Diese Artikel von Fredo und MCNoch treffen den Kern!
Für Laien verständlich ausgedrückt heißt es zur Zeit leider noch:
Das öffentliche Zurschaustellen von Modellen mit Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen (hier u.a. des Hakenkreuzes) ist immer noch verboten!!!!
Dazu gehören auch Modelle.
Es gibt nur wenige Ausnahmen, die aber keine normale Modellbauausstellung erfüllen würde.
Also: Abdecken oder nur in der "Nicht-Öffentlichkeit" zeigen (Familie, Freunde, Clubraum für Mitglieder).
Bezüglich "Killmarks" der Alliierten: Die sind vom Gesetz (eigentlich) nicht betroffen.
Aber trotzdem auch hier vorsichtig sein.
Denn es gilt. s.o. Das öffentliche Zurschau.......... ist verboten!
Es kann aber bei einem der obigen Fälle von einer Bestrafung abgesehen werden, wenn die Schuld usw. nur sehr gering ist.
Hier ist es ähnlich wie bei dem Konsum von "sanften" Drogen.
Der Konsum ist nicht strafbar.
Der Besitz aber schon.
Wer also nachweislich bekifft von der Polizei angetroffen wird, erhält zusätzlich eine Strafanzeige wegen des Besitzes von BTM.
Die Verfahren werden zwar in der Regel wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Das ist aber keine Freikarte.
Das ist hier bei dem Fall der Modelle ähnlich zu sehen.
Der Richter entscheidet immer von Fall zu Fall.
Erspart Euch also Ärger und lasst es sein.
p.s. das ist keine Wertung meinerseits, sondern nur die aktuelle Umsetzung des Gesetzes bei der Polizei Niedersachsen.
Meine Modelle sind originalgetreu. Nur zeige ich sie eben nicht jedem!;)
Das ist zwar Schade, lässt sich aber z.Zt. nicht ändern.
Solange es kein neues Urteil vom BGH oder BVerfG gibt, bleibt es erstmal so.
Ihr könntet natürlich einen neuen Präzedenzfall einleiten.