EISENACH: Prozess um tödlichen Unfall beginnt

Diskutiere EISENACH: Prozess um tödlichen Unfall beginnt im Flugunfälle und Flugunfallforschung Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Ja, ich weiss :FFCry: Das meinte ich mit "traurig aber wahr". Verständlich, dass in solch eng gestricktem Szenario der kleine Flugleiter nicht...
grinch

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Ja, ich weiss :FFCry:

Das meinte ich mit "traurig aber wahr". Verständlich, dass in solch eng gestricktem Szenario der kleine Flugleiter nicht der Böse sein will und hofft unbeschadet über die Runden zu kommen.

Zitat Schwarzmaier:
Keine Ahnung - meistens gehts auch gut - meistens !!!
 
Gabi

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Space Cadet
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auf welchem der kleineren Plätze darf denn der Funk aufgenommen werden - das sind doch die wenigsten.
Und einige (zum Glück wenige) Flugshowpiloteure kommen dir genau auf diese Art - so nach dem Motto ihr habt mich eingeladen und dann lasst mich machen.
 
schwarzmaier777

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auf welchem der kleineren Plätze darf denn der Funk aufgenommen werden - das sind doch die wenigsten.
Und einige (zum Glück wenige) Flugshowpiloteure kommen dir genau auf diese Art - so nach dem Motto ihr habt mich eingeladen und dann lasst mich machen.
davon mal abgesehen, das wir uns vom Thema wegbewegen und der Ton wieder friedlicher geworden ist....:TOP:


Auf kleineren Plätzen werden aus Geldmangel sicherlich weniger große Namen bzw. solche die damit Geldverdienen wollen geholt, sondern die Bekannten und meist aus der Umgebung, also man weiß wen man sich holt - damit wird das Risiko geringer bzw. ist nicht der Zwang da, jetzt unbedingt Dieses oder Jenes vorzuführen.....

Und wenn auf kleineren Plätzen doch mal was knapp am Schiefgehen war, errinnert man sich beim nächsten Mal daran.

Gruß
Ingo
 
grinch

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2,5 Jahre Haft ohne Bewährung für den Unglückspiloten. Das Urteil ist gefällt.

Für mich auf jeden Fall wesentlich härter als andere Verurteilungen nach Flugunfällen

Begründung: "Kaum zu überbietende Fahrlässigkeit im Angesicht von 5000 Menschen"

Wenn ich mich da an ähnliche Sachen erinnere:

Schweiz: Zusammenstoß zweier Hubschrauber wegen Fahrlässigkeit und Organisationsmängel, 7 Tote - 3 Monate auf Bewährung;
Deutschland: Brückenunterflug aus Gaudi, 1 Toter 1,5 Jahre auf Bewährung
Deutschland/Schweiz (Überlingen): geringe Bewährungsstrafen für Skyguide Mitarbeiter
Schweiz: Zusammenstoß zweier Segelflugzeuge mit fahrlässiger Tötung, 14 Tage Haft.

Österreich (Sölden): 9 Tote, 9 Schwerverletzte nach Absturz einer Skigondel nach Berührung mit Hubschrauberaußenlast:
15 Monate auf Bewährung
Dieses Urteil wird anschliessend sogar noch auf 7 Monate gekürzt.
 
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Andruscha

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...

MDR Videotext zitiert den Richter: ''Das Ausmaß der Fahrlässigkeit ist kaum zu überbieten.''
Desweitern werden dem Piloten ''überschaubare Erfahrungen'' attestiert...


Es macht niemanden wieder lebendig, und die Verletzungen der Geschädigten nicht wett-dennoch finde ich, es ist ein gerechtes Urteil. Bewährung wäre wieder nur Hohn gewesen für die Leidtragenden. Was dann noch zivilrechtlich auf den Piloten zukommt, wird wohl nicht von Pappe sein.....
 
grinch

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Bewährung wäre wieder nur Hohn gewesen für die Leidtragenden
Bei einem ähnlich gelagerten Flugunfall verhängte der Richter bewusst ein relativ geringes Strafmaß, mit der Begründung "man wolle nicht noch ein Leben ruinieren". Zwei Richter, zwei Meinungen.

Aber das Urteil ist sicher noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden?
Ich würde auf jeden Fall vermuten, dass der Verurteilte und seine Verteidigung in Revision geht.
Das Urteil überbietet alles deutlich was an ähnlichen Verurteilungen in Deutschland bisher da war.
Man darf ja nicht vergessen, nach dem Willen des Gerichtes wäre er wahrscheinlich der erste Pilot überhaupt :?! der nach fahrlässigem Flugunfall eine aktive und lange Haftstrafe anzutreten hätte.

