ATIS u.s.w. richten sich an "alle interessierten" und dürfen auch abgehört werden.

Und das wars.

Und natürlich gilt das Fernmeldegeheimnis...

gero
 
Amateur-Funker

Amateur-Funker

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AW: Funkscanner

Hallo,

wollen wirs mal auf Die Spitze treiben:

die Teilnahme am Flugfunk ist an mehrere Bedingungen geknüpft.

1. ein entsprechendes Flugfunkzeugnis
2. eine zugelassenes! Flugfunkgerät, das heist typgeprüft und angemeldet, typgeprüft ist ein Scanner nicht, auch wenn er ein CE Kennzeichen hat.

Unter Teilnahme versteht der Gesetzgeber auch das blose Mithören.

das heist auch mit Flugfunkzeugnis darf mit einem Scanner der Flugfunk nicht abgehört werden.

Viele Grüße Falk der Funker, ehemaliger Ballonverfolger im Raum Dresden
 
OK3

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AW: Funkscanner

Da man ja jetzt wohl diesen neuen Thread von "SPOTTERTOMCOOL" über Funkscanner, mit dem alten Thread von Lars zusammengeführt hat, eine kurze Anmerkung.
Der neue Thread-Starter "SPOTTERTOMCOOL" ist, laut Profil, gerade mal 11 Jahre jung.
Vielleicht sollte man darauf mal etwas Rücksicht nehmen und vorher überlegen, was man hier schreibt,
bzw. was man hier für Tipps zum Besten gibt.
Außerdem kann die "ganze Welt" mitlesen. :wink:
 
Wolfman_1832000

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AW: Funkscanner

Da man ja jetzt wohl diesen neuen Thread von "SPOTTERTOMCOOL" über Funkscanner, mit dem alten Thread von Lars zusammengeführt hat, eine kurze Anmerkung.
Der neue Thread-Starter "SPOTTERTOMCOOL" ist, laut Profil, gerade mal 11 Jahre jung.
Vielleicht sollte man darauf mal etwas Rücksicht nehmen und vorher überlegen, was man hier schreibt,
bzw. was man hier für Tipps zum Besten gibt.
Außerdem kann die "ganze Welt" mitlesen. :wink:
Ich glaube ihm seine " 11 " Jahre irgendwie nicht.Für das Alter ist er mir schon sehr professionell und auch schon weit herum gekommen.
Außerdem verraten viele seiner Antworten oder Kommentare doch etwas mehr als nur Basiswissen.
Aber wie gesagt,nur meine private Meinung.
 
SPOTTERTOMCOOL

SPOTTERTOMCOOL

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:D: Bin aber schon 11 sogar erst im Juli geworden :tongue:
:rolleyes-new:
Schein ja schon viel zu wissen
Danke für alle Tips :wink:
LG
SPOTTERTOMCOOL
 

Rhönlerche

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das heist auch mit Flugfunkzeugnis darf mit einem Scanner der Flugfunk nicht abgehört werden.
Das stimmt doch nicht. Wenn man z.B. als Pilot bei der Flugvorbereitung ein ATIS mit einem Scanner abhört oder sonst Flugwetter oder andere relevante Frequenzen, clearance delivery oder so, ist das völlig legal. Genau dieses Angstmachen verwirrt die Leute so, am Ende macht dann jeder alles. Technisch sind ein Scanner (nur abhören möglich) und ein Funkgerät (auch senden möglich) ja auch nochmal völlig unterschiedliche Kategorien.
 
mig-jet

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Es ist schon richtig dass ein Scanner kein Flugfunk ist, aber durch die Umrüstung des Flugfunks auf das 8,33khz Raster werden die 25khz Geräte im ebay für den Preis eines Mittelklassen Scanners versteigert. Hier fragt keiner nach einer Berechtigung zum Betreiben des Gerätes und der neue Besitzer seines Icom, Dittel usw. hat nicht nur einen hochwertigen Scanner sondern auch noch einen leistungsstarken Sender.
Er ist zwar in seinem Frequenzbereich auf den zivilen Luftverkehr beschränkt, aber stellt in meinen Augen eine potenzielle Gefahr für die ganze Luftfahrt dar.
 

Rhönlerche

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Wenn Du mit sowas verbotenerweise senden solltest, wirst Du heutzutage sofort automatisch angepeilt und aufgespürt. Und dann hast Du zurecht richtig Ärger an der Backe. Da hat sich die Überwachungstechnik auch mitentwickelt.
 
mig-jet

mig-jet

Testpilot
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Es ist ja das was ich geschrieben habe. Mit einem kurzzeitigen ungewollten betätigen der Sendetaste wird der Flugverkehr schon stark beeinträchtigt und der Betreiber des Gerätes ist schwer durch Anpeilung zu lokalisieren. Setzt der Betreiber einen Träger durch Anhalten der Sendetaste ist das Gerät sehr schnell lokalisiert und kein Gesetzeshüter hat Verständniss für so einen Fehltritt der im schlimmsten Fall Menschenleben kosten kann. Als ehemaliger Flieger möchte ich jeden Flugbegeisterten vor diesen Geräten warnen und abraten.
Das Betreiben eines Scanners ist illegal aber man tut keinem Weh damit und ich stelle mir die Frage warum hier im Forum dieses alte Thema schon seit Wochen behandelt wird.
Das Gesetz sagt Nein und das war es dann. Der Käufer eines Scanners fragt nicht im FF nach, sondern kauft das Gerät trotz des Verbots.
Ob das Gesetz des Abhörverbots berechtigt ist und vielleicht reformiert werden sollte müssen wir der Gesetzgebung überlassen.
Marc
 
Flashbird

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AW: Funkscanner

Das Betreiben eines Scanners ist illegal aber man tut keinem Weh damit und ich stelle mir die Frage warum hier im Forum dieses alte Thema schon seit Wochen behandelt wird.
Weil es immer wieder, wie auch in deinem Post teilweise falsch dargestellt wird. Das Betreiben eines Scanners ist keinesfalls illegal. Nur das Mithören bestimmter Funkdienste ist in Deutschland nicht gestattet. Es gibt aber außer Flugfunk und BOS-Funk allerlei Funkaussendungen, die legal mitgehört werden dürfen, sogar innerhalb des Flugfunkbandes(Wettersendungen, ATIS). Die immer wiederkehrende Aussage, der Betrieb eines "Radios mit erweitertem Frequenzbereich"(und nichts anderes ist ein Funkscanner) ist illegal, ist und bleibt falsch.
 
mig-jet

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AW: Funkscanner

Meine Aussage bezog sich auf das ganze Flugfunkband aber glaube kaum dass jemand 200€ investiert um den ATIS abzuhören. Ich kann mir gut vorstellen dass ein Scannerbesitzer sich auch für den aktiven Flugfunk interessiert und habe auch keine Probleme damit. Wird man am Flughafenzaun "erwischt" bezweifle ich aber stark mit der Aussage "ich höre den Wetterbericht" unbestraft davon zukommen. Ich bin kein Scannergegner und möchte noch mal wiederholen dass das Abhören den Flugbetrieb nicht stört und somit ist jeder Besitzer für sein Gerät alleine verantwortlich.
 

Rhönlerche

Alien
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AW: Funkscanner

Wenn Du ein Funksprechzeugnis hast und zur Flugvorbereitung einen Scanner oder ein Funkgerät benutzt, dann darfst Du das.
Und einen Scanner kaufen und besitzen und damit allgemein zugängliche Rundfunksendungen (also z.B. Radio aber nicht Flugfunk, Polizeifunk etc.) hören darf jeder.
 
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