Wetter-Impessionen
Besseres als das was in der Vorhersage ( BFU-Bulletin S.56 ) prognostiziert wurde...
Und selbst wenn das Canceln ( > 1740ft ) in VFR erfolgt ist, darunter war es lt. Aussage des Platzes ( 2 km 500ft ) kein VMC...
C80
Mit anderen Worten, Du hast keine Ahnung.
Meine Frage war:
Was für Wetter braucht man um legal IFR zu canceln wenn man nach Rotenburg fliegen will?
Warum antwortest Du darauf nicht? Du weichst aus.
Sind es 2 km, oder braucht man 3 km, oder mehr? Wolkenabstände? Wolkenuntergrenzen?
Du verurteilst hier Piloten die bei dem Unfall gestorben sind und die sich nicht mehr wehren können.
Aus Deinen Aussagen kann man erkennen das es bei Dir am nötigen Hintergrundwissen fehlt um das überhaupt beurteilen zu können.
Deshalb meine Frage.
Zum Wetter.
Wetter ist nicht gleichförmig.
Dort wo sie IFR gecancelt haben war laut Wetterdienst Geschichtete Bewölkung. Auch diese Schichten sind nicht immer gleichförmig und geschlossen. Insbesondere nicht vor oder in einer Kaltfront. Bei einer Warmfront wäre es etwas anderes.
Der DWD meldete folgendes Wetter:
"Demnach herrschten am Morgen im Bereich der Kaltfront mehrschichtige aufgebrochene bis geschlossene Wolkenschichten mit Untergrenzen zwischen 1 500 ft und 3 000 ft AMSL und Obergrenzen (Tops) bis FL 245, häufig mit Regen oder Sprühre- gen und zusätzlich aufgelockerte bis aufgebrochene Stratusbewölkung in 400 ft bis 900 ft AGL bei Sichten um 2 bis 4 km."
Untergrenzen im Bereich der Front lagen also zwischen 1500 ft und 3000 ft.
Die tieferen Fetzen (400ft bis 900 ft) hatten nichts mit der frontalen Bewölkung zu tun, sondern bideten sich auf Grund des Regens im Bereich der Schauer.
Die MRVA in dem Bereich wo IFR gecancelt wurde beträgt 3000 ft.
Die Bewölkung ist laut DWD "aufgebrochen bis geschlossen.
Dies lässt folgendes Szenario zu:
Das Flugzeug sinkt wie von der Flugsicherung angewiesen auf 4000 ft.
Dabei kommt es irgendwann, nahe an der Wolkenuntergrenze in eine Bereich wo die Wolkendecke aufgebrochen ist.
Dort cancelt der Luftfahrzeugführer IFR und sinkt in diesem Wolkenloch in VMC weiter in den Luftraum G.
Dieser geht im großen Umkreis von Rotenburg von GND bis 2500 ft MSL.
Im Luftraum G brauchte es nur 500 ft und 1,5 km Sicht.
Dort fliegt es dann weiter in Richtung 5 Meilen Endanflug 08 und von dort weiter in Richtung Flugplatz.
Das Wetter in Bremen war schlechter als in Rotenburg, denn von dort kam die Front. Aber auch Bremen sprach von zeitweise aufgebrochene Bewölkung in 1000 ft.
Soltau meldete 5000 Meter Sicht, geringe Bewölkung in 600 ft. Das sind 1-2 Achtel Bedeckung.
Aufgebrochene Bewölkung in 700ft bis 900 ft. Das sind 4-7 Achtel Bedeckung.
Das ist eindeutig VFR fliegbar.
Der Flugplatz Rotenburg meldete 2000 Meter Sicht Wolkenuntergrenze 500 ft.
Auch das ist legal VFR fliegbar.
Diese 2000 Meter wurden am Flugplatz in Rotenburg ohne Messinstrumente ermittelt.
Das geht bei Sichtweiten ganz gut,weil man anhand von bekannten Sichtmarken eine exakte Schätzung machen kann.
Bei den Untergrenzen ist es etwas anderes.
Wenn man keinen Turm oder ähnliches am Flugplatz hat, dann kann man nur Schätzen.
Am Flugplatz steht ein Turm der 300 ft hoch ist.
Der war offensichtlich Sichtbar. Also können wir nur sagen das die Untergrenze höher als 300 ft war.
Es können 500ft oder aber auch 800 ft gewesen sein.
Kein Mensch kann das genauer schätzen.
Da sich Sicht und Untergenzen durch Regenschauer und der damit zusammenhängenden Feuchtigkeitsveränderung ständig lokal ändern, können wir aus der Beobachtung am Flugplatz keinerlei Rückschlüsse über die Sicht und die Untergrenz am Unfallort tätigen.
Die Wettermeldungen aus Bremen und Soltau lassen erst Recht keine Rückschüsse zu.
Was die Polizei um 0940 Uhr, also etwa 24 Minuten nach dem Unfall gemessen hat, ist für den Unfallhergang völlig unerheblich.
Das die TBM legal in VMC geflogen ist lässt sich also letztendlich nicht ausschließen.
Egal wie groß diese Warscheinlichkeit ist, im Zweifel für den Angeklagten.
Deine Behauptung hat also keinerlei sachlichen Hintergrund und ist wie ich schon früher Angemerkt habe, aus dem Bauch heraus getroffen.
Du weisst nicht was für Wetterbedingungen geherrscht haben und Du weisst nicht was für Wetterbedingenen der Gesetzgeber vorschreibt.
Daher bist Du nicht qualifiziert den Piloten illegalität zu unterstellen.
Ich habe mir die Mühe gemacht deine Beiträge in diesem Forum alle zu lesen.
Wie ich schon früher geschrieben habe beurteile ich nicht nach dem Vorhandensein einer Pilotenlizenz.
Es gibt Laien und Profis aus einem verwandten Bereich, die durchaus sehr gute Kenntnisse und theoretisches Hntergrundwissen haben.
Dieses Wissen spreche ich Dir aber ab.
Deine Beiträge bestehen alle nur aus 1-2 Sätzen ohne jegliches tieferes Hintergrundwissen.
Das Du als Beruf Pilot angibst kann ich nicht wirklich glauben.
Du warst noch nie bei Wetterbedingungen wie sie am Unfalltag geherrscht haben in der Luft.
Labile Luftschichtungen wie sie im Bereich einer Kaltfront herrschen sind zum Teil chaotisch.
Selbst Meterorologen haben Probleme diese exakt zu berechnen.
Daher weiss jeder Pilot wie schnell sich die Bedingungen lokal ändern können.
mfg
Teletubi