michael132
Space Cadet
Also ich les das aus deinem Beitrag so, dass bis zu diesen Werten ganz normaler Sichtflug erlaubt ist.Klar gibt es da Faktoren die da mitspielen. Habe selber auch schon einige haarsträubende Dinge gesehen und gehört. Mannheim ist nur ca 40 nm weg. Da sollte das ne Überlegung wert sein.
Wie darf man denn überhaupt die in der AIP für Egelsbach veröffentlichten Mindestwerte für VFR Flüge verstehen?
- Flug- und Bodensicht: 3km
- Hauptwolkenuntergrenze: 1000 ft
unter diesen Werten kein VFR mehr ? oder darunter sVFR ? Herabgesetzte Werte für sVFR würden m.E. in einer solch aktiven CTR keinen Sinn machen, oder ? Außerdem verwirrt mich die Überschrift des Absatzes die da sagt:
2. VMC Mindestwerte
im Text ist dann aber von "... gelten für VFR-Flüge folgende Mindestwerte:" die Rede.
kann mich da mal jemand schlau machen, bitte ?
Die SVFR-Minima scheint das erst mal nicht zu berühren.
Denn für SVFR gelten meist noch zusätzliche Verkehrsbeschränkungen, z.B. nur ein Flug innerhalb der CTR (evtl ausgenommen herabgesetzte Staffelung in Flugplatznähe)