Mann fliegt mit Dronen-Skateboard durch die Stadt

Diskutiere Mann fliegt mit Dronen-Skateboard durch die Stadt im Drohnen Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; In sozialen Netzwerken verbreitet sich dieser Tage ein Video von einem Mann, der auf einer riesigen Drone stehend eine viel befahrene Straße...
Intrepid

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In sozialen Netzwerken verbreitet sich dieser Tage ein Video von einem Mann, der auf einer riesigen Drone stehend eine viel befahrene Straße entlang fliegt. Hinter dem Stunt steckt offenbar eine Firma namens Omni Hoverboards, die diese Fluggeräte baut und künftig verkaufen will.


Gibt es eine Flughöhe, unter der ein Flug nicht als Flug gilt? Dann wäre das kein Drohnenflug und man müsste kein Luftrecht beachten. Also eigentlich Off-Topic :FFTeufel:.
 
innwolf

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Wie sind denn die aktuellen Kilowattstundenpreise aus Lithium-Eisenphosphat und anderen Extremhochleistngsakkus im Modellflugbereich die in 3 bis 5min leergesaugt werden, siehe hubschrauber 3D, "elektrische" Rakete usw.

Akkukosten und mögliche Ladespiele bis 70% der Nennarbeit noch nach der Ladung mit Extremhochstromentladung verfügbr ist!

Oder was kostet so ein Akku und wieviel Flüge sind damit a 3min möglich?
 
innwolf

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1kWh Akku kostet also um 650€, ausnutzen sollte man max. 80% für brauchbare Lebensdauer = 810€/kWh. Wiviel Ladespiele nach Entladung mit 30C machen die mit?
 

Ta152

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Die kosten spielen bei einem Spielzeug für "Extremsportler" keine wirklich Rolle.
 
Oli_CH

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Irgendeiner kommt immer daher und geht zum Lachen in den Keller...

Wenn interessiert die schiss Akkupreise? Das Ding soll gebaut werden, also gut ist es und wenns nur PR war, egal, einer hatte Spass.
 

elbarto

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Sieht an manchen Stellen sehr nach Fake aus
 
Jety

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Gibt es eine Flughöhe, unter der ein Flug nicht als Flug gilt? Dann wäre das kein Drohnenflug und man müsste kein Luftrecht beachten. Also eigentlich Off-Topic :FFTeufel:.
Soweit mir bekannt gilt es im Luftrechtlichen- Sinn als kein Flug wenn dieser unter 30m Höhe stattfindet. Eine offizielle Quelle habe ich aber nicht. Ich meine im Video vom Badewannenman wurde es erwähnt. :wink2:
 
_Michael

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Soweit mir bekannt gilt es im Luftrechtlichen- Sinn als kein Flug wenn dieser unter 30m Höhe stattfindet. Eine offizielle Quelle habe ich aber nicht. Ich meine im Video vom Badewannenman wurde es erwähnt. :wink2:
Sieht leider schlecht aus: In Deutschland ist alles dem Luftverkehrsgesetz unterstellt, das in "Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben" werden kann [1]. In der Schweiz gilt das Bundesgesetz über die Luftfahrt für alle Fluggeräte, die sich "durch Einwirkungen der Luft, jedoch ohne die Wirkung von Luft gegen den Boden (Luftkissenfahrzeuge), in der Atmosphäre halten können" [2].

[1]


[2]
 
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innwolf

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Dann die Frage wo fängt Modellflug rechtlich an? Als der Herr Ratzinger Altötting bescuhte und Herr Obama Schloß elmau wurde n einem großen Gebiet von Mühldorf bis Augsburg, de rAlpengrenze im Süden bis kurz vor Ingolstadt JEDE Modellflugtätigkeit verboten.

Galt das auch rechtlich zwingend für ungesteuerte 30g Gummimotormodelle, Wurfgleiter, "Kleine Uhu", elektriche 60g-Park-Flyer? Papierflieger aus DINA5-Blättern ( Erinerung an Schulzeiten )? Die Plastic-Draht-Segler von "Günther-Flugspiel", Gleitzahl 1:6? Die 20€-Aldi-Weihnachtshubschrauber? Bierdeckelkleine Minidrohnen?
 

HelicoPeter

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Sieht leider schlecht aus: In Deutschland ist alles dem Luftverkehrsgesetz unterstellt, das in "Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben" werden kann [1]. In der Schweiz gilt das Bundesgesetz über die Luftfahrt für alle Fluggeräte, die sich "durch Einwirkungen der Luft, jedoch ohne die Wirkung von Luft gegen den Boden (Luftkissenfahrzeuge), in der Atmosphäre halten können" [2].

[1]


[2]
Stellt sich langfristig die Frage wie solche Geräte zukünftig eingeordnet werden.
Wenn sich die Flughöhe technisch auf 30 Meter begrenzen lässt wäre es nach deutschen LuftVG evtl. kein Luftfahrzeug.

