Intrepid
Alien
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Was ist denn mit den Messcontainern in Linienflugzeugen, da hört man nichts mehr von.
Ich habe da eine andere Sichtweise auf die Dinge.Wenn hinterher festgestellt wird, dass ein Flugverbot unnötig war, ist das völlig gegenstandslos.
Da es keine belastbaren Aussagen der Triebwerkshersteller gibt, sind die Behörden gezwungen, Grenzwerte festzulegen (zB irgendein kursierender Grenzwert mit einem Sicherheitsaufschlag von 100%) und Flugverbote auszusprechen um allein die geringste Wahrscheinlichkeit auszuschließen, dass etwas passiert. Denn wer wird verantwortlich gemacht, wenn es Tote gibt, obwohl von einer Gefahr ausgegangen werden konnte? Die Behörden, nicht die Triebwerkshersteller.
[...] Fluggesellschaften und Passagiere sollten nicht auf die Behörden schimpfen, sondern auf die Triebwerkshersteller. Aber auf die Politik schimpfen ist natürlich viel bequemer und einfacher.
Ich habe sie gelesen und schon vor zwei Tagen hier gepostet.Du hast anscheinend die Allgemeinverfügung nicht gelesen, die für dieses Jahr erlassen worden ist.
Besagten Bericht kann man hier nachlesen (35 Seiten PDF, englisch, Fachartikel)HSF schrieb:Die DLR, im Vorjahr noch fest auf der Seite der Skeptiker, hat jetzt (2011) veröffentlicht…
Ähnliches Problem wie in D. Laut diesem Artikel befindet sich das passende Flugzeug (eine BAe 146 des Natural Environment Research Council) derzeit für eine lang angelegte Messkampagne in Nordafrika.Yellow Cab schrieb:Warum hat Großbritannien nicht solche Flugzeuge?
Wieso "nur noch"? Das stand so schon im NFL II 31/10 und NLF II 32/11. Und in den letzten drei Revisionen steht auch: "Alle in diesem Dokument genannten Werte beziehen sich auf die tatsächliche Aschekonzentration, sofern nicht anders gekennzeichnet."Passend zum Thema, das LBA hat per 16.06.2011 im neuen NFL II 44/11 die Instandhaltungsmaßnahmen bei Flügen in VA neu definiert.
Es ist interessant, dass das LBA ausdrücklich darauf verweist, dass nur noch die tatsächliche Aschekontamination als Bezugsgröße für alle notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen/Kontrollen gilt. [...] Man höre typisch beamtendeutsch und völlig unverbindlich:
"Die Einschätzung der tatsächlichen Aschekontamination obliegt dem verantwortlichen Luftfahrzeugführer"
Es ist durchaus üblich, dass man sich untereinander abspricht, um auf das vermeintlich gleiche Ergebnis zu kommen.Lustig wirds wenn 2 Flieger kurz nacheinander die selbe Route befliegen und die beiden VLF völlig andere Kontaminationen einschätzen.