In
* diesem * Artikel des Aerokurier ist das ganz gut beschrieben.
Die Pflicht zur Funkverbindung besteht normalerweise nicht bei IFR im Luftraum G (Deutschland möchte IFR im Luftraum G nicht und verstößt damit gegen EASA-Regeln, in anderen Ländern ist IFR im Luftraum G normal), es sei denn, es wurde ausnahmsweise für ein bestimmtes Gebiet oder eine bestimmte Strecke festgelegt.
Freigaben gibt es im unkontrolliertem Luftraum per se nicht - steckt ja schon im Wort.
Es gibt ein ICAO-Sicherheitsprogramm und ein EASA-Sicherheitsprogramm, wo die IR-Berechtigung für Privatpiloten promotet wird. In den USA sind 40% der Privatpiloten IR-berechtigt. In Deutschland beträgt der Anteil lediglich 5%. Da ist noch ganz viel Luft nach oben.