Zielanflug zur befohlenen Zeit - Normzeiten & Bewertung?

Diskutiere Zielanflug zur befohlenen Zeit - Normzeiten & Bewertung? im NVA-LSK Forum im Bereich Einsatz bei; Hallo liebe Freunde der Luftfahrt, gab es für den "Zielanflug zur befohlenen Zeit" bestimmte Normzeiten, die zu erfüllen waren - verbunden mit...
umbrellatown

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Hallo liebe Freunde der Luftfahrt,

gab es für den "Zielanflug zur befohlenen Zeit" bestimmte Normzeiten, die zu erfüllen waren - verbunden mit der entsprechenden Bewertung?
Zum Beispiel: Eine Minute zu früh oder zu spät über dem Ziel - Note 3. Und gab es hier Unterschiede zwischen der Ausbildung auf der OHS und dann später im Geschwader?

Vielen Dank im Voraus! :hello:
 
FastEagle107

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Du müsstest deine Fragen etwas konkretisieren. Wovon redest du, welche Zielanflüge meinst du, von welcher Luftwaffe redest du, welcher Zeitraum, welches Muster, welche Übung etc?
Auf so allgemeine offene Fragen wird sich hier kaum einer einlassen.
Aber ich antworte mal auf deine Frage mit, nein.
 
umbrellatown

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Meine Frage bezieht sich auf die Jagdflieger der NVA (siehe Unterforum), die Ausbildung auf L-39 und MiG-21 auf der OHS und später im Geschwader. Teil der Ausbildung waren sog. "Zielanflüge zur befohlenen Zeit", bei denen während eines Streckenfluges ein vorher definiertes Ziel (z.B. ein Wendepunkt etc.) zu einer bestimmten Zeit überflogen werden musste. Sinn des ganzen war das zeitlich koordinierte Zusammenwirken der Luftstreitkräfte mit den Bodentruppen. Für die Bewertung / Benotung dieses Zielanfluges müsste es bestimmte Normzeiten gegeben haben, wie oben beschrieben, und diese würden mich interessieren. Ist natürlich lange her, aber vielleicht erinnert sich einer der Dabeigewesenen.
 
I/JG8

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Mit dem Erinnern ist es so eine Sache:unsure:. Im "Grundwissen des Militärfliegers" wird auf die "Vorschriften zur fliegerischen Ausbildung" verwiesen.
( evtl. DV 128/0/001 - Steuermannsdienst der Fliegerkräfte der NVA, vll. ist die in Cottbus verfügbar)
Aus meinen LK II und I Prüfungsvorbereitungen meine ich 20" ableiten zu können (min. Intervall für die vorherberechneten Manöver zum Aufholen/Aufgeben von Zeit. Eine ziemlich komplexe Zieldarstellungskarte (ca. 1988?) hat die Aussage "KO 1= x+- 0, KO 2= x+5". Da gab es meiner Meinung nach nur "erfüllt" oder "nicht erfüllt"..
Im OHS- "Merkheft Flugnavigation" sind die Berechnungsintervalle mit 30" angegeben.
Ich denke mit einer +- Minute warst du auf jeden Fall im Anschiss- Bereich.
 
HorizontalRain

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Hhhm, vor 30 Jahren wäre es vermutlich etwas einfacher gewesen Licht in die Angelegenheit zu bringen. :FFTeufel:
In der Steuermannsdienstvorschrift von 1974 (damals noch DV 108/0/001) finde ich nixx. Im Handbuch Steuermannsdienst von 1956 ist zumindest noch beschrieben wie man eine Korrekturberechnung für die Geschwindigkeit bei Verspätung/Verfrühung durchführt, aber mehr auch nicht.
Ich würde ja die
DV 111/0/026Gefechtseinsatz der Jagdbombenfliegerkräfte und Schlachtfliegerkräfte der Frontfliegerkräfte - Einheit - Besatzung
als Nachschlageörtlichkeit vorschlagen. Bleibt nur die Frage, wo man die ehemals VVS eingestufte DV von 1988 finden könnte?

Uwe
 
umbrellatown

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Fantastisch, vielen Dank!! :squint:
 
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