Die Ausbildung zum Hubschrauberführer bzw. Flugtechniker bei der Bundespolizei
Die Verwendung als Hubschrauberführer oder Flugtechniker auf Bundespolizei-Hubschraubern setzt grundsätzlich eine allgemeine polizeiliche (Laufbahn-) Ausbildung bei der Polizei des Bundes oder eines Landes voraus. Nach dieser Ausbildung von zweieinhalb bzw. drei Jahren kann die Verwendung im Flugdienst der Bundespolizei beantragt werden. Die Ausbildung zum Berufshubschrauberführer ("Piloten") bzw. Flugtechniker ("Bordwart") findet bei der Luftfahrerschule der Bundespolizeifliegergruppe auf Hubschraubermustern der Bundespolizei statt und dauert derzeit 16 Monate. Bundesweit werden jährlich derzeit rund zehn Hubschrauberführer und zehn Flugtechniker benötigt.
Nach Abschluss dieser fliegerischen Ausbildung erwartet den Hubschrauberführer / Flugtechniker ein sehr vielfältiges und abwechslungsreiches Verwendungsspektrum, das in Europa einmalig sein dürfte. Entsprechende fliegerische Erfahrung und Eignung vorausgesetzt, können sich die "Piloten" und "Bordwarte" nach den jeweils erforderlichen Fortbildungen bei den vielfältigen und anspruchsvollen fliegerischen und polizeilichen Einsatzaufträgen auf unterschiedlichen Hubschraubertypen unter Beweis stellen. Der Flugdienst de Bundespolizei ist bei Tag und bei Nacht, nach Sichtflug- oder Instrumentenflugregeln und mit modernster Sensorik (z.B. unter Einsatz von Restlichtverstärkerbrillen und Wärmebildgeräten) im Einsatz. Die Verwendung im Flugdienst steht selbstverständlich auch qualifizierten Polizeivollzugsbeamtinnen offen! Die ersten Hubschrauberführerinnen sind bereits ausgebildet.
Interessenten wenden sich bitte unmittelbar an die Luftfahrerschule unter folgender Anschrift:
Anschrift: Bundespolizeifliegergruppe
- Luftfahrerschule -
Bundesgrenzschutzstraße 100
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 / 238 - 2474
E-Mail:
bpolflg.fto@polizei.bund.de