Irgendwas in der Art wäre vermutlich die zweckmäßigste Lösung.
Wenn das Gerät ein Luftfahrzeug wird, wird's natürlich wieder sehr kompliziert (Erlaubnispflicht, Zulassung, ...).
Auf der anderen Seite wäre das halt auch typisch deutsch ;-)
 
_Michael

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Stellt sich langfristig die Frage wie solche Geräte zukünftig eingeordnet werden.
Wenn sich die Flughöhe technisch auf 30 Meter begrenzen lässt wäre es nach deutschen LuftVG evtl. kein Luftfahrzeug.
Ich habe den Eindruck, dass die Gesetzgebung da eher in die Gegenrichtung geht. Das Schweizer Gesetz zeigt es ja schon an: Als Luftfahrzeug gilt alles, was aus dem Bodeneffekt heraus kommen kann. Deutschland hat es sich vermutlich etwas einfacher gemacht und einfach die 30 Meter definiert um technische Spitzfindigkeiten bei der Beurteilung zu vermeiden. Das macht Sinn, denn früher gab es ja ausser Bodeneffektfahrzeuge keine manntragenden Fluggeräte, mit denen man sinnvoll und strikt unterhalb von 30 Metern operieren konnte.

Jetzt wo langsam manntragende Fluggeräte aufkommen, mit denen man auch unterhalb von 30 Metern praktikabel fliegen kann und die man sogar technisch auf 30 Meter begrenzen könnte, wird man die 30-Meter-Regel überdenken müssen. Denn sobald die dritte Dimension benützt wird verhalten sich Aspekte wie Unfälle/Sicherheit, Kollisionsvermeidung/Verkehrsordnung etc. fast genau gleich, unabhängig davon, ob man über oder unterhalb von 30 Metern fliegt. Ob ich in 25 oder 2500 Metern Höhe unterwegs bin, in beiden Fällen will ich auf keinen Fall Leuten begegenen, die keine vollständige Pilotenausbildung oder keine Ahnung von der Verkehrsordnung haben. Lebensgefährlich. Auch für diejenigen am Boden.

Was zusätzlich für eine strengere Reglementierung des untersten Luftraumes spricht, sind natürlich die immer mehr aufkommnden Drohnen. Andererseits kann man darauf hoffen, dass solche Hoverboards so einfach und sicher zu fliegen sind, dass tatsächlich keine volle Pilotenausbildung notwendig ist. Ich könnte mir vorstellen, dass die Gesetzgebung da eher in die Richtung geht, wie man sie beim Segeln, Kiten und Windsurfen hat.
 
Intrepid

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Ob ich in 25 oder 2500 Metern Höhe unterwegs bin, in beiden Fällen will ich auf keinen Fall Leuten begegenen, die keine vollständige Pilotenausbildung oder keine Ahnung von der Verkehrsordnung haben. Lebensgefährlich. Auch für diejenigen am Boden.
Die Nutzung des Luftraums wird in nicht all zu langer Zeit allen Menschen möglich sein, nicht nur Piloten. Mit den Drohnen hat es begonnen, mit kleinen manntragenden Fluggeräten (Lufttaxis) wird es weitergehen, und schließlich die Großluftfahrt erreichen. Ab 2023 haben wir überall dort, wo die konservative Luftfahrt sich für gewöhnlich nicht unkontrolliert tummelt (unter 1.000 Fuß über dicht besiedelten Gebieten, in Kontrollzonen) den U-Space. Und der weitet sich dann je nach Bedarf weiter aus. Im U-Space können alle Nicht-Piloten fliegen (tippen Start und Ziel ein, den Rest erledigt eine Automatik, die sich besser nach der Verkehrsordnung richtet als es ein Mensch je tun könnte).
 
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Jety

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Die Nutzung des Luftraums wird in nicht all zu langer Zeit allen Menschen möglich sein, nicht nur Piloten.
Aber doch sicher nicht ohne Regeln, sonst wird es in der Tat zu gefährlich. Die Gesetzgeber werden sich schon was schlaues einfallen lassen, so wie bei den Drohnen.
 
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Aber doch sicher nicht ohne Regeln, sonst wird es in der Tat zu gefährlich. Die Gesetzgeber werden sich schon was schlaues einfallen lassen, so wie bei den Drohnen.
Ja, natürlich, ich habe meinen Beitrag etwas präziser formuliert. Alles wird gut :wink2:.
 
_Michael

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Im U-Space können alle Nicht-Piloten fliegen (tippen Start und Ziel ein, den Rest erledigt eine Automatik, die sich besser nach der Verkehrsordnung richtet als es ein Mensch je tun könnte).
Was ist in diesem Zusammenhang eigentlich für die nicht-automatisierte Fliegerei im untersten Luftraum vorgesehen? Also für Modellflieger, Fotodrohnen oder insbesondere auch neuartige Flugsportgeräte wie dieser Skateboard-Copter.
 
gero

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Der Weg für Modellfliieger scheint sich gerade zu entwickeln. Ich musste / durfte mich gerade beim LBA als Betreiber von UAV registrieren. Mal sehen, was da mal draus wird…

gero
 
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