Wenn das die neue Messlatte für fahrlässige Tötung ist, wäre der Ministerpräsident dieses Landes zur Wahl wohl im Knast :FFTeufel: Bei dem war ja wohl auch eine gehörige Portion Fahrlässigkeit im Spiel.
 
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bigs

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Wenn das die Messlatte für fahrlässige Tötung ist, wäre der Ministerpräsident dieses Landes zur Wahl wohl im Knast :FFTeufel:
och Achim.....lass den doch bitte.:FFTeufel:

Ich hoffe dass dieses Urteil Beispiel wird und keiner es zurück nimmt.
Weiter sollten in Zukunft erfahrene Hasen wie Ihr, intervenieren wenn Ihr
mit bekommt dass ein Veranstalter, so einen auf laufen lassen will.
Aber dies bleibt bestimmt Wunschdenken:?!
 

Nimbus

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Angesichts der Strafandrohung von 5 Jahren ist die 2,5 jährige Freiheitsstrafe angemessen. Vorallem wenn man das Zitat des Richters beachtet ("Das Ausmaß der Fahrlässigkeit ist kaum zu überbieten.")

Bewährung kann nur bei Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren verhängt werden. Alles was darüber rausgeht darf nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
 
grinch

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Die Strafandrohung ist in solchen Fällen immer die Gleiche.
Ab 2 Jahre gibt es keine Bewährung. Das ist korrekt. Aber genau deshalb blieben andere Gerichte bewusst unter der Grenze von 2 Jahren in solchen Fällen.

:?! Manchmal sogar unter der Grenze, die Einen als vorbestraft gelten lässt :TD:

In diesem Fall beispielhaft 1 Jahr 9 Monate und die Strafe hätte zur Bewährung ausgesetzt werden können.

L. wird nie wieder fliegen. Es macht keinen Unterschied in der Strafe ob er aktiv in die Zelle einzieht oder Bewährung erhält. Aktiver Knast bedeutet gleichfalls wohl, dass die Opfer nicht weiter auf finanzielle Leistungen von ihm hoffen dürfen.

Habe vergessen, das Gericht hat auch Fahrlässigkeit und mangelnde Vorbereitung beim Veranstalter und der Luftfahrtbehörde erkannt. Die saßen aber nicht auf der Anklagebank und konnten deshalb nicht zur Rechenschaft gezogen werden.


Ok, ich schliesse mich Sven an und hoffe es ist uns allen eine Lehre wie wenige Minuten Leben verändern, vernichten und ruinieren können.
 
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sw19

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es ist nicht der erste und wird wohl leider auch nicht der letzte Unfall bei einem Flugtag gewesen sein.

Die Aussage des Richters bringt den gesamten Vorgang von Eisenach jedoch auf den Punkt: "Das Ausmaß der Fahrlässigkeit ist kaum zu überbieten"

Sicher wird mit diesem Strafmaß nichts Ungeschehen gemacht, aber ich glaube, es gibt den Geschädigten und Hinterbliebenen etwas wie Genugtuung und Gerechtigkeit. Die finanzielle Entschädigung steht dabei noch auf einem anderen Blatt.

Dieses, in meinen Augen gerechte, Strafmaß wird aber doch hoffentlich in Zukunft potentielle "möchtegern" Showpiloten von einer Teilnahme abhalten und auch Veranstalter zu mehr Sorgfalt bewegen.

Die Geschicht mit Behörde und Veranstalter sehe ich zwar Entlastend für L. doch hat ER den Motor angelassen und ist zum Start gerollt...

@grinch:"Das Urteil überbietet alles deutlich was an ähnlichen Verurteilungen in Deutschland bisher da war" Ein derartigen, so oder ähnlich, gelagerter Unfall ist mir nicht bekannt. Damit hoffe ich persönlich, das eine evt. Revision das Urteil bestätigt.
 

Nimbus

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Die Strafandrohung ist in solchen Fällen immer die Gleiche.
Ich meinte eigentlich, dass bei einer Strafandrohung von max. 5 Jahren Freiheitsstrafe für fahrlässige Tötung, die Strafe von 2,5 Jahren durchaus angemessen ist, da hier ja laut Richter die Fahrlässigkeit besonders ausgeprägt war. Außerdem ist in der Gesamtstrafe ja auch noch die mehrfache fahrlässige Körperverletzung und wahrsch. auch noch die die Gefährdung des Luftverkehrs mit einbezogen.

