Welche Gesetze gelten in der Luft?

Diskutiere Welche Gesetze gelten in der Luft? im Luftfahrtgrundlagen Forum im Bereich Grundlagen, Navigation u. Technik; Hallo Ich stelle mir grad die Frage wie es um die Gesetzeslage in der Luft steht. Bei Schiffen ist ja das Schiff Hoheitsgebiet des Landes wo es...
Olv

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Hallo

Ich stelle mir grad die Frage wie es um die Gesetzeslage in der Luft steht. Bei Schiffen ist ja das Schiff Hoheitsgebiet des Landes wo es registriert ist. Wie sieht es bei Flugzeugen aus? Gilt in der Luft nur das Gesetz des Flaggenstaats oder hat auch jenes des überflogenen Landes Gültigkeit?
Wäre es möglich analog der Butterfahrten quasi Butterflüge zu veranstalten? Möglicherweise unter Verwendung eines im fernen Ausland registrierten Flugzeugs.
 
Intrepid

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Wäre es möglich analog der Butterfahrten quasi Butterflüge zu veranstalten? Möglicherweise unter Verwendung eines im fernen Ausland registrierten Flugzeugs.
Google doch mal nach "Duty free".
 
Olv

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Dann kannst du mir ja sicher auch erklären wie Duty Free geregelt ist? Scheinbar gibts ja innereuropäisch gar kein Duty Free mehr, die Shops bezahlen die Differenz selber.
 

Louis_G

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Hey,

also ich glaube in der Luft gibts es genauso wie auf See Hohentsgebiete. Sollte nach dem selben Prinzip funktionieren, sonst gaebe es ja auch keine Problemen a la "xy betritt unerlaubt den Luftraum von z"
 
Learjet

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Hey,

also ich glaube in der Luft gibts es genauso wie auf See Hohentsgebiete. Sollte nach dem selben Prinzip funktionieren, sonst gaebe es ja auch keine Problemen a la "xy betritt unerlaubt den Luftraum von z"
Jap, das ist korrekt. :TOP:

Herzlichen Willkommen hier! :HOT:
 
Augsburg Eagle

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Luftfahrzeuge sind nach dem völkerrechtlich zu beachtenden Gewohnheitsrecht im Unterschied zu Handelsschiffen nicht Teil des Territoriums ihres Heimatstaates. Die Frage des Aufenthaltsortes eines Luftfahrzeugs ist deshalb für die Beantwortung, welches Recht zur Anwendung kommt, von entscheidender Bedeutung.

In Artikel 1 des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (ICAO-Abkommen), dem mittlerweile 185 Staaten angehören, erkennen die Vertragsstaaten ausdrücklich an, dass jeder Staat über seinem Hoheitsgebiet die volle und ausschließliche Lufthoheit besitzt. Der in diesem Abkommen zum Ausdruck kommende Territorialitätsgrundsatz unterwirft damit jedes Luftfahrzeug zu allererst dem jeweiligen Recht des Staates, in dessen Territorium es sich aufhält. Daneben gilt gewohnheitsrechtlich das Recht des Heimatstaates des Luftfahrzeugs (sog. Flaggenrechtsprinzip).

Für die Regelung des Luftverkehrs ist insbesondere Artikel 11 des ICAO-Abkommens beachtlich, wonach die Gesetze und Vorschriften eines Vertragsstaats über den Betrieb und den Verkehr der Luftfahrzeuge innerhalb seines Hoheitsgebiets zu befolgen sind. Wo der materielle Inhalt deutscher Luftverkehrsvorschriften dem ausländischen Recht nicht erkennbar entgegensteht, gilt aber auch im Ausland in Übereinstimmung mit dem Flaggenrechtsprinzip deutsches Recht an Bord eines deutschen Luftfahrzeuges (§ 1a LuftVG).

Für den Bereich des Strafrechts gilt ebenfalls grundsätzlich das nationale Recht des jeweiligen Staates, in dem sich das Luftfahrzeug aufhält.
Quelle: Luftrecht-online
 
_Michael

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Wie handhaben das Airlines eigentlich, wenn man Länder überfliegt, in denen z.B. der Konsum von Alkohol oder der Besitz gewisser Gegenstände verboten ist?
 
atlantic

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Das ist wie bei Schiffen.

Egal welches Hoheitsgebiet sie berühren oder überfliegen. Auf dem Schiff oder im Flugzeug ist der Kapitän der Chef .

Luftrechtlich muss der Pilot natürlich die Rechte des Landes beachten über das er gerade fliegt, aber Akoholverbot nur weil man gerade über z.B. Saudi-Arabien ist ???? ne ne ne.

Duty Free heisst doch nur, das die Waren ohne die jeweilig anfallende Steuer verkauft wird.
d.H. ohne Alkohol-, Tabak, Märchen-(Mwt.:wink:)steuer us.w.
( wobei die Sektsteuer des Kaiser Wilhelms verlangt das deutsche Finanzamt bestimmt trotsdem.:wink: ) :wink:
 

Michael aus G.

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Egal welches Hoheitsgebiet sie berühren oder überfliegen. Auf dem Schiff oder im Flugzeug ist der Kapitän der Chef
Im Flieger gilt theroetisch zumindest die Rechtsprechung des Staates unter dem es registriert ist. Dazu kommt noch die "Hausordnung" der jeweiligen Airline. Hoheitsrechtliche Fragen überflogener Länder berühren insoweit nur die Absicht der Nutzung. Allerdings kann ein Land, sofern es nicht anderweitige Vereinbarungen daran hindern, bei bekanntwerden einer Sache, eine Nutzung seines Luftraums versagen, bei Landung sogar festsetzen und bestimmte Verstöße nach landestypischer Rechtsprechung ahnden, bzw. Dinge beschlagnahmen, bis hin zu Flieger selbst.

Beispiele: Schulden, Schmuggel jeglicher Art, Militärverkehr, Verstöße gegen das Luftrecht, ect.

Im Prinzip kann eine "Sauforgie" über Saudi-Arabien dazu führen, das der Flug nicht den Luftraum nutzen darf. Bei Landung droht sogar erstmal Verhaftung. Unter bestimmten Umständen kann er sogar zur Landung gezwungen werden. Fadenscheinige Gründe gibts genug... :TOP:
 
Intrepid

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Wie wäre es mit einer Quellen-Recherche?

Ich habe da zum Beispiel §4 StGB gefunden:
Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für Taten, die auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.
Schiffe und Flugzeuge werden da gleich behandelt.
 
_Michael

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Space Cadet
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Luftrechtlich muss der Pilot natürlich die Rechte des Landes beachten über das er gerade fliegt, aber Akoholverbot nur weil man gerade über z.B. Saudi-Arabien ist ???? ne ne ne.
Würde mich interessieren, auf welchen Grundlagen diese Aussage beruht.
 
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