Wenn man sich so die Internetangebote anschaut, mit direkten Buchungsmöglichkeiten ,Verkauf über Agenturen etc...IMHO wandeln da die Betreiber auf dünnem Eis.
Mir wäre jedenfalls nicht bekannt,daß auch nur eine L-39 für Commercial Air Transport zugelassen wäre,sollte es anders sein ,würde es mich arg wundern.
Zur Erinnerung: gewerbliche Rundflüge auch BIS vier Sitze sind genehmigungspflichtig nach §20 LuftVG!
Mit entsprechenden Anforderungen an Betrieb, Personal und Gerät.
Und was gewerblich ist,haben Richter und Luftfahrtbehörden in den vergangenen Jahren schon eindeutig definiert. Deswegen wurde ja so mancher Verein mit einem deftigem OWI Verfahren belegt, weil sie meinten ,mit unlauteren Mitteln zugelassenen Luftfahrtunternehmen Konkurrenz machen zu müssen.
Noch dazu gewerbliche Betreiber mit nicht-EU registriertem Gerät nach wie vor eine Einfluggenehmigung benötigen,die für gewerbliche Zwecke nur befristet erteilt und nicht beliebig verlängert wird.
Andere Länder verstehen bei ungenehmigtem "flying for compensation" keinen Spaß!