Soweit alles richtig, Peter:
ABER: Eine belegte Ausnahme: die Ao 192 V-Maschinen wurden tatsächlich auf eigene Rechnung der AGO entwickelt, erprobt und hergestellt, dann aber auch vom RLM abgekauft.
(Siehe S. 85ff. in: "AGO-Flugzeugwerke"- beide "A" V-Maschinen für 207.200RM verkauft)
Aber dennoch: Ich bleibe auch dabei: Grundsätzlich kein "Werkseigentum" bei Kriegsschrott.
@Jubernd
Vergleiche auch "KLassiker der Luftfahrt", Heft 05/2017, S.47 unten: Grafik Kontrolle und Abnahme im Serienbau. Erklärt alles
Weiter zu Aufträgen ohne Vorfinanzierung: Laut Schreiben an den Ministerialdirektor Cejka vom Leiter der Wirtschaftsgruppe vom 01.07.1942 fielen An-und Abschlagszahlungen lt. Beschluss der Sitzung vom 29.06.1942 weg. Also ist es doch völlig normal, wenn Vorfinanzierungen ausblieben. Übrigens einer der Gründe für die drei großen Krisen der deutschen Luftfahrtindustrie. Das war Sozialismus (wenn auch Nationaler). Das RLM legte für die Industrie alles fest: Vom Lohn bis zum Verkaufspreis, Abschreibungen und Investitionen.
Ich weiß auch nicht, warum man sich an "Reichseigentum" in alliierter Hand "heranwagen" sollte. Das ist erbeutetes Kriegsmaterial, welches sich außerhalb Deutschlands befindet. Fertig. Bevor man sich über Beutematerial echauffiert, sollte man mal ein paar Euro locker machen und den osteuropäischen ehemaligen Zwangsarbeitern zustecken. Die wurden völlig vergessen....