AW: Flügelfläche
Stimmt eigentlich folgende Aussage für einen Flügel:
2/3 Saugseite und 1/3 Druckseite
Für einen "sauber" umströmten Flügel ohne nennenswerte Ablösegebiete, mit genügend großer Streckung, wenig bis gar keiner Pfeilung und nur im Unterschall gilt das so einigermaßen, ja.
Aber wie du anhand der vielen Einschränkungen siehst ist das keine Aussage, die man allgemein für irgendwas verwenden kann.
Welche Auftriebsbeiwerte erreicht ein Flügel? Das hängt von sehr, sehr vielen Größen ab:
- Flügelprofil
- Streckung
- Reynodszahl
- Machzahl
- Flügelgeometrie (Planform, d.h. Pfeilung, Tiefenverteilung)
- Flügelverwindung (aerodynamisch oder geometrisch)
- Defintion der Bezugsflügelfläche
Da einen sinnvollen Zahlenwert zu nennen geht kaum ohne weitere Parameter festzusetzen.
worauf bezieht sich die Fläche
Die Fläche bezieht sich auf die Bezugsflügelfläche, bezüglich der du deinen zugehörigen Auftriebsbeiwert DEFINIERT hast.
Es gibt prinzipiell, wie hier im Thread ja schon dargelegt, verschiedene "übliche" Varianten (Projektionsfläche mit/ohne Rumpfsegment), aber bei der Definition ist man im Prinzip frei, solange die Fläche zur Definition des Auftriebsbeiwertes passt.
Die von dir genannte Formel wird ja (im Windkanalversuch) eigentlich umgekehrt eingesetzt, d.h. man misst den Auftrieb als Kraft und berechnet daraus unter Definition einer (eigentlich beliebigen) Bezugsflügelfläche einen Auftriebsbeiwert.
Eine einigermaßen eindeutige und unangefochtene Auftriebsbeiwertsdefinition gibt es eigentlich nur für das zweidimensionale Profil, dort wird als Bezugslänge (wir sind 2d, deshalb keine BezugsFLÄCHE) die Sehnenlänge verwendet, d.h. die Länge der Verbingunslinie zwischen Hinterkante und Nase - der Nasenschnittpunkt ist im Prinzip ein wenig "verhandelbar", es ist aber üblich die maximal mögliche Länge zu verwenden.
gruß
a.p.