Zehn Mann mit Gepäck draußen und die nächsten 90 Mann dahinter verbrannt ist aber schlimmer.
Bevor man verbrennt, ist man in der Regel erstickt.
[wer das Gepäck mitnimmt, reduziert theoretisch die Brandlast in der Kabine]
Intrepid schrieb:
Das Gepäck-Problem lässt sich nur lösen, indem man den Zugriff auf das Gepäck verhindert. Also im Evakuierungsfall die Gepäckfächer verschließen oder Gepäck in der Passagierkabine generell verbieten. Tatsächlich geht man aber den umgekehrten Weg mit einer Tendez weg von der Gepäckaufgabe hin zu nur noch Handgepäck.
Das würde die Todeszahlen optimieren auf mehr Tote. Denn 50% hätten vergessen, dass die Gepäckfächer irgendwie verschlossen sind, daran rumfingern und wertvolle Zeit verplempern. Am Ende habe ich (vermeidbare) Tote und trotzdem kein Gepäck.
Eine akademische Zeigefingerlösung.
mcnoch schrieb:
Sobald die wahrgenommene Bedrohungslage für die Passagiere lebensgefährlich ist, werden sie zwar ihr Gepäck zurücklassen, aber für die Sitze klettern, um sich schlagen, etc....
In der Praxis kriegt man die schönen Abnahme-Test-Situationen, wo schon alle ohne Gepäck einsteigen, kaum hin. Das macht man nicht ohne Grund so.
Man sollte auch diese Tests als solche sehen: man weist die grundsätzliche Möglichkeit einer zügigen Evakuierung nach. Viele Dinge können diese verzögern (Gepäck, dicke Passagiere, Verwirrung) oder beschleunigen (Auslastung unter 100%, mehr als 50% der Notausgänge frei). In "bösen" Szenarien würden man immer Leute verlieren.
Stets wenn es eine Evakuierung gibt reiten alle auf den bösen Paxen rum, die sich was aus dem OVHD-Bin schnappen. Klar, "gegen die Regeln" (ist Landen ohne Fahrwerk allerdings auch), aber ich kann nun mal keine 100%ige Disziplin von Passagieren erwarten. Vermutlich waren 5-10% der Passagiere funktionale Analphabeten, und 20% der englischen Sprache kaum mächtig. Was will ich denn da groß mit Regeln rumkeulen, die man sich hübsch im rauchfreien Büro ausdenkt, in der Praxis aber undurchführbar sind?
Bestrafung ist weiterhin stumpf, da es alle Ziele einer Bestrafung verfehlt:
- ein Wiederholungsfall ist extrem unwahrscheinlich
- eine Abschreckung ist nicht gegeben, weil Pax 58E auf Flug XY303 von Dschugjawilli nach Dubai nicht in der Zeitung liest, dass das Landgericht Dödelhofen Passagier Schulze wegen Mitnahme seines Handgepäcks nach einer Bruchlandung vor 14 Monaten zu 6 Monaten auf Bewährung verurteilt hat.
- falls dadurch jemand konkret zu Schaden kommt, muss man ihm das erst mal nachweisen; dann wäre grobe Fahrlässigkeit bis hin zu einem möglichen Totschlag juristisch "rauszuholen"