Frag doch mal die AME wie Die das sehen.
Hast du den Bericht denn gelesen? Da wird aufgezählt, welche von seinen Erkrankungen grundsätzlich ausschließend waren und dass die Ärzte aus Sicht der BFU die Vorschriften nicht korrekt angewandt haben. Deswegen ist dein Beitrag auch nicht ganz zutreffend.
Zum Zeitpunkt seiner letzten flugmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchung und im darauffolgenden Zeitraum bis zum Unfalltag war der Pilot nicht tauglich. Dieses wur- de durch den AME nicht erkannt.
Allerdings hätte dem Piloten auch ohne diese zusätzliche Information aufgrund der Kombination seiner einzelnen Erkrankungen bei der letztmaligen Untersuchung gemäß den geltenden Regularien nach EU(VO) 1178/2011 durch den AME keine Taug- lichkeit bescheinigt werden dürfen.
Des Weiteren hätte die flugmedizinische Beurteilung des Piloten aufgrund der Kom- plexität des Gesamtbildes an Erkrankungen nicht allein durch den AME erfolgen dür- fen.
Selbst, wenn die Erteilung der Tauglichkeit entgegen dieser Vorgaben stattgefunden hat, wären in einem weiteren Schritt gemäß EASA AMC2 MED.B.010 mindestens die Limitierungen OSL oder OPL notwendig gewesen. Auch dieses erfolgte nicht.
Es ist davon auszugehen, dass die Beurteilung der flugmedizinischen Tauglichkeit durch die AMEs nicht unter ausreichender Berücksichtigung der geltenden Regula- rien stattgefunden hat.
Wären die Vorgaben nach JAR-FCL 3 zur Anwendung gekommen, wäre dem Piloten mit hoher Wahrscheinlichkeit eine weitere fliegerische Tätigkeit aus flugmedizini- schen Gründen verwehrt, oder diese zumindest mit hohen zusätzlichen Auflagen versehen worden, z.B. einem Sicherheitspiloten. Beide Konstellationen wären geeig- net gewesen, den Flugunfall zu verhindern, bzw. das Risiko hierfür deutlich zu ver- mindern.
Das sind alles Zitate aus dem Bericht, und ich hab ihn für diese Antwort nur nochmal überflogen.
Und es ist toll wenn sich das LBA beim AME jetzt wegen jeder Nichtigkeit einmischt und aus Mücken Elefanten macht - insbesondere war hier ein Dr. federführend. Hat sich jetzt auch zu Gunsten der Piloten geändert.
Gerade wegen solcher Unfälle schaut das LBA genauer hin. Wenn alles klappt, haben die ja keinen Grund dazu.
Und ich wünsche Jedem der jetzt kerngesund ist und sich über dieses Extrem gerade aufregt, daß er vom LBA wegen einer Nichtigkeit gegroundet wird - wenn der AME als praktisch erfahrenerer Arzt eine andere pragmatische flugtaugliche Entscheidung fällen will/würde.
Die Vorschriften geben keinen Ermessensspielraum her, der wäre grundsätzlich wegen seiner Krankengeschichte nicht flugtauglich zu schreiben gewesen, also auch hier: Deine Antwort und Kritik an meinem Beitrag gehen a, Thema vorbei.
Ich gehe vollkommen konform mit der Einschätzung der BFU, die Hauptschuld an diesem Unfall kann ja nur beim Piloten liegen, aber die Ärzte, die ihn trotz dieser Einschränkungen flugtauglich geschrieben haben, tragen hier eine gehörige Mitschuld daran, dass eben nicht nur ein älterer kranker Mann im Fokus steht, sondern eben auch seine Ärzte. Ob er dann ohne Medical weiter geflogen wäre steht auf einem ganz anderen Blatt.