Sczepanski
Alien
Wir haben uns ja schon mehrfach kontrovers über das Thema unterhalten.
a) Sowohl China wie auch die anderen Anliegerstaaten beanspruchen aus unterschiedlichen historischen Gründen (siehe #50) die Hoheit über jede der Inseln in der SCS. Es geht nicht darum, dass da keinerlei Hoheitsansprüche gerechtfertigt wären (so die USA), sondern welcher der Anrainer die "gerechtfertigteren" Ansprühe hat.
b) Egal welcher Staat das Hoheitsrecht auf einer Insel ausübt:
nach dem Seevölkerrecht ist in keinem Fall der "Anspruch auf Freiheit der Seefahrt, gemäß internationalem Seerecht" beeinträchtigt, denn:
- die Hoheitsgewässer (bis zu 12 sm, umgerechnet 22,2 km anstelle der früher übliche Drei-Meilen-Zone - 3 sm = 5,56 km ) umfassen nicht die gesamte SCS, und nur in den Hoheitsgewässern stehen dem Staat sämtliche Hoheitsbefugnisse zur Verfügung.
Nur das Küstenmeer zählt zum Staatsgebiet des Küstenstaates (Art. 2 und 3 SRÜ);
- die Anschlusszone (bis zu 24 sm, umgerechnet 44,4 km) erlaubt nur, die erforderliche Kontrolle auszuüben, um Verstöße gegen die nationalen Zoll-, Gesundheits-, und Einreisevorschriften zu verhindern, oder Verstöße, die bereits in seinem Hoheitsgebiet oder Küstenmeer begangen wurden, zu ahnden;
- es kann also allenfalls um die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ, bis zu 200 sm, umgerechnet 370,4 km) gehen, in der ein Staat ausschließlich über die natürlichen Ressourcen, also Meeresbewohner und Bodenschätze, verfügen und die wirtschaftliche Nutzungen steuern kann. Es bestehen darüber hinaus jedoch keine Rechte, die sich aus der Souveränität des Staates ergeben. Hoheitliche Befugnisse können daher nur im geringen Maße ausgeübt werden.
Mit der "Freiheit der Seefahrt" hat die Intervention der USA also schlicht und ergreifend nichts zu tun. Interessen der USA können nur betroffen sein, wenn die USA sich die Möglichkeit vorbehalten wollen, die im Gebiet vermuteten Bodenschätze selbst und ohne Einwirkung von Anrainerstaaten auszubeuten. Das geht natürlich nur, wenn die USA keinerlei nationale Ansprüche auf eine der Inseln anerkennen (siehe #55 und #71). Und genau das ist die Argumentationslinie der USA - die Inseln seien unbewohnte Riffe (obwohl z.B. Taiwan seit dem Abzug der Japaner nach dem letzten Weltkrieg die Insel Itu Aba mit dem ehemaligen japanischen Untersee-Stützpunkt kontrolliert und dauerhaft besiedelt hat).
c) Der immer wieder angesprochene Schiedsspruch ist von einer nach internationalem Recht unzuständige Stelle (siehe #111 und #113 - 115) gefällt worden. China hat sich daher an dem Verfahren nicht beteiligt. Das haben wir hier schon erörtert und muss nicht wiederholt werden.
edit:
http://marineforum.info/Daily_News/daily_news.html
a) Sowohl China wie auch die anderen Anliegerstaaten beanspruchen aus unterschiedlichen historischen Gründen (siehe #50) die Hoheit über jede der Inseln in der SCS. Es geht nicht darum, dass da keinerlei Hoheitsansprüche gerechtfertigt wären (so die USA), sondern welcher der Anrainer die "gerechtfertigteren" Ansprühe hat.
b) Egal welcher Staat das Hoheitsrecht auf einer Insel ausübt:
nach dem Seevölkerrecht ist in keinem Fall der "Anspruch auf Freiheit der Seefahrt, gemäß internationalem Seerecht" beeinträchtigt, denn:
- die Hoheitsgewässer (bis zu 12 sm, umgerechnet 22,2 km anstelle der früher übliche Drei-Meilen-Zone - 3 sm = 5,56 km ) umfassen nicht die gesamte SCS, und nur in den Hoheitsgewässern stehen dem Staat sämtliche Hoheitsbefugnisse zur Verfügung.
Nur das Küstenmeer zählt zum Staatsgebiet des Küstenstaates (Art. 2 und 3 SRÜ);
- die Anschlusszone (bis zu 24 sm, umgerechnet 44,4 km) erlaubt nur, die erforderliche Kontrolle auszuüben, um Verstöße gegen die nationalen Zoll-, Gesundheits-, und Einreisevorschriften zu verhindern, oder Verstöße, die bereits in seinem Hoheitsgebiet oder Küstenmeer begangen wurden, zu ahnden;
- es kann also allenfalls um die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ, bis zu 200 sm, umgerechnet 370,4 km) gehen, in der ein Staat ausschließlich über die natürlichen Ressourcen, also Meeresbewohner und Bodenschätze, verfügen und die wirtschaftliche Nutzungen steuern kann. Es bestehen darüber hinaus jedoch keine Rechte, die sich aus der Souveränität des Staates ergeben. Hoheitliche Befugnisse können daher nur im geringen Maße ausgeübt werden.
Mit der "Freiheit der Seefahrt" hat die Intervention der USA also schlicht und ergreifend nichts zu tun. Interessen der USA können nur betroffen sein, wenn die USA sich die Möglichkeit vorbehalten wollen, die im Gebiet vermuteten Bodenschätze selbst und ohne Einwirkung von Anrainerstaaten auszubeuten. Das geht natürlich nur, wenn die USA keinerlei nationale Ansprüche auf eine der Inseln anerkennen (siehe #55 und #71). Und genau das ist die Argumentationslinie der USA - die Inseln seien unbewohnte Riffe (obwohl z.B. Taiwan seit dem Abzug der Japaner nach dem letzten Weltkrieg die Insel Itu Aba mit dem ehemaligen japanischen Untersee-Stützpunkt kontrolliert und dauerhaft besiedelt hat).
c) Der immer wieder angesprochene Schiedsspruch ist von einer nach internationalem Recht unzuständige Stelle (siehe #111 und #113 - 115) gefällt worden. China hat sich daher an dem Verfahren nicht beteiligt. Das haben wir hier schon erörtert und muss nicht wiederholt werden.
edit:
http://marineforum.info/Daily_News/daily_news.html
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24 January
CHINA (Territorial Disputes)
South China Sea: Chinese foreign ministry spokeswoman in sharp response to US President Trump’s remarks on „freedom of navigation“: „The United States is not a party to the South China Sea disputes. We urge the US side to respect the facts and be prudent in words and acts to avoid undermining peace and stability in the South China Sea”
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