Nicht ganz unwichtig und von mir vergessen: Das Kennblatt, also die Zulassungsurkunde bezieht sich nur auf zum allgemeinen Betrieb (Verkehrszulassung) zugelassenen Luftfahrzeuge! Prototypen und Versuchsmodifikationen, die nur in der Erprobung und nur von einem bestimmten Hersteller/Betrieber geflogen werden, haben keine Zulassung im Sinne der genannten Verkehrszulassung. Damit können auch keine Prototypenbezeichnungen in Kennblättern auftauchen.
@Henning
Gut gemacht!!! Aber ein inhaltlicher Fehler:
Der Bo-105CBS-5 darf auch nach 2009 gewerblich betrieben werden, unter anderem auch als Rettungshubschrauber. Am 27.02.2003 erhielt dieser Hubschrauber vom LBA der BRD die "Category A Equivalent Certification".
Falsch! Natürlich dürfen allgemein alle verkehrszugelassenen BO 105 nach 2009 (jetzt neu amtlich gefasst (1.1.2010) weiter gewerblich betrieben werden. Nur nicht gemäss der Einschränkungen in der gültigen Fassung der JAR OPS 3.
Also nicht in HEMS!
Hier tritt offenbar ein ständig wiederkehrender Fehler im allgemeinen Verständnis auf.
Category A ist ein
Zulassungs- und Design Prozess! Er gibt technische Vorgaben. Nicht mehr!
Hubschrauber der Kategorie A sind mehrmotorige Hubschrauber, die gemäß CS-27/29 oder gleichwertigen, der Luftfahrtbehörde genügenden Anforderungen mit von einander unabhängigen Triebwerken und Systemen ausgestattet sind, und deren Leistungsinformationen gemäß Flughandbuch auf dem Konzept des Ausfalls des kritischen Triebwerkes basieren, welches unter Voraussetzung geeigneter bestimmter Oberflächen und entsprechender Leistungsfähigkeit die sichere Fortsetzung des Fluges nach dem Ausfall eines Triebwerkes gewährleistet.
Die gewerblichen Einschränkungen u.a. ab 01.01.2010 für HEMS gelten für die
Flugleistungsklasse! Also die wahre Performance eines Luftfahrzeuges.
siehe:
(2) Leistungsanforderungen
(i) Start und Landung - Hubschrauber mit einer höchstzulässigen Startmasse (MTOM) von 5700 kg oder weniger
(A) *) Hubschrauber, die Einsätze zu oder von einem Hubschrauberflugplatz an einem Krankenhaus fliegen, der in einem Gebiet mit schwierigen Umgebungsbedingungen gelegen ist, müssen in Übereinstimmung mit Abschnitt G (Flugleistungsklasse 1) betrieben werden, es sei denn, der Luftfahrtunternehmer hat eine Genehmigung zum Betrieb nach Anhang 1 zu JAR-OPS 3.005(i).
(B)*) Hubschrauber, mit denen Einsätze zu oder von einem Einsatzort (HEMS operating site) in einem Gebiet mit schwierigen Umgebungsbedingungen geflogen werden, müssen, soweit möglich, in Übereinstimmung mit Abschnitt G (Flugleistungsklasse 1) betrieben werden. Der Kommandant muss sich unter allen vertretbaren Umständen bemühen, den Zeitraum, während dessen die Insassen des Hubschraubers und Personen am Boden im Fall eines Triebwerkausfalles gefährdet wären, zu minimieren.
*) Gilt verpflichtend ab 01.01.2010 – Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auch mehrmotorige Hubschraubermuster zum Einsatz kommen, die gemäß Flughandbuch nach Kategorie A betrieben werden können.
Während Cat A nun beispielsweise zwei Triebwerke und sagt, dass der Flug sicher fortgesetzt werden kann, verlangt Performance Class1 (neudeutsch, sorry) u.a. auch eine ganz bestimmte Steigleistung bei Ausfall eines Triebwerkes.
Flugleistungsklasse 1: Betrieb nach Flugleistungsklasse 1 bedeutet Betrieb mit einer solchen Leistung, dass bei Ausfall des kritischen Triebwerks der Hubschrauber in der Lage ist, abhängig vom Zeitpunkt des Ausfalls, entweder innerhalb der verfügbaren Startabbruchstrecke zu landen oder den Flug zu einer geeigneten Landefläche sicher fortzusetzen.
Zwar sind viele Hubschrauber nach Cat A konstruiert, auch die BO 105, die notwendige Flugleistungsklasse wird aber nicht erreicht, oder nur unter solchen Bedingungen, dass ein Einsatz des Hubschraubers sinnlos wäre.
Auch die BO 105 in HEMS Configuration könnte in die Performance Class 1 aufsteigen, wenn sie vielleicht nur noch 100l Kraftstoff an Bord und der Patient nicht mehr als 40kg wiegt (Scherz!). Dann wäre ihr Gewicht so niedrig, dass PC1 erreicht werden könnte (unter Vernachlässigung anderer Faktoren) Damit kann sie aber nicht in der Praxis eingesetzt werden.
Die JAR OPS3 hat aber auch Cat A und PC1 miteinander verbunden, hier:
JAR-OPS 3.485
Allgemeines
Der Luftfahrtunternehmer hat sicherzustellen, dass Hubschrauber, die in der Flugleistungsklasse 1 betrieben werden, in Kategorie A zugelassen sind.
Generell gilt für das ominöse Datum 2010 , wichtig ist die Performance!
Auch die CBS4 hat die genannte "Category A Equivalent Certification". Nützt aber für HEMS nix.