Die Winde ist eine Möglichkeit, allerdings untersagen einige Herstelller offiziell Fast roping von der Winde (z.B. Goodrich bei der EC155)
Es gibt unterschiedliche Varianten für Fast Roping und Rappelling (Abseilen mit Seilbremse), dabei ist alles dabei vom primitiven Festkarabinern der Seile irgendwo in der Kabine über die Windenlösung bis hin zu speziellen Abseilvorrichtungen, die genau für diesen zweck gedacht sind.
Ein Hersteller, der sich auf sowas spezialisiert hat, ist in Deutschland ansässig, dort gibt es unterschiedlichste Lösungen, v.A. für die Eurocopter-Familie (135, 145,155), aber auch z.B. für Bell 205, 212,412, UH-1.
siehe
www.ecms-gmbh.de (ich hoffe das wird nicht als Schleichwerbung gewertet, schließlich passt es sehr eng zum Thema.. ich verheimliche nicht, dass ich für diese Firma arbeite)
Wenn ECD eine EC135 oder EC145 mit Abseil-Ausrüstung verkauft, dann wird daran eine der Abseilvorrichtungen der o.g. Firma zu finden sein.
Die Lösungen reichen von einer einfachen, mechanischen Abwurfmöglichkeit (vom Cabin Operator betätigt) bis hin zur Deluxe-variante mit mechanischem Abwurf und zusätzlicher Notabsprengung durch den Piloten.
Mit diesen Abseilvorrichtungen oder der Windenlösung wäre ein Verknoten der Seile, um den Hubschrauber in Bedrängnis zu bringen, kaum von Erfolg gekrönt. Allerdings gibt es immer noch einfachstlösungen, und damit gab es speziell bei Schiffsenterungen auch schon Probleme (Absturz bei der US Navy, nachdem sich ein Seil in einek Schiffsaufbau verhangen hatte)
P.S. gemäß den bauvorschriften muss JEDE Last, welche am Hubschrauber angehängt wird und sich unterhalb des Hubschraubers befindet (Rotorcraft Load Combination Class B) mittels redundanter Schnelltrennvorrichtung angebracht sein, welche auch unter Last funktioniert. Der Begriff ist weit gefasst und kann alles sein vom Operator mit nem Messer bis hin zur ausgeklügelten Notabsprengung. Ein eingehängter Karabiner kann nicht unter Last abgeworfen werden und gilt somit NICHT. Durchschneiden allein hat keine Redundanz (ggf. Verlust des Schneidwerkzeuges etc.) und kann somit eigentlich nur unter Umgehung der zivilen Bauvorschriften, sprich vom Militär oder von Polizei im Ernstfall unter Anwendung von §30 gemacht werden.
gruß
a.p.