In Deutschland muss der Richter grundsätzlich nicht die Rechtsprechung anderer Gerichte berücksichtigen. Es kommt daher letztlich immer nur auf den jeweiligen Richter an.

Im Vergleich mit anderen Urteilen mit ähnlichen Folgen ist die Strafe nicht zu hart.
 
grinch

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Ergänzung:
Der Verurteilte L. wird Berufung einlegen.

Seine Klage gegen seine Versicherung, die nicht zahlen/entschädigen will, bleibt bestehen.

Der Vater des getöteten Mädchens wird Herrn E. vom Thüringer Luftverkehrsamt verklagen.

Das Luftverkehrsamt wiederum hat gegen den Veranstalter M. eine Ordnungsstrafe verhängt.

Bei M. und E. hatten sich im Zuge der Untersuchung/Verhandlungen Ungereimtheiten, Versäumnisse und Pflichtverletzungen gezeigt, die diesen Unfall begünstigt hatten bzw. hätten verhindern können.

Ich persönlich würde ein schnelles Ergebnis zur Versicherungsfrage am vordringlichsten bewerten. Das ist wichtig, damit die Opfer/Geschädigten schnellstmöglich eine angemessene Entschädigung erhalten.


Wird also noch eine Weile Gerichte und Medien beschäftigen.
 
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Pilot nach tödlichem Unfall bei Flugschau zu Haftstrafe verurteilt

Eisenach (ddp-lth). Rund 14 Monate nach dem tödlichen Unfall bei einer Flugschau nahe Eisenach ist der Pilot am Donnerstag zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Eisenach sah es als erwiesen an, dass der 37-Jährige grob fahrlässig handelte. Der Vorsitzende Richter Roland Engels sagte, der «ungesunde fliegerische Ehrgeiz» des Mannes sei der Hauptgrund für das Unglück. Er nannte es «ein Wunder», dass dabei nicht mehr als zwei Menschen ums Leben kamen.
Der Pilot wurde wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in 17 Fällen und fahrlässiger Gefährdung des Luftverkehrs verurteilt. Im Prozess hatte er Fehler eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf einen Schuldspruch unter Verzicht auf eine Strafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Pilot war Ende April 2008 auf dem Flugplatz Eisenach-Kindel mit einem Agrarflugzeug in den Pavillon einer hessischen Rettungshundestaffel und einen Verkaufsstand gerast. Dabei wurden eine 45 Jahre alte Frau und ein 14 Jahre altes Mädchen tödlich verletzt. Mehrere Besucher der Veranstaltung erlitten schwere Verletzungen.
Der Angeklagte hatte mit dem historischen Flugzeug einen Wasserabwurf zeigen wollen. Zum Prozessauftakt gestand er, dass seine Maschine bereits im Oktober 2007 beim Start zu einer Wasserabwurf-Übung ausgebrochen sei. Seitdem habe es keine weiteren Versuche gegeben, mit Wasser an Bord zu fliegen.
Der Richter sagte, die 26 Stunden Erfahrung des Piloten mit dem Flugzeugtyp seien «sehr überschaubar» gewesen. Mit seinem Flug sei der Mann ein erkennbares Risiko für die 5000 Besucher der Schau eingegangen. Offenbar habe für ihn die Vorführung über dem Interesse der körperlichen Unversehrtheit der Zuschauer gestanden.

Mangelnde Vorbereitungen des Veranstalters entlasteten den Piloten nicht, sagte Engels. Positiv wertete er die Ankündigung des zweifachen Familienvaters, nie wieder fliegen zu wollen. Bei den Angehörigen der Opfer hatte sich der Mann im Prozessverlauf entschuldigt.

(ddp)
 
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Der Richter hat es voll auf den Punkt gebracht und ich hoffe das nicht wieder mal die "Germanische" gutmütigkeit siegt. Die Bewertung von "Arbeitsunfällen" ist immer anders, denn da handelt ja keiner in Profilneurose. Natürlich ändert das Urteil nichts am Leid, aber es ist ein Schuss vor den Bug für alle Möchtegern- Flugschaupiloten. Von einer Bewährung halte ich in desem Fall nichts, auch die Opfer haben keine Bewährung bekommen. Ich hoffe nur, das die Sache bald ein Ende hat.
 
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Positiv wertete er die Ankündigung des zweifachen Familienvaters, nie wieder fliegen zu wollen. Bei den Angehörigen der Opfer hatte sich der Mann im Prozessverlauf entschuldigt.

(ddp)
Wird Ihm nicht sowieso die Lizenz entzogen, da er ja nun kein "bluetenreines" pol. Fuehrungszeugnis mehr hat und damit als Lfz. Fuehrer nicht geeignet ist:?!
 
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Bei M. und E. hatten sich im Zuge der Untersuchung/Verhandlungen Ungereimtheiten, Versäumnisse und Pflichtverletzungen gezeigt, die diesen Unfall begünstigt hatten bzw. hätten verhindern können.
Über Opfer und Strafen möchte ich nicht nachdenken. Am liebsten wäre mir, man könnte es ungeschehen machen.

Eine weitere Behandlung des Falles finde ich hingegen gut, einzig und alleine um noch ein Unglück gleicher Strickart zu verhindern.
 

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Eisenach (ddp-lth). Rund 14 Monate nach dem tödlichen Unfall bei einer Flugschau nahe Eisenach ist der Pilot am Donnerstag zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Eisenach sah es als erwiesen an, dass der 37-Jährige grob fahrlässig handelte. Der Vorsitzende Richter Roland Engels sagte, der «ungesunde fliegerische Ehrgeiz» des Mannes sei der Hauptgrund für das Unglück. Er nannte es «ein Wunder», dass dabei nicht mehr als zwei Menschen ums Leben kamen.
Der Pilot wurde wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in 17 Fällen und fahrlässiger Gefährdung des Luftverkehrs verurteilt. Im Prozess hatte er Fehler eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf einen Schuldspruch unter Verzicht auf eine Strafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Pilot war Ende April 2008 auf dem Flugplatz Eisenach-Kindel mit einem Agrarflugzeug in den Pavillon einer hessischen Rettungshundestaffel und einen Verkaufsstand gerast. Dabei wurden eine 45 Jahre alte Frau und ein 14 Jahre altes Mädchen tödlich verletzt. Mehrere Besucher der Veranstaltung erlitten schwere Verletzungen.
Der Angeklagte hatte mit dem historischen Flugzeug einen Wasserabwurf zeigen wollen. Zum Prozessauftakt gestand er, dass seine Maschine bereits im Oktober 2007 beim Start zu einer Wasserabwurf-Übung ausgebrochen sei. Seitdem habe es keine weiteren Versuche gegeben, mit Wasser an Bord zu fliegen.
Der Richter sagte, die 26 Stunden Erfahrung des Piloten mit dem Flugzeugtyp seien «sehr überschaubar» gewesen. Mit seinem Flug sei der Mann ein erkennbares Risiko für die 5000 Besucher der Schau eingegangen. Offenbar habe für ihn die Vorführung über dem Interesse der körperlichen Unversehrtheit der Zuschauer gestanden.

Mangelnde Vorbereitungen des Veranstalters entlasteten den Piloten nicht, sagte Engels. Positiv wertete er die Ankündigung des zweifachen Familienvaters, nie wieder fliegen zu wollen. Bei den Angehörigen der Opfer hatte sich der Mann im Prozessverlauf entschuldigt.

(ddp)

Über einen so zutreffenden Abschluss, muss man sich schon fast wundern.
Meiner Meinung nach, ist das ziemlich "mitten ins Schwarze" getroffen.
Keine Genehmigung nimmt dem Piloten seine Verantwortung, auch nicht bei Veranstaltungen.
Übrigens bin ich kein Veranstalter (wie hier schon falsch spekuliert wurde).
 
Intrepid

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Übrigens bin ich kein Veranstalter (wie hier schon falsch spekuliert wurde).
Auch sonst in keinster Weise mit Luftfahrtveranstaltungen in Verbindung zu bringen?
 
grinch

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Übrigens bin ich kein Veranstalter (wie hier schon falsch spekuliert wurde).
Jetzt verwirrst du uns aber. Das klang vor kurzem noch anders. :?!

http://flugzeugforum.de/forum/showpost.php?p=1143616&postcount=4

Hallo ,

Ich bin der Veranstalter des Air Race am 07.06.2009 in Sömmerda. Woher beziehen Sie die Info das B.Obama am 07.06. in weimar weilt ?
Die Verantwortung des Piloten wurde nie bezweifelt. Wohl wurde aber die Verantwortung von Veranstalter und Luftamt (mit)diskutiert.
